Region: Dortmund
Bauen

Kein Burger King an der B1!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Ullrich Sierau
501 Unterstützende 391 in Dortmund

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

501 Unterstützende 391 in Dortmund

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

22.08.2018, 15:08

Qualifizierung der Begründung


Neuer Petitionstext: Burger King möchte eine Filiale auf der Freifläche Ecke B1 / Detmar-Mülher-Str. errichten. 2016 wurde die Bauvoranfrage abgelehnt. Nun versucht Burger King erneut die B1 als Fast Food Meile zu erobern. Dies soll an einer Stelle geschehen, die direkt an ein reines Wohngebiet angrenzt.
Die Zu-/ und Abfahrt zu dem geplanten 24h-Drive-In-Fast-Food-Restaurant soll über die B1 erfolgen. Die Belieferung wird über die Detmar-Mülher-Straße erfolgen. Die Leistungsfähigkeit der Ausfahrt zur B1 ist nach dem HBS 2015 zu ermitteln. Wir bezweifeln, dass eine weitere Ab- und Zufahrt an dieser Stelle verkehrsverträglich sein kann.
Zusätzlich würde die Straße im Defdahl weiter durch Verkehre belastet, da Besucherverkehre aus östlicher Richtung über die Anliegerstraßen laufen werden. Hierfür ist eine Ermittlung der Vorbelastung notwendig.
An den Folgen für die Bewohner der betroffenen Stadtteile hat sich gegenüber der Situation im Jahre 2016 nichts geändert:
Starke Zunahme des Verkehrsaufkommens:
- an der Lübkestraße, Im Defdahl, an der Frensdorffstraße, der Detmar Mülher Straße, Gabelsbergerstraße, Am Zehnthof,
- erhöhte Unfallgefahr durch Zunahme der Verkehre
Lärmbelästigung und Luftverschmutzung:
- erhöhter Ausstoß von Abgasen,
- erhebliche Ruhestörung insbesondere während des Nachtbetriebs des Drive-In,
Der Bebauungsplan der Stadt Dortmund InO 219 (östlicher Teil) sieht nur eine Bebauung aus dem Bereich hochwertiger Dienstleistungen vor. Davon kann bei einem Drive-In Fast- Food Restaurant keine Rede sein.
**Wir fordern mit dieser Petition, dass Burger King die Genehmigung für dieses Vorhaben versagt wird.**
Ihre Stimme zählt. Helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, den Bau des Burger King Fast- Food-Betriebs zu verhindern und den Wert unseres Wohngebietes zu erhalten.


