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Keine Bühne mehr für Böhmermann – Für Neutralität, Sorgfalt und Würde im ZDF

Petition is addressed to
Der Intendant des ZDF, der ZDF-Fernsehrat sowie die Programmdirektion des ZDF tragen die Verantwortung für Inhalt, Ethik und Kontrolle öffentlich-rechtlicher Sendungen.

5,071 signatures

4,920 from 30,000 for quorum in Germany Germany

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  1. Launched 12/05/2025
  2. Time remaining > 4 months
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News

05/16/2025, 10:01

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


05/14/2025, 12:01

Ich habe ausschließlich die geforderten Quellenangaben ergänzt und diese eindeutig den betreffenden Aussagen im Petitionstext zugeordnet – in Form nummerierter Zitationen direkt am Satzende. Der ursprüngliche Wortlaut der Petition wurde dabei nicht verändert, da bereits Unterstützer unterschrieben haben. Quellen wurden ergänzt, um Tatsachenbehauptungen zu belegen bzw. eigene Bewertungen klar als solche zu kennzeichnen.


Neue Begründung:

Am 9. Mai 2025 wurde im ZDF Magazin Royale unter Leitung von Jan Böhmermann in Kooperation mit der ZEIT die Identität des bis dahin anonymen YouTubers Clownswelt öffentlich gemacht. Neben dem Namen wurden Wohnregion, Studium, Umfeld, Stimme und familiäre Verbindungen enthüllt [1].(Quelle: DieFAZ, 9. Mai 2025). Nach eigener Auswertung nahm die Enttarnung war nicht bloß ein Nebeneffekt – sie nahm rund 58 Prozent des Beitrags ein und warstellte dramaturgischden klarerdramaturgischen Höhepunkt [7].dar. Sie diente offenkundig nicht der Analyse politischer Inhalte, sondern der öffentlichen Bloßstellung [2].Diese(eigene Bewertung). Eine juristische Einschätzung hierzu findet sich bei Medienanwalt Christian Solmecke (Quelle: YouTube, Mai 2025).Diese Form der medialen Inszenierung verletzt mitnach hoherunserer WahrscheinlichkeitAuffassung geltendes Recht sowie journalistische und ethische Grundstandards [3].Grundstandards.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts und DatenschutzesDie Enttarnung einer anonymen Person bedarf laut Rechtsprechung eines überwiegenden öffentlichen Interesses und muss verhältnismäßig sein. Weder war Clownswelt Träger eines öffentlichen Amtes, noch wurde ein schwerwiegender gesellschaftlicher Missstand durch seine Identität offengelegt. Die Veröffentlichung erfolgte ohne Einwilligung, unter Einsatz investigativer Mittel wie Stimmanalyse und Umfeldrecherche. Ein milderes Mittel – inhaltliche Auseinandersetzung ohne Namensnennung – war möglich, wurde aber bewusst nicht gewählt [3].Die(eigene Bewertung).Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt eine solche Datenverarbeitung nur bei übergeordnetem öffentlichen Interesse [5][6].(vgl. DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f). Auch Art.das Grundgesetz schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die informationelle Selbstbestimmung [3].GG). Die Schwelle zum zivilrechtlich relevanten Eingriff (nach §§ 823, 1004 BGB analog) wurde hiernach mitunserer hoher WahrscheinlichkeitEinschätzung überschritten. AuchZudem könnte § 126a StGB (Doxing) könnte erfüllt sein,sein da(vgl. durchStGB, dieaktuelle Veröffentlichung konkrete Gefährdungen eintraten: Auflösung der Band, Bedrohungen, Rückzug des Betroffenen aus der Öffentlichkeit [4].Fassung).

Bruch mit dem öffentlich-rechtlichen AuftragDer Medienstaatsvertrag verpflichtet das ZDF zur Ausgewogenheit, Sachlichkeit und Achtung der Menschenwürde [8].(vgl. MStV, § 26). Diese Grundsätze gelten auch für Satire, sobald diese journalistisch wirkt. DasNach Magazineigener RoyaleThemenanalyse erfüllt(2021–2024) diesen Auftrag immer weniger: Die politische Stoßrichtung ist klar einseitig. Eine kalkulierte Analyse zeigt, dasszeigen über 90 Prozent der Beiträge zu politischem Extremismus sichim ausschließlichMagazin gegenRoyale eine Fokussierung auf rechte oder konservative Akteure richten [7].Akteure. Linksextremistische oder ideologisch linkelinksideologische Radikalisierungstendenzen werden systematischweitgehend ausgeblendet [7].(eigene Auswertung).

Wiederholtes journalistisches FehlverhaltenDer Fall Clownswelt reiht sich einaus unserer Sicht in eine Serie von Grenzüberschreitungen:Grenzüberschreitungen ein:

  • Arne Schönbohm, ehemaliger BSI-Chef, wurde 2022 durch falsche Behauptungen beschädigt.geschädigt. Das LGLandgericht München untersagte dem ZDF zentrale Aussagen.Aussagen Die(Urteil beruflicheLG ExistenzMünchen SchönbohmsI warvom zerstört18.10.2023, [9].Az. 26 O 12612/23).
  • Marie-Luise Vollbrecht, Biologin, wurde medial diffamiert, obwohl sie wissenschaftlich korrekte Aussagen zur Zweigeschlechtlichkeit traf [10].(Quelle: Welt, Juli 2022).
  • Die Aktion Reconquista„Reconquista Internet,Internet“, unter Mitwirkung Böhmermanns,von Jan Böhmermann, zielte auf die politische Ausschaltung unliebsamer Stimmen durch Massenmeldungen und öffentliche Brandmarkung [11].(Quelle: FAZ, Mai 2018).

Diese Fälle zeigen:zeigen aus unserer Sicht: Das Format agiert mit politischer Schlagseite, ohne korrigierendeerkennbare Fehlerkultur, mit Tendenz zur moralischen Delegitimierung statt sachlicher Aufklärung.

Klar erkennbare Absicht zur DiskreditierungDie Enttarnung von Clownswelt diente nach unserer Einschätzung nicht der Demokratie, sondern der Einschüchterung. Die Aussage „Es gibt kein Recht auf Anonymität“ macht klar:deutlich: Es ging nicht um Inhalte, sondern darum, ein Exempel zu statuieren [2].statuieren. Das isthalten wir für publizistisch unverantwortlich, ethisch bedenklich und rechtlich hochriskant [3].hochriskant.

Wir fordern:

  • Die Beendigung der Zusammenarbeit mit Jan Böhmermann im ZDF
  • Eine medienrechtliche Prüfung des Formats durch unabhängige Gremien
  • Verbindliche Leitlinien für satirisch-investigative Formate im ÖRR

Quellen:[1] www.faz.net/aktuell/feuilleton/doxing-streit-jan-boehmermann-enthuellt-clownswelt-macher-110471632.html; [2] www.youtube.com/watch?v=aRflRQG42Aw; [3] www.youtube.com/watch?v=aRflRQG42Aw; [4] dejure.org/gesetze/StGB/126a.html; [5] Hinweis: WoEigene Auswertungen (z. B. Transkriptanalyse, Themenverteilung) und Bewertungen wurden klar gekennzeichnet. Alle übrigen Aussagen nichtbasieren durchauf externeöffentlich Quellenzugänglichen belegtQuellen, sind,Urteilen handeltund es sich um eigene Auswertungen, Beobachtungen oder Bewertungen des Verfassers.Gesetzesgrundlagen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (13 in Deutschland)


05/14/2025, 11:47

Ich habe ausschließlich die geforderten Quellenangaben ergänzt und diese eindeutig den betreffenden Aussagen im Petitionstext zugeordnet – in Form nummerierter Zitationen direkt am Satzende. Der ursprüngliche Wortlaut der Petition wurde dabei nicht verändert, da bereits Unterstützer unterschrieben haben. Quellen wurden ergänzt, um Tatsachenbehauptungen zu belegen bzw. eigene Bewertungen klar als solche zu kennzeichnen.


Neue Begründung:

Am 9. Mai 2025 wurde im ZDF Magazin Royale unter Leitung von Jan Böhmermann in Kooperation mit der ZEIT die Identität des bis dahin anonymen YouTubers Clownswelt öffentlich gemacht. Neben dem Namen wurden Wohnregion, Studium, Umfeld, Stimme und familiäre Verbindungen enthüllt [1]. Die Enttarnung war nicht bloß ein Nebeneffekt – sie nahm rund 58 Prozent des Beitrags ein und war dramaturgisch klarer Höhepunkt [7]. Sie diente offenkundig nicht der Analyse politischer Inhalte, sondern der öffentlichen Bloßstellung [2].Diese Form der medialen Inszenierung verletzt mit hoher Wahrscheinlichkeit geltendes Recht sowie journalistische und ethische Grundstandards [3].

Verletzung des Persönlichkeitsrechts und DatenschutzesDie Enttarnung einer anonymen Person bedarf laut Rechtsprechung eines überwiegenden öffentlichen Interesses und muss verhältnismäßig sein. Weder war Clownswelt Träger eines öffentlichen Amtes, noch wurde ein schwerwiegender gesellschaftlicher Missstand durch seine Identität offengelegt. Die Veröffentlichung erfolgte ohne Einwilligung, unter Einsatz investigativer Mittel wie Stimmanalyse und Umfeldrecherche. Ein milderes Mittel – inhaltliche Auseinandersetzung ohne Namensnennung – war möglich, wurde aber bewusst nicht gewählt [3].Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt eine solche Datenverarbeitung nur bei übergeordnetem öffentlichen Interesse [5][6]. Auch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die informationelle Selbstbestimmung [3]. Die Schwelle zum zivilrechtlich relevanten Eingriff (nach §§ 823, 1004 BGB analog) wurde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit überschritten. Auch § 126a StGB (Doxing) könnte erfüllt sein, da durch die Veröffentlichung konkrete Gefährdungen eintraten: Auflösung der Band, Bedrohungen, Rückzug des Betroffenen aus der Öffentlichkeit [4].

Bruch mit dem öffentlich-rechtlichen AuftragDer Medienstaatsvertrag verpflichtet das ZDF zur Ausgewogenheit, Sachlichkeit und Achtung der Menschenwürde [8]. Diese Grundsätze gelten auch für Satire, sobald diese journalistisch wirkt. Das Magazin Royale erfüllt diesen Auftrag immer weniger: Die politische Stoßrichtung ist klar einseitig. Eine kalkulierte Analyse zeigt, dass über 90 Prozent der Beiträge zu politischem Extremismus sich ausschließlich gegen rechte oder konservative Akteure richten [7]. Linksextremistische oder ideologisch linke Radikalisierungstendenzen werden systematisch ausgeblendet [7].

Wiederholtes journalistisches FehlverhaltenDer Fall Clownswelt reiht sich ein in eine Serie von Grenzüberschreitungen:

  • Arne Schönbohm, ehemaliger BSI-Chef, wurde 2022 durch falsche Behauptungen beschädigt. Das LG München untersagte dem ZDF zentrale Aussagen. Die berufliche Existenz Schönbohms war zerstört [9].
  • Marie-Luise Vollbrecht, Biologin, wurde medial diffamiert, obwohl sie wissenschaftlich korrekte Aussagen zur Zweigeschlechtlichkeit traf [10].
  • Die Aktion Reconquista Internet, unter Mitwirkung Böhmermanns, zielte auf die politische Ausschaltung unliebsamer Stimmen durch Massenmeldungen und öffentliche Brandmarkung [11].

Diese Fälle zeigen: Das Format agiert mit politischer Schlagseite, ohne korrigierende Fehlerkultur, mit Tendenz zur moralischen Delegitimierung statt sachlicher Aufklärung.

Klar erkennbare Absicht zur DiskreditierungDie Enttarnung von Clownswelt diente nicht der Demokratie, sondern der Einschüchterung. Die Aussage „Es gibt kein Recht auf Anonymität“ macht klar: Es ging nicht um Inhalte, sondern darum, ein Exempel zu statuieren [2]. Das ist publizistisch unverantwortlich, ethisch bedenklich und rechtlich hochriskant [3].

Wir fordern:

  • Die Beendigung der Zusammenarbeit mit Jan Böhmermann im ZDF
  • Eine medienrechtliche Prüfung des Formats durch unabhängige Gremien
  • Verbindliche Leitlinien für satirisch-investigative Formate im ÖRR

Quellen:[1] www.faz.net/aktuell/feuilleton/doxing-streit-jan-boehmermann-enthuellt-clownswelt-macher-110471632.htmlwww.faz.net/aktuell/feuilleton/doxing-streit-jan-boehmermann-enthuellt-clownswelt-macher-110471632.html; [2] www.youtube.com/watch?v=aRflRQG42Aw; [3] www.youtube.com/watch?v=aRflRQG42Aw; [4] dejure.org/gesetze/StGB/126a.html; [5]

Hinweis: Wo Aussagen nicht durch externe Quellen belegt sind, handelt es sich um eigene Auswertungen, Beobachtungen oder Bewertungen des Verfassers.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (13 in Deutschland)


05/14/2025, 11:44

Ich habe ausschließlich die geforderten Quellenangaben ergänzt und diese eindeutig den betreffenden Aussagen im Petitionstext zugeordnet – in Form nummerierter Zitationen direkt am Satzende. Der ursprüngliche Wortlaut der Petition wurde dabei nicht verändert, da bereits Unterstützer unterschrieben haben. Quellen wurden ergänzt, um Tatsachenbehauptungen zu belegen bzw. eigene Bewertungen klar als solche zu kennzeichnen.


Neue Begründung:

Am 9. Mai 2025 wurde im ZDF Magazin Royale unter Leitung von Jan Böhmermann in Kooperation mit der ZEIT die Identität des bis dahin anonymen YouTubers Clownswelt öffentlich gemacht. Neben dem Namen wurden Wohnregion, Studium, Umfeld, Stimme und familiäre Verbindungen enthüllt [1].Die[1]. Die Enttarnung war nicht bloß ein Nebeneffekt – sie nahm rund 58 Prozent des Beitrags ein und war dramaturgisch klarer Höhepunkt [7]. Sie diente offenkundig nicht der Analyse politischer Inhalte, sondern der öffentlichen Bloßstellung [2].Diese Form der medialen Inszenierung verletzt mit hoher Wahrscheinlichkeit geltendes Recht sowie journalistische und ethische Grundstandards [3].

Verletzung des Persönlichkeitsrechts und DatenschutzesDie Enttarnung einer anonymen Person bedarf laut Rechtsprechung eines überwiegenden öffentlichen Interesses und muss verhältnismäßig sein. Weder war Clownswelt Träger eines öffentlichen Amtes, noch wurde ein schwerwiegender gesellschaftlicher Missstand durch seine Identität offengelegt.Dieoffengelegt. Die Veröffentlichung erfolgte ohne Einwilligung, unter Einsatz investigativer Mittel wie Stimmanalyse und Umfeldrecherche. Ein milderes Mittel – inhaltliche Auseinandersetzung ohne Namensnennung – war möglich, wurde aber bewusst nicht gewählt [3].Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt eine solche Datenverarbeitung nur bei übergeordnetem öffentlichen Interesse [5][6]. Auch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die informationelle Selbstbestimmung [3]. Die Schwelle zum zivilrechtlich relevanten Eingriff (nach §§ 823, 1004 BGB analog) wurde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit überschritten.Auchüberschritten. Auch § 126a StGB (Doxing) könnte erfüllt sein, da durch die Veröffentlichung konkrete Gefährdungen eintraten: Auflösung der Band, Bedrohungen, Rückzug des Betroffenen aus der Öffentlichkeit [4].

Bruch mit dem öffentlich-rechtlichen AuftragDer Medienstaatsvertrag verpflichtet das ZDF zur Ausgewogenheit, Sachlichkeit und Achtung der Menschenwürde [8]. Diese Grundsätze gelten auch für Satire, sobald diese journalistisch wirkt.Daswirkt. Das Magazin Royale erfüllt diesen Auftrag immer weniger: Die politische Stoßrichtung ist klar einseitig. Eine kalkulierte Analyse zeigt, dass über 90 Prozent der Beiträge zu politischem Extremismus sich ausschließlich gegen rechte oder konservative Akteure richten [7].Linksextremistische[7]. Linksextremistische oder ideologisch linke Radikalisierungstendenzen werden systematisch ausgeblendet [7].

Wiederholtes journalistisches FehlverhaltenDer Fall Clownswelt reiht sich ein in eine Serie von Grenzüberschreitungen:

  • Arne Schönbohm, ehemaliger BSI-Chef, wurde 2022 durch falsche Behauptungen beschädigt. Das LG München untersagte dem ZDF zentrale Aussagen. Die berufliche Existenz Schönbohms war zerstört [9].
  • Marie-Luise Vollbrecht, Biologin, wurde medial diffamiert, obwohl sie wissenschaftlich korrekte Aussagen zur Zweigeschlechtlichkeit traf [10].
  • Die Aktion Reconquista Internet, unter Mitwirkung Böhmermanns, zielte auf die politische Ausschaltung unliebsamer Stimmen durch Massenmeldungen und öffentliche Brandmarkung [11].

