Reģions: Vācija
Panākumi
Veselība

Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
58 134 Atbalstošs 57 914 iekš Vācija

Petīcija ir veicinājusi panākumus

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 14.06.2021
  4. Dialogs
  5. Panākumi

Petīcija bija veiksmīga!

26.12.2020 15:13

Rechtschreibfehler wurden korrigiert auf Wunsch


Neuer Petitionstext: Wir fordern Sie auf, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege wieder ein Gesamtjahresbudget zu bilden, dass voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Inanspruchnahme von Ersatzpflege in Anspruch genommen werden darