14.06.2026, 05:31
Liebe Unterzeichner & Unterstützer,
und hier noch zwei Rückmeldungen zum WBI-Informationsabend in der dritten und letzten Mail:
Enttäuschung & Frustration
Die WBI betrachtet nur das, was vom Prozess her vorgegeben ist. Dass es ein extremes Unwetterereignis in Heidesheim geben kann, muss nicht betrachtet werden – also betrachtet die WBI diesen Fall schlichtweg auch nicht. Das ist „Dienst nach Vorschrift“; WBI und Stadtverwaltung setzen ganz bewusst Scheuklappen auf. Die Argumentation geht in eine vollkommen falsche Richtung: Bei einer Unwetterkatastrophe macht die Pyrolyse-Anlage die Lage auch nicht mehr schlimmer. Die Einwände und Bedenken werden so einfach vom Tisch gewischt. Das ist enttäuschend, frustrierend und lässt uns Bürger und Anwohner zum wiederholten Mal verärgert und fassungslos zurück.
Eine Technologie bitte, die Wohnungen im Sommer auch kühlt !
Eine solche Anlage gehört in ein Industrie- oder Gewerbegebiet mit garantierter Wärmeabnahme und nicht direkt an ein Wohngebiet in nur 65 Metern Entfernung. Eine Ableitung der überschüssigen Wärme in die Atmosphäre ist konträr zu den ambitionierten Zielen wie Klimaschutz, CO₂-Einsparung, dem geltenden Baugesetzbuch, dem Leitbild der Stadt Ingelheim, Sparsamkeit und Transparenz.
Die Änderungen des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes erfolgten aus heutiger Sicht vorsätzlich. Es wurde keine Alternative für eine andere Technologie gesucht, die auch eine Kühlung (Sondenbohrung und Wärmepumpe) im Sommer ermöglicht hätte; Ähnliches gilt für die Standortsuche.
Unsere vielfältigen Stellungnahmen und Vorschläge – auch hinsichtlich der Kosten – wurden zwar gelesen, aber gebetsmühlenartig abgewiesen. Transparenz und die Beteiligung der Bevölkerung fanden nicht statt bzw. erst dann, als Sachverständige zu den Themen Geruch, Lärm und Starkregenereignisse die „passenden Ergebnisse“ präsentierten.
Insgesamt haben wir das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Wir wurden vorgeführt, weil Grundsätze der einfachen Physik keine Anwendung fanden. Dieses Prozedere kommt einer einzigen Machtdemonstration, gepaart mit Willkür, gleich. Ebenso fand das Baugesetzbuch (§ 34 Abs. 1) keinerlei Beachtung. Die Anzahl der zu beheizenden Wohnungen wurde nicht konkret benannt.
Die Bemerkung, wir könnten immer noch den Weg der Klage beschreiten, ist zynisch und arrogant.