Neue Begründung: Der Bau der Burger King Filiale wird die ohnehin schon kaum erträgliche Verkehrssituation an der B 1 noch verschärfen, von der zusätzlichen, schon jetzt kaum zumutbaren Lärmimmission und Luftverschmutzung ganz abgesehen.
Konkret bedeutet dies:
**Verkehr**
Der Bau
Es steht fest, dass es sich bei der Burger King Filiale wird zu unmittelbar angrenzenden Gebietskulisse um ein Reines Wohngebiet im Sinne des § 3 BauNVO handelt.
Die für ein reines Wohngebiet geltenden Maßstäbe sind deshalb bei der Beurteilung des Bau-vorhabens anzulegen. Nach Ziff. 6.1 e) TA-Lärm sind tagsüber maximal 55 dB(A), nachts nur 35 dB(A) zulässig.
Allein das Zuschlagen
einer Zunahme des Verkehrsaufkommens im angrenzenden Wohngebiet sowie Autotür verursacht nach Aussage eines Schallschutzgutachters einen Wert von 120 dB(A).
Unberücksichtigt bleibt auch, dass neben einer gutachterlichen Abschätzung der gewerblichen Schallimmissionen, die von dem Betrieb
auf der B1 führen. Insbesondere Lübkestraße, dem Grundstück selbst ausgehen, auch die Ver-kehrsgeräusche auf den umliegenden öffentlichen Straßen (Zehnthof, Im Defdahl, Detmar-Mülher-Straße Frensdorff-straße und Frensdorffstraße werden als Zu- Detmar-Mülher-Straße) zu prognostizieren sind. Die TA-Lärm enthält hierzu in Ziff. 7.4 „Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen“ eindeutige Vorgaben und Abfahrt genutzt werden. Dies sowie fordert eine Be-rücksichtigung der zu erwartende Mischverkehr (Motorrad, PKW, LKW, Bus etc.) führen zu einer erhöhten Unfallgefahr, insbesondere für Kinder, Fuß- & Spaziergänger, Fahrradfahrer, Senioren, aber in den engen, für einen derartigen Verkehr überhaupt nicht ausgelegten Seitenstraßen der B1 auch für alle anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer
Zusätzlich wird der B1 Durchgangsverkehr (in Richtung Essen und Unna) beeinträchtigt. Neben der Gefahr durch Unfälle durch wiederauffahrende Autos kommt es zwangsläufig zu weiteren Staus an der permanent überlasteten Kreuzung Lübkestraße / B1, dem größten Unfallschwerpunkt in Dortmund. Zusammenstöße mit Kraftfahrzeugen, aber auch der Stadtbahn sind hier an der Tagesordnung.
**Lärm**
Die Bebauung entlang der B1 soll
Fahrzeuggeräusche, die dahinter liegenden Wohnbereiche – wie auf dem Nachbargrundstück – vor Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt entstehen, bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Dabei werden die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Lärm der Bundesstraße schützen. So beschreibt es auch der Masterplan des damaligen Planungsdezernenten Ulrich Sierau. Diese Bebauung soll keine neuen Lärmemissionen erzeugen und dadurch gar weitere technische Maßnahmen wie die Errichtung von Lärmschutzwänden nach sich ziehen. Aktuell sind in der Planung 5 Meter hohe Schallschutzwände vorgesehen.
Ein 24h-Drive-In Betrieb führt zu einer dauerhaften und erheblichen Lärmbelästigung durch ständig an- und abfahrende Fahrzeuge. Neben Motorengeräuschen und Türenschlagen wird der 24-h Betrieb Nachtschwärmer anziehen, von denen zusätzlicher Lärm ausgehen wird.
Betriebsgrundstück als maßgeblich angesehen.
**Luftverschmutzung & Geruchsbelästigung**
Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen kommt es zu einem erhöhten Ausstoß von Abgasen; die durch den starken Verkehr auf der B1 ohnehin stark belastete Luft wird weiter verschmutzt werden. Auch das Betreiben der Filiale selbst führt zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der an- und abfahrenden Autos, von der starken Geruchsbelästigung durch Frittierfett ganz abgesehen.
**Müll**
Fast-Food-Restaurants wie Burger-King verwenden reichlich Verpackungsmaterial (Tüten, Pappteller, Plastikbecher), das von gedankenlosen Kunden aus dem Auto geworfen wird. Der Müll dürfte sich im gesamten Umfeld verbreiten, da niemand garantieren kann, dass die Mitarbeiter von Burger King etwaige Auflagen seitens der Behörden einhalten.
**Aber es ist noch nicht zu spät:**
Das Bauvorhaben befindet sich noch in der Prüfung; eine Baugenehmigung wurde noch nicht erteilt. Außerdem konnten ähnliche Vorhaben bisher verhindert werden: der Bau eines Kentucky Fried Chicken 2001 an derselben Stelle sowie der Bau eines Burger Kings auf der Südseite der B1 (Lessingstraße). Der Bau eines Burger King an selbieger Stelle in 2016.
Der Bebauungsplan der Stadt Dortmund für den fraglichen Bereich (InO 129 Östl. Teil) hat die Stabilisierung neuer Nutzungsstrukturen entlang dem Westfalendamm aus dem Bereich hochwertiger Dienstleistungen zum Ziel. Davon kann bei einem Burger King keine Rede sein.
Diese Vorgaben sollen dadurch unterlaufen werden, dass „offiziell“ ein Bürogebäude geplant ist. In der Beschreibung des Planungsbüros liest sich dies jedoch anders. Danach soll ein Burger King-Restaurant mit Büroeinheiten im Obergeschoss entstehen. Man fragt sich, welcher Dienstleister bei dem Überangebot von Büroflächen in Dortmund ausgerechnet über einer Systemgastronomie sein Büro ansiedelt. Hier soll der Bock zum Gärtner gemacht werden!!
Der Bau der Filiale bedeutet vielmehr eine erhebliche Zunahme des Verkehrs mit allen negativen Folgen wie Lärm, Gestank, Abgasen und vor allen Dingen Unfällen auf der B 1 und in den Straßen des angrenzenden Wohngebiets.
Deswegen:
Falls Sie Anwohner des betreffenden Gebiets sind oder regelmäßig über die B1 fahren, Ihnen die Gestalt dieser repräsentativen Straße am Herzen liegt, sie keinen weiteren Fresspalast fördern wollen oder Sie uns einfach helfen möchten, unterstützten Sie uns mit Ihrer Unterschrift!
Jede Ihrer Stimmen zählt, um den Bau der Buger King Filiale zu verhindern und die unfallträchtige Verkehrssituation nicht noch weiter zu verschärfen.
Weitere Informationen:
www.b1-dortmund-plus.de/
www.b1-dortmund-plus.de/wp-content/uploads/Broschuere_B1_Stadtachse_Dortmund.pdf
www.ruhrnachrichten.de/Nachrichten/Dortmund/Web-Artikel-1277028.html



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1.803 Unterschriften
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