Sicherheit

Appell: Kein Platz für Nazis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss
2.145 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.145 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

19.05.2019, 21:52

I. Der Wunsiedel-Beschluss: Rechtsgüterschutz jenseits der geistigen Sphäre des Für-richtig-Haltens.,, Vor allem aber ist zu bedenken: Wird ein Verstoß gegen das Uniformierungsverbot bejaht und schreitet die Polizei nicht ein, steht der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt im Raum (§ 258a StGB). Denn das Uniformierungsverbot ist strafbewehrt (§ 29 SächsVersG; § 28 [B-]VersG) und die Polizei nach dem Legalitätsprinzip zur Strafverfolgung verpflichtet.“


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