07.07.2025 г., 11:53
Stilistische Ergänzung, zum Zweck der Erhöhung der Eindringlichkeit.
Neue Begründung:
Dass immer mehr privatwirtschaftliche Abwicklungen nur über eine APP auf einem Smartphone zugänglich sind, ist das eine. Da kann man sich fragen, ob die essentiell wichtig sind. Das andere aber ist, dass auch Vorgänge des öffentlichen Bereiches immer mehr nur darüber zugänglich sind. Z.B. gibt es Parkautomaten im öffentlichen Raum, die nur über Smartphone bedienbar sind, oder der Anbieter des ÖPNV in meiner Region trägt sich mit dem Gedanken das Papierticket abzuschaffen und zu digitalisieren; oder, oder, oder. Dadurch werden alle Nicht-Smartphone-Besitzer von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Dies kollidiert mit der Verfassung der BRD und den Menschenrechtskonventionen.Menschenrechtskonventionen, denn dort ist nirgendwo zu lesen: "All diese Zusagen stehen dir nur zu, wenn Du ein Smartphone nutzt".
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 50 (50 in Deutschland)