Keine Bühne mehr für Böhmermann – Für Neutralität, Sorgfalt und Würde im ZDF

Petition richtet sich an
Der Intendant des ZDF, der ZDF-Fernsehrat sowie die Programmdirektion des ZDF tragen die Verantwortung für Inhalt, Ethik und Kontrolle öffentlich-rechtlicher Sendungen.

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  1. Gestartet Mai 2025
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  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Der Intendant des ZDF, der ZDF-Fernsehrat sowie die Programmdirektion des ZDF tragen die Verantwortung für Inhalt, Ethik und Kontrolle öffentlich-rechtlicher Sendungen.

Wir fordern das ZDF auf, die Zusammenarbeit mit Jan Böhmermann zu beenden und das Format „ZDF Magazin Royale“ vollständig und unabhängig überprüfen zu lassen. Öffentlich-rechtliche Medien dürfen nicht dazu genutzt werden, Privatpersonen ohne Not anonymitätsberaubt öffentlich bloßzustellen. Es braucht verbindliche Leitlinien für satirisch-investigative Formate, um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und journalistische Sorgfalt zu schützen.
Zudem fordern wir, dass öffentlich-rechtliche Berichterstattung ihrer gesetzlichen Pflicht zur politischen Ausgewogenheit wieder gerecht wird. Der Kampf gegen Extremismus darf nicht auf eine politische Richtung beschränkt sein. Auch linker, religiöser und staatsfeindlicher Extremismus müssen gleichwertig thematisiert und eingeordnet werden. Die einseitige Fokussierung auf rechte Phänomene widerspricht dem Auftrag zur Neutralität und gefährdet die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Begründung

Am 9. Mai 2025 wurde im ZDF Magazin Royale unter Leitung von Jan Böhmermann in Kooperation mit der ZEIT die Identität des bis dahin anonymen YouTubers Clownswelt öffentlich gemacht. Neben dem Namen wurden Wohnregion, Studium, Umfeld, Stimme und familiäre Verbindungen enthüllt (Quelle: FAZ, 9. Mai 2025). Nach eigener Auswertung nahm die Enttarnung rund 58 Prozent des Beitrags ein und stellte den dramaturgischen Höhepunkt dar. Sie diente offenkundig nicht der Analyse politischer Inhalte, sondern der öffentlichen Bloßstellung (eigene Bewertung). Eine juristische Einschätzung hierzu findet sich bei Medienanwalt Christian Solmecke (Quelle: YouTube, Mai 2025).
Diese Form der medialen Inszenierung verletzt nach unserer Auffassung geltendes Recht sowie journalistische und ethische Grundstandards.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Datenschutzes
Die Enttarnung einer anonymen Person bedarf laut Rechtsprechung eines überwiegenden öffentlichen Interesses und muss verhältnismäßig sein. Weder war Clownswelt Träger eines öffentlichen Amtes, noch wurde ein schwerwiegender Missstand durch seine Identität offengelegt. Die Veröffentlichung erfolgte ohne Einwilligung, unter Einsatz investigativer Mittel wie Stimmanalyse und Umfeldrecherche. Ein milderes Mittel – inhaltliche Auseinandersetzung ohne Namensnennung – war möglich, wurde aber bewusst nicht gewählt (eigene Bewertung).
Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt eine solche Datenverarbeitung nur bei übergeordnetem öffentlichen Interesse (vgl. DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f). Auch das Grundgesetz schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Die Schwelle zum zivilrechtlich relevanten Eingriff (nach §§ 823, 1004 BGB analog) wurde nach unserer Einschätzung überschritten. Zudem könnte § 126a StGB (Doxing) erfüllt sein (vgl. StGB, aktuelle Fassung).

Bruch mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag
Der Medienstaatsvertrag verpflichtet das ZDF zur Ausgewogenheit, Sachlichkeit und Achtung der Menschenwürde (vgl. MStV, § 26). Diese Grundsätze gelten auch für Satire, sobald diese journalistisch wirkt. Nach eigener Themenanalyse (2021–2024) zeigen über 90 Prozent der Beiträge zu politischem Extremismus im Magazin Royale eine Fokussierung auf rechte oder konservative Akteure. Linksextremistische oder linksideologische Radikalisierungstendenzen werden weitgehend ausgeblendet (eigene Auswertung).

Wiederholtes journalistisches Fehlverhalten
Der Fall Clownswelt reiht sich aus unserer Sicht in eine Serie von Grenzüberschreitungen ein:

  • Arne Schönbohm, ehemaliger BSI-Chef, wurde 2022 durch falsche Behauptungen geschädigt. Das Landgericht München untersagte dem ZDF zentrale Aussagen (Urteil LG München I vom 18.10.2023, Az. 26 O 12612/23).
  • Marie-Luise Vollbrecht, Biologin, wurde medial diffamiert, obwohl sie wissenschaftlich korrekte Aussagen zur Zweigeschlechtlichkeit traf (Quelle: Welt, Juli 2022).
  • Die Aktion „Reconquista Internet“, unter Mitwirkung von Jan Böhmermann, zielte auf die politische Ausschaltung unliebsamer Stimmen durch Massenmeldungen und öffentliche Brandmarkung (Quelle: FAZ, Mai 2018).

Diese Fälle zeigen aus unserer Sicht: Das Format agiert mit politischer Schlagseite, ohne erkennbare Fehlerkultur, mit Tendenz zur moralischen Delegitimierung statt sachlicher Aufklärung.

Klar erkennbare Absicht zur Diskreditierung
Die Enttarnung von Clownswelt diente nach unserer Einschätzung nicht der Demokratie, sondern der Einschüchterung. Die Aussage „Es gibt kein Recht auf Anonymität“ macht deutlich: Es ging nicht um Inhalte, sondern darum, ein Exempel zu statuieren. Das halten wir für publizistisch unverantwortlich, ethisch bedenklich und rechtlich hochriskant.

Wir fordern:

  • Die Beendigung der Zusammenarbeit mit Jan Böhmermann im ZDF
  • Eine medienrechtliche Prüfung des Formats durch unabhängige Gremien
  • Verbindliche Leitlinien für satirisch-investigative Formate im ÖRR

Hinweis: Eigene Auswertungen (z. B. Transkriptanalyse, Themenverteilung) und Bewertungen wurden klar gekennzeichnet. Alle übrigen Aussagen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen, Urteilen und Gesetzesgrundlagen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Maik Jahnke, Löhne
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.05.2025
Sammlung endet: 11.11.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Medien

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Böhmermann ist einer der wenigen, die faktenbasierte Informationen gut verpackt liefern. Von solchen >Srndungen bräuchten wir mehr

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