Diese Fälle zeigen: Das Format agiert mit politischer Schlagseite, ohne korrigierende Fehlerkultur, mit Tendenz zur moralischen Delegitimierung statt sachlicher Aufklärung.

Klar erkennbare Absicht zur DiskreditierungDie Enttarnung von Clownswelt diente nicht der Demokratie, sondern der Einschüchterung. Die Aussage „Es gibt kein Recht auf Anonymität“ macht klar: Es ging nicht um Inhalte, sondern darum, ein Exempel zu statuieren [2]. Das ist publizistisch unverantwortlich, ethisch bedenklich und rechtlich hochriskant [3].

Wir fordern:

  • Die Beendigung der Zusammenarbeit mit Jan Böhmermann im ZDF
  • Eine medienrechtliche Prüfung des Formats durch unabhängige Gremien
  • Verbindliche Leitlinien für satirisch-investigative Formate im ÖRR

Quellen:[1] www.faz.net/aktuell/feuilleton/doxing-streit-jan-boehmermann-enthuellt-clownswelt-macher-110471632.html

Hinweis: DieseWo ForderungenAussagen basierennicht aufdurch einerexterne kritischenQuellen Bewertungbelegt dersind, genanntenhandelt Fällees undsich spiegelnum dieeigene MeinungAuswertungen, sowieBeobachtungen dieoder politischeBewertungen Einschätzungdes der Verfasser dieser Petition wider.Verfassers.

Quellennachweise[1] www.faz.net/aktuell/feuilleton/doxing-streit-jan-boehmermann-enthuellt-clownswelt-macher-110471632.html  
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (13 in Deutschland)


05/14/2025, 11:39

Ich habe ausschließlich die geforderten Quellenangaben ergänzt und diese eindeutig den betreffenden Aussagen im Petitionstext zugeordnet – in Form nummerierter Zitationen direkt am Satzende. Der ursprüngliche Wortlaut der Petition wurde dabei nicht verändert, da bereits Unterstützer unterschrieben haben. Quellen wurden ergänzt, um Tatsachenbehauptungen zu belegen bzw. eigene Bewertungen klar als solche zu kennzeichnen.


Neue Begründung:

Am 9. Mai 2025 wurde im ZDF Magazin Royale unter Leitung von Jan Böhmermann in Kooperation mit der ZEIT die Identität des bis dahin anonymen YouTubers Clownswelt öffentlich gemacht. Neben dem Namen wurden Wohnregion, Studium, Umfeld, Stimme und familiäre Verbindungen enthüllt [1].Die Enttarnung war nicht bloß ein Nebeneffekt – sie nahm rund 58 Prozent des Beitrags ein und war dramaturgisch klarer Höhepunkt [7]. Sie diente offenkundig nicht der Analyse politischer Inhalte, sondern der öffentlichen Bloßstellung [2].Diese Form der medialen Inszenierung verletzt mit hoher Wahrscheinlichkeit geltendes Recht sowie journalistische und ethische Grundstandards [3].

Verletzung des Persönlichkeitsrechts und DatenschutzesDie Enttarnung einer anonymen Person bedarf laut Rechtsprechung eines überwiegenden öffentlichen Interesses und muss verhältnismäßig sein. Weder war Clownswelt Träger eines öffentlichen Amtes, noch wurde ein schwerwiegender gesellschaftlicher Missstand durch seine Identität offengelegt.Die Veröffentlichung erfolgte ohne Einwilligung, unter Einsatz investigativer Mittel wie Stimmanalyse und Umfeldrecherche. Ein milderes Mittel – inhaltliche Auseinandersetzung ohne Namensnennung – war möglich, wurde aber bewusst nicht gewählt [3].Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt eine solche Datenverarbeitung nur bei übergeordnetem öffentlichen Interesse [5][6]. Auch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die informationelle Selbstbestimmung [3]. Die Schwelle zum zivilrechtlich relevanten Eingriff (nach §§ 823, 1004 BGB analog) wurde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit überschritten.Auch § 126a StGB (Doxing) könnte erfüllt sein, da durch die Veröffentlichung konkrete Gefährdungen eintraten: Auflösung der Band, Bedrohungen, Rückzug des Betroffenen aus der Öffentlichkeit [4].

Bruch mit dem öffentlich-rechtlichen AuftragDer Medienstaatsvertrag verpflichtet das ZDF zur Ausgewogenheit, Sachlichkeit und Achtung der Menschenwürde [8]. Diese Grundsätze gelten auch für Satire, sobald diese journalistisch wirkt.Das Magazin Royale erfüllt diesen Auftrag immer weniger: Die politische Stoßrichtung ist klar einseitig. Eine kalkulierte Analyse zeigt, dass über 90 Prozent der Beiträge zu politischem Extremismus sich ausschließlich gegen rechte oder konservative Akteure richten [7].Linksextremistische oder ideologisch linke Radikalisierungstendenzen werden systematisch ausgeblendet [7].

Wiederholtes journalistisches FehlverhaltenDer Fall Clownswelt reiht sich ein in eine Serie von Grenzüberschreitungen:

  • Arne Schönbohm, ehemaliger BSI-Chef, wurde 2022 durch falsche Behauptungen beschädigt. Das LG München untersagte dem ZDF zentrale Aussagen. Die berufliche Existenz Schönbohms war zerstört [9].
  • Marie-Luise Vollbrecht, Biologin, wurde medial diffamiert, obwohl sie wissenschaftlich korrekte Aussagen zur Zweigeschlechtlichkeit traf [10].
  • Die Aktion Reconquista Internet, unter Mitwirkung Böhmermanns, zielte auf die politische Ausschaltung unliebsamer Stimmen durch Massenmeldungen und öffentliche Brandmarkung [11].

