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Katzenschutzverordnung im Landkreis Harz-Jetzt!

Petition richtet sich an:
Kommunen

2.033 Unterschriften

69 %
1.374 von 2.000 für Quorum in Landkreis Harz Landkreis Harz

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  1. Gestartet März 2026
  2. Sammlung noch 14 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

09.07.2026, 16:23

Aktualisiert! Die erste und auch größte Kommune im Landkreis hat mittlerweile eine Katzenschutzverordnung nach Paragraph 13b beschlossen!


Neuer Petitionstext:

WirEin erster großer Schritt ist geschafft – jetzt muss der ganze Landkreis folgen.

Mit dem einstimmigen Beschluss der Stadt Halberstadt vom 2. Juli 2026 wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Als zweite Kommune in Sachsen-Anhalt hat Halberstadt eine Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz eingeführt.

Doch das Katzenleid endet nicht an den Stadtgrenzen. Solange es im übrigen Landkreis keine vergleichbaren Regelungen gibt, werden weiterhin unzählige unkastrierte Freigängerkatzen für immer neue Generationen freilebender Katzen sorgen.

Deshalb setzen wir uns für die Einführung einer Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Harz ein.Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu stoppen und das damit verbundene Leid nachhaltig zu verringern.Umgesetzt werden kann dies durch eine kommunale Verordnung, die für Freigängerkatzen eineEine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vorsieht.für GenauFreigängerkatzen setzt genau dort setztan, die Maßnahme an: bei der unkastrierten Freigängerkatze, von der aus sichwo das Problem entsteht – und verhindert Tierleid nachhaltig, statt es immer weiter fortsetzt.Immer wieder ist in diesem Zusammenhang von „herrenlosen Katzen“ die Rede. Tatsächlich ist dieser Begriff irreführend: Katzen gelten rechtlich nicht einfach als herrenlos, sondern sind in aller Regel als Fundtierenur zu behandeln – unabhängig davon, ob sie krank, verwildert oder scheinbar sich selbst überlassen sind.verwalten.

Es handelt sich um Tiere, die ausgesetzt wurden oder deren Halter ihrer Verantwortung nicht nachkommen.Das Problem entsteht nicht von selbst – es ist menschengemacht.Ohne klare und verbindliche Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung wird sich die Situation nicht nachhaltig verbessern. Freiwilligkeit allein reicht nachweislich nicht aus.Die Katzenschutzverordnung nach Paragraph 13b ist dabei kein neues Instrument, sondern wurde gezielt geschaffen, um genau dieses Problem wirksam anzugehen, und hat sich in zahlreichen Kommunen bereits bewährt.Es geht nicht um „hartes Durchgreifen“, sondern um eine sachliche, rechtssichere und langfristig wirksame Lösung.Eine Katzenschutzverordnung schützt Tiere, entlastet Kommunen und sorgt für klare Zuständigkeiten.Ziel ist nicht Kontrolle um der Kontrolle willen, sondern die Verhinderung von Leid, das schon längst vermeidbar wäre.

Neues Zeichnungsende: 13.08.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.978 (1.343 in Landkreis Harz)


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