Região: Alemanha
Direitos civis

Kein Rechtsfriede ohne Grundrechte!

Requerente não público
A petição é dirigida a
Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht
291 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

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O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

24/01/2019 23:44

Prof. Dr. Susanne Baer, die Berichterstatterin des Grundrechtesenats im Verfahren gegen Jobcenter-Sanktionen, hielt einige Tage nach der Verhandlung einen Vortrag an der Europa-Universität Viadrina.

*„Dabei versteht sie das Karlsruher Gericht nicht als Hüter der Verfassung. „Sie sind die Hüter der Verfassung“, sagte sie energisch in Richtung Publikum“, so ein Bericht der Universität.*

Wenn man seit vielen Jahren für die verfassungsmäßigen Grundrechte Erwerbsloser gekämpft und es endlich so weit gebracht hat, daß darüber wenigstens mal vom Bundesverfassungsgericht verhandelt wird, dann ist es etwas absurd, dann ein paar Tage später von Frau Baer zu hören, daß sie den Ball einfach nonchalant zurückspielt.

*„Was am Ende entschieden wird, müsse auch bei abweichender Überzeugung akzeptiert werden – noch eine Voraussetzung für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte. (…) Wenn es keine politischen, juristischen und medialen Akteure gebe, die verfassungsrechtliche Entscheidungen umsetzen, seien Verfassungsgerichte verloren. „Und das kann ganz schnell gehen, wie wir aktuell in vielen Ländern, etwa in Ungarn sehen“, mahnte Susanne Baer. Denn dekorativ, im Sinne eines autokratischen Legalismus, funktionieren Grund- und Menschenrechte nicht: „Da sollten wir uns nicht blenden lassen!“*

Auf die Verhandlung, die ich als Prozeßbeobachterin gesehen habe, kann ich den letzten Absatz nicht beziehen: Der Politik, die Sanktionen im Wesentlichen behalten will, wenn auch entschärft, egal wie sehr sie in die Grundrechte eingreifen, der wurde gar nichts entgegengesetzt, dem Politik und Gesetzgeber dann womöglich nicht entsprechen wollen könnten – im Gegenteil: Über die Grundrechte Erwerbsloser wurde besonders gegen Ende der Verhandlung geschachert, als würde man sich in einem Zivilprozeß um einen Appel streiten.

Daß es auch die Erwerbslosen selber sein können, die ein Urteil womöglich nicht akzeptieren, auf so eine Idee ist man offenbar gar nicht gekommen. Ich kenne von dem Vortrag nur die kurze Zusammenfassung, und sie bestätigt die Intention dieses offenen Briefes.

Hier der Bericht:
www.europa-uni.de/de/struktur/unileitung/pressestelle/viadrina-logbuch/uni-leben/20190121-Verfassungsrichterin_/Galerie/index.html#wl


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