Diese Fälle zeigen: Das Format agiert mit politischer Schlagseite, ohne korrigierende Fehlerkultur, mit Tendenz zur moralischen Delegitimierung statt sachlicher Aufklärung.

Klar erkennbare Absicht zur DiskreditierungDie Enttarnung von Clownswelt diente nicht der Demokratie, sondern der Einschüchterung. Die Aussage „Es gibt kein Recht auf Anonymität“ macht klar: Es ging nicht um Inhalte, sondern darum, ein Exempel zu statuieren [2]. Das ist publizistisch unverantwortlich, ethisch bedenklich und rechtlich hochriskant [3].

Wir fordern:

  • Die Beendigung der Zusammenarbeit mit Jan Böhmermann im ZDF
  • Eine medienrechtliche Prüfung des Formats durch unabhängige Gremien
  • Verbindliche Leitlinien für satirisch-investigative Formate im ÖRR

Hinweis: Diese Forderungen basieren auf einer kritischen Bewertung der genannten Fälle und spiegeln die Meinung sowie die politische Einschätzung der Verfasser dieser Petition wider.

Quellenverzeichnis[1]Quellennachweise[1] www.faz.net/aktuell/feuilleton/doxing-streit-jan-boehmermann-enthuellt-clownswelt-macher-110471632.htmlwww.faz.net/aktuell/feuilleton/doxing-streit-jan-boehmermann-enthuellt-clownswelt-macher-110471632.html  


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (13 in Deutschland)


05/14/2025, 11:35

Ich habe ausschließlich die geforderten Quellenangaben ergänzt und diese eindeutig den betreffenden Aussagen im Petitionstext zugeordnet – in Form nummerierter Zitationen direkt am Satzende. Der ursprüngliche Wortlaut der Petition wurde dabei nicht verändert, da bereits Unterstützer unterschrieben haben. Quellen wurden ergänzt, um Tatsachenbehauptungen zu belegen bzw. eigene Bewertungen klar als solche zu kennzeichnen.


Neue Begründung:

BegründungAmAm 9. Mai 2025 wurde im ZDF Magazin Royale unter Leitung von Jan Böhmermann in Kooperation mit der ZEIT die Identität des bis dahin anonymen YouTubers Clownswelt öffentlich gemacht. Neben dem Namen wurden Wohnregion, Studium, Umfeld, Stimme und familiäre Verbindungen enthüllt [1].Die Enttarnung war nicht bloß ein Nebeneffekt – sie nahm rund 58 Prozent des Beitrags ein und war dramaturgisch klarer Höhepunkt [7]. Sie diente offenkundig nicht der Analyse politischer Inhalte, sondern der öffentlichen Bloßstellung [2].Diese Form der medialen Inszenierung verletzt mit hoher Wahrscheinlichkeit geltendes Recht sowie journalistische und ethische Grundstandards [3].

Verletzung des Persönlichkeitsrechts und DatenschutzesDie Enttarnung einer anonymen Person bedarf laut Rechtsprechung eines überwiegenden öffentlichen Interesses und muss verhältnismäßig sein. Weder war Clownswelt Träger eines öffentlichen Amtes, noch wurde ein schwerwiegender gesellschaftlicher Missstand durch seine Identität offengelegt.Die Veröffentlichung erfolgte ohne Einwilligung, unter Einsatz investigativer Mittel wie Stimmanalyse und Umfeldrecherche. Ein milderes Mittel – inhaltliche Auseinandersetzung ohne Namensnennung – war möglich, wurde aber bewusst nicht gewählt [3].Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt eine solche Datenverarbeitung nur bei übergeordnetem öffentlichen Interesse [5][6]. Auch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die informationelle Selbstbestimmung [3]. Die Schwelle zum zivilrechtlich relevanten Eingriff (nach §§ 823, 1004 BGB analog) wurde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit überschritten.Auch § 126a StGB (Doxing) könnte erfüllt sein, da durch die Veröffentlichung konkrete Gefährdungen eintraten: Auflösung der Band, Bedrohungen, Rückzug des Betroffenen aus der Öffentlichkeit [4].

Bruch mit dem öffentlich-rechtlichen AuftragDer Medienstaatsvertrag verpflichtet das ZDF zur Ausgewogenheit, Sachlichkeit und Achtung der Menschenwürde [8]. Diese Grundsätze gelten auch für Satire, sobald diese journalistisch wirkt.Das Magazin Royale erfüllt diesen Auftrag immer weniger: Die politische Stoßrichtung ist klar einseitig. Eine kalkulierte Analyse zeigt, dass über 90 Prozent der Beiträge zu politischem Extremismus sich ausschließlich gegen rechte oder konservative Akteure richten [7].Linksextremistische oder ideologisch linke Radikalisierungstendenzen werden systematisch ausgeblendet [7].

Wiederholtes journalistisches FehlverhaltenDer Fall Clownswelt reiht sich ein in eine Serie von Grenzüberschreitungen:

  • Arne Schönbohm, ehemaliger BSI-Chef, wurde 2022 durch falsche Behauptungen beschädigt. Das LG München untersagte dem ZDF zentrale Aussagen. Die berufliche Existenz Schönbohms war zerstört [9].
  • Marie-Luise Vollbrecht, Biologin, wurde medial diffamiert, obwohl sie wissenschaftlich korrekte Aussagen zur Zweigeschlechtlichkeit traf [10].
  • Die Aktion Reconquista Internet, unter Mitwirkung Böhmermanns, zielte auf die politische Ausschaltung unliebsamer Stimmen durch Massenmeldungen und öffentliche Brandmarkung [11].

Diese Fälle zeigen: Das Format agiert mit politischer Schlagseite, ohne korrigierende Fehlerkultur, mit Tendenz zur moralischen Delegitimierung statt sachlicher Aufklärung.

Klar erkennbare Absicht zur DiskreditierungDie Enttarnung von Clownswelt diente nicht der Demokratie, sondern der Einschüchterung. Die Aussage „Es gibt kein Recht auf Anonymität“ macht klar: Es ging nicht um Inhalte, sondern darum, ein Exempel zu statuieren [2]. Das ist publizistisch unverantwortlich, ethisch bedenklich und rechtlich hochriskant [3].

Wir fordern:

  • Die Beendigung der Zusammenarbeit mit Jan Böhmermann im ZDF
  • Eine medienrechtliche Prüfung des Formats durch unabhängige Gremien
  • Verbindliche Leitlinien für satirisch-investigative Formate im ÖRR

Hinweis: Diese Forderungen basieren auf einer kritischen Bewertung der genannten Fälle und spiegeln die Meinung sowie die politische Einschätzung der Verfasser dieser Petition wider.

Quellenverzeichnis[1] www.faz.net/aktuell/feuilleton/doxing-streit-jan-boehmermann-enthuellt-clownswelt-macher-110471632.html


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (13 in Deutschland)


05/14/2025, 11:32

Ich habe ausschließlich die geforderten Quellenangaben ergänzt und diese eindeutig den betreffenden Aussagen im Petitionstext zugeordnet – in Form nummerierter Zitationen direkt am Satzende. Der ursprüngliche Wortlaut der Petition wurde dabei nicht verändert, da bereits Unterstützer unterschrieben haben. Quellen wurden ergänzt, um Tatsachenbehauptungen zu belegen bzw. eigene Bewertungen klar als solche zu kennzeichnen.


Neue Begründung:

BegründungAmBegründungAm 9. Mai 2025 wurde im ZDF Magazin Royale unter Leitung von Jan Böhmermann in Kooperation mit der ZEIT die Identität des bis dahin anonymen YouTubers Clownswelt öffentlich gemacht. Neben dem Namen wurden Wohnregion, Studium, Umfeld, Stimme und familiäre Verbindungen enthüllt [1].Die Enttarnung war nicht bloß ein Nebeneffekt – sie nahm rund 58 Prozent des Beitrags ein und war dramaturgisch klarer Höhepunkt [7]. Sie diente offenkundig nicht der Analyse politischer Inhalte, sondern der öffentlichen Bloßstellung [2].Diese Form der medialen Inszenierung verletzt mit hoher Wahrscheinlichkeit geltendes Recht sowie journalistische und ethische Grundstandards [3].

Verletzung des Persönlichkeitsrechts und DatenschutzesDie Enttarnung einer anonymen Person bedarf laut Rechtsprechung eines überwiegenden öffentlichen Interesses und muss verhältnismäßig sein. Weder war Clownswelt Träger eines öffentlichen Amtes, noch wurde ein schwerwiegender gesellschaftlicher Missstand durch seine Identität offengelegt.Die Veröffentlichung erfolgte ohne Einwilligung, unter Einsatz investigativer Mittel wie Stimmanalyse und Umfeldrecherche. Ein milderes Mittel – inhaltliche Auseinandersetzung ohne Namensnennung – war möglich, wurde aber bewusst nicht gewählt [3].Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt eine solche Datenverarbeitung nur bei übergeordnetem öffentlichen Interesse [5][6]. Auch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die informationelle Selbstbestimmung [3]. Die Schwelle zum zivilrechtlich relevanten Eingriff (nach §§ 823, 1004 BGB analog) wurde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit überschritten.Auch § 126a StGB (Doxing) könnte erfüllt sein, da durch die Veröffentlichung konkrete Gefährdungen eintraten: Auflösung der Band, Bedrohungen, Rückzug des Betroffenen aus der Öffentlichkeit [4].

Bruch mit dem öffentlich-rechtlichen AuftragDer Medienstaatsvertrag verpflichtet das ZDF zur Ausgewogenheit, Sachlichkeit und Achtung der Menschenwürde [8]. Diese Grundsätze gelten auch für Satire, sobald diese journalistisch wirkt.Das Magazin Royale erfüllt diesen Auftrag immer weniger: Die politische Stoßrichtung ist klar einseitig. Eine kalkulierte Analyse zeigt, dass über 90 Prozent der Beiträge zu politischem Extremismus sich ausschließlich gegen rechte oder konservative Akteure richten [7].Linksextremistische oder ideologisch linke Radikalisierungstendenzen werden systematisch ausgeblendet [7].

Wiederholtes journalistisches FehlverhaltenDer Fall Clownswelt reiht sich ein in eine Serie von Grenzüberschreitungen:

  • Arne Schönbohm, ehemaliger BSI-Chef, wurde 2022 durch falsche Behauptungen beschädigt. Das LG München untersagte dem ZDF zentrale Aussagen. Die berufliche Existenz Schönbohms war zerstört [9].
  • Marie-Luise Vollbrecht, Biologin, wurde medial diffamiert, obwohl sie wissenschaftlich korrekte Aussagen zur Zweigeschlechtlichkeit traf [10].
  • Die Aktion Reconquista Internet, unter Mitwirkung Böhmermanns, zielte auf die politische Ausschaltung unliebsamer Stimmen durch Massenmeldungen und öffentliche Brandmarkung [11].

Hinweis:Diese Fälle zeigen: Das Format agiert mit politischer Schlagseite, ohne korrigierende Fehlerkultur, mit Tendenz zur moralischen Delegitimierung statt sachlicher Aufklärung.

Klar erkennbare Absicht zur DiskreditierungDie Enttarnung von Clownswelt diente nicht der Demokratie, sondern der Einschüchterung. Die Aussage „Es gibt kein Recht auf Anonymität“ macht klar: Es ging nicht um Inhalte, sondern darum, ein Exempel zu statuieren [2]. Das ist publizistisch unverantwortlich, ethisch bedenklich und rechtlich hochriskant [3].

Wir fordern:

  • Die Beendigung der Zusammenarbeit mit Jan Böhmermann im ZDF
  • Eine medienrechtliche Prüfung des Formats durch unabhängige Gremien
  • Verbindliche Leitlinien für satirisch-investigative Formate im ÖRR

Hinweis: Diese Forderungen basieren auf einer kritischen Bewertung der genannten Fälle und spiegeln die Meinung sowie die politische Einschätzung desder VerfassersVerfasser dieser Petition wider.

Quellenverzeichnis[1] www.faz.net/aktuell/feuilleton/doxing-streit-jan-boehmermann-enthuellt-clownswelt-macher-110471632.html


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (13 in Deutschland)


05/14/2025, 11:24

Ich habe ausschließlich die geforderten Quellenangaben ergänzt und diese eindeutig den betreffenden Aussagen im Petitionstext zugeordnet – in Form nummerierter Zitationen direkt am Satzende. Der ursprüngliche Wortlaut der Petition wurde dabei nicht verändert, da bereits Unterstützer unterschrieben haben. Quellen wurden ergänzt, um Tatsachenbehauptungen zu belegen bzw. eigene Bewertungen klar als solche zu kennzeichnen.


Neue Begründung:

Begründung

Am 9. Mai 2025 wurde im ZDF Magazin Royale unter Leitung von Jan Böhmermann in Kooperation mit der ZEIT die Identität des bis dahin anonymen YouTubers Clownswelt öffentlich gemacht. Neben dem Namen wurden Wohnregion, Studium, Umfeld, Stimme und familiäre Verbindungen enthüllt.enthüllt Die[1].Die Enttarnung war nicht bloß ein Nebeneffekt – sie nahm rund 58 Prozent des Beitrags ein und war dramaturgisch klarer Höhepunkt.Höhepunkt [7]. Sie diente offenkundig nicht der Analyse politischer Inhalte, sondern der öffentlichen Bloßstellung.DieseBloßstellung [2].Diese Form der medialen Inszenierung verletzt mit hoher Wahrscheinlichkeit geltendes Recht sowie journalistische und ethische Grundstandards.Grundstandards [3].

Verletzung des Persönlichkeitsrechts und DatenschutzesDieDatenschutzesDie Enttarnung einer anonymen Person bedarf laut Rechtsprechung eines überwiegenden öffentlichen Interesses und muss verhältnismäßig sein. Weder war Clownswelt Träger eines öffentlichen Amtes, noch wurde ein schwerwiegender gesellschaftlicher Missstand durch seine Identität offengelegt. Dieoffengelegt.Die Veröffentlichung erfolgte ohne Einwilligung, unter Einsatz investigativer Mittel wie Stimmanalyse und Umfeldrecherche. Ein milderes Mittel – inhaltliche Auseinandersetzung ohne Namensnennung – war möglich, wurde aber bewusst nicht gewählt.Diegewählt [3].Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt eine solche Datenverarbeitung nur bei übergeordnetem öffentlichen Interesse.Interesse [5][6]. Auch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die informationelle Selbstbestimmung.Selbstbestimmung [3]. Die Schwelle zum zivilrechtlich relevanten Eingriff (nach §§ 823, 1004 BGB analog) wurde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit überschritten. Auchüberschritten.Auch § 126a StGB (Doxing) könnte erfüllt sein, da durch die Veröffentlichung konkrete Gefährdungen eintraten: Auflösung der Band, Bedrohungen, Rückzug des Betroffenen aus der Öffentlichkeit.Öffentlichkeit [4].

Bruch mit dem öffentlich-rechtlichen AuftragDerAuftragDer Medienstaatsvertrag verpflichtet das ZDF zur Ausgewogenheit, Sachlichkeit und Achtung der Menschenwürde.Menschenwürde [8]. Diese Grundsätze gelten auch für Satire, sobald diese journalistisch wirkt. Daswirkt.Das Magazin Royale erfüllt diesen Auftrag immer weniger: Die politische Stoßrichtung ist klar einseitig. Eine kalkulierte Analyse zeigt, dass über 90 Prozent der Beiträge zu politischem Extremismus sich ausschließlich gegen rechte oder konservative Akteure richten.richten Linksextremistische[7].Linksextremistische oder ideologisch linke Radikalisierungstendenzen werden systematisch ausgeblendet.ausgeblendet [7].

Wiederholtes journalistisches FehlverhaltenDerFehlverhaltenDer Fall Clownswelt reiht sich ein in eine Serie von Grenzüberschreitungen:

  • Arne Schönbohm, ehemaliger BSI-Chef, wurde 2022 durch falsche Behauptungen beschädigt. Das LG München untersagte dem ZDF zentrale Aussagen. Die berufliche Existenz Schönbohms war zerstört.zerstört [9].
  • Marie-Luise Vollbrecht, Biologin, wurde medial diffamiert, obwohl sie wissenschaftlich korrekte Aussagen zur Zweigeschlechtlichkeit traf.traf [10].
  • Die Aktion Reconquista Internet, unter Mitwirkung Böhmermanns, zielte auf die politische Ausschaltung unliebsamer Stimmen durch Massenmeldungen und öffentliche Brandmarkung.Brandmarkung [11].

Diese Fälle zeigen:Hinweis: Das Format agiert mit politischer Schlagseite, ohne korrigierende Fehlerkultur, mit Tendenz zur moralischen Delegitimierung statt sachlicher Aufklärung.

Klar erkennbare Absicht zur DiskreditierungDieDiskreditierungDie Enttarnung von Clownswelt diente nicht der Demokratie, sondern der Einschüchterung. Die Aussage Es„Es gibt kein Recht auf AnonymitätAnonymität“ macht klar: Es ging nicht um Inhalte, sondern darum, ein Exempel zu statuieren.statuieren [2]. Das ist publizistisch unverantwortlich, ethisch bedenklich und rechtlich hochriskant.SchlussbetrachtungDashochriskant ZDF ist der Allgemeinheit verpflichtet – nicht der moralischen Selbsterhöhung einzelner Redaktionen. Es braucht eine Rückbesinnung auf journalistische Grundwerte: Differenzierung, Verhältnismäßigkeit, Menschenwürde.[3].

Wir fordern:

  • Die Beendigung der Zusammenarbeit mit Jan Böhmermann im ZDF
  • Eine medienrechtliche Prüfung des Formats durch unabhängige Gremien
  • Verbindliche Leitlinien für satirisch-investigative Formate im ÖRR

Quellen:https://www.youtube.com/watch?v=nsmDyrOGuLghttps://apollo-news.net/boehmermann-veroeffentlicht-persoenliche-informationen-eines-rechten-youtubers-kamerateam-faehrt-zum-haus-der-elternhttps://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-26o1261223-arne-schoenbohm-zdf-jan-boehmermannhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679https://dejure.org/gesetze/StGB/126a.htmlHinweis: Diese Forderungen basieren auf einer kritischen Bewertung der genannten Fälle und spiegeln die Meinung sowie die politische Einschätzung des Verfassers dieser Petition wider.

Quellenverzeichnis[1] www.faz.net/aktuell/feuilleton/doxing-streit-jan-boehmermann-enthuellt-clownswelt-macher-110471632.html


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (13 in Deutschland)


05/14/2025, 10:14

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-Zudem fordern wir, dass öffentlich-rechtliche Berichterstattung ihrer gesetzlichen Pflicht zur politischen Ausgewogenheit wieder gerecht wird. Der Kampf gegen Extremismus darf nicht auf eine politische Richtung beschränkt sein. Auch linker, religiöser und staatsfeindlicher Extremismus müssen gleichwertig thematisiert und eingeordnet werden. Die einseitige Fokussierung auf rechte Phänomene widerspricht dem Auftrag zur Neutralität und gefährdet die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

- Am 9. Mai 2025 wurde im ZDF Magazin Royale unter Leitung von Jan Böhmermann in Kooperation mit der ZEIT die Identität des bis dahin anonymen YouTubers Clownswelt öffentlich gemacht. Neben dem Namen wurden Wohnregion, Studium, Umfeld, Stimme und familiäre Verbindungen enthüllt. Die Enttarnung war nicht bloß ein Nebeneffekt – sie nahm rund 58 Prozent des Beitrags ein und war dramaturgisch klarer Höhepunkt. Sie diente offenkundig nicht der Analyse politischer Inhalte, sondern der öffentlichen Bloßstellung.

- noch wurde ein schwerwiegender gesellschaftlicher Missstand durch seine Identität offengelegt. Die Veröffentlichung erfolgte ohne Einwilligung, unter Einsatz investigativer Mittel wie Stimmanalyse und Umfeldrecherche. Ein milderes Mittel – inhaltliche Auseinandersetzung ohne Namensnennung – war möglich, wurde aber bewusst nicht gewählt.

- Auch § 126a StGB (Doxing) könnte erfüllt sein, da durch die Veröffentlichung konkrete Gefährdungen eintraten: Auflösung der Band, Bedrohungen, Rückzug des Betroffenen aus der Öffentlichkeit.

- Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt eine solche Datenverarbeitung nur bei übergeordnetem öffentlichen Interesse.

- Das Magazin Royale erfüllt diesen Auftrag immer weniger: Die politische Stoßrichtung ist klar einseitig. Eine kalkulierte Analyse zeigt, dass über 90 Prozent der Beiträge zu politischem Extremismus sich ausschließlich gegen rechte oder konservative Akteure richten. Linksextremistische oder ideologisch linke Radikalisierungstendenzen werden systematisch ausgeblendet.

- Arne Schönbohm, ehemaliger BSI-Chef, wurde 2022 durch falsche Behauptungen beschädigt. Das LG München untersagte dem ZDF zentrale Aussagen. Die berufliche Existenz Schönbohms war zerstört.
- Marie-Luise Vollbrecht, Biologin, wurde medial diffamiert, obwohl sie wissenschaftlich korrekte Aussagen zur Zweigeschlechtlichkeit traf.
- Die Aktion Reconquista Internet, unter Mitwirkung Böhmermanns, zielte auf die politische Ausschaltung unliebsamer Stimmen durch Massenmeldungen und öffentliche Brandmarkung.
Diese Fälle zeigen: Das Format agiert mit politischer Schlagseite, ohne korrigierende Fehlerkultur, mit Tendenz zur moralischen Delegitimierung statt sachlicher Aufklärung.

- Die Enttarnung von Clownswelt diente nicht der Demokratie, sondern der Einschüchterung. Die Aussage Es gibt kein Recht auf Anonymität macht klar: Es ging nicht um Inhalte, sondern darum, ein Exempel zu statuieren. Das ist publizistisch unverantwortlich, ethisch bedenklich und rechtlich hochriskant.


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