Regione: Germania
Successo
Salute

Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
58.134 Supporto 57.914 in Germania

La petizione ha contribuito al successo

58.134 Supporto 57.914 in Germania

La petizione ha contribuito al successo

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 14/06/2021
  4. Dialogo
  5. Successo

La petizione ha avuto successo!

26/12/2020, 15:13

Rechtschreibfehler wurden korrigiert auf Wunsch


Neuer Petitionstext: Wir fordern Sie auf, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege wieder ein Gesamtjahresbudget zu bilden, dass voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Inanspruchnahme von Ersatzpflege in Anspruch genommen werden darf.


Neue Begründung: Unter dem Vorwand der vermeintlichen Vereinfachung der Bürokratie und der individuellen Flexibilität bringt die Pflegereform 2021 weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige und bewegt sich weiter in Richtung „stationär vor ambulant“. Um die Selbstbestimmung und Würde der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt der Fall sein.
Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Hilfen unflexibel zu machen sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.
Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin steht, dass ein Teil der Verhinderungspflege zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden.  Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.486 (1.483 in Deutschland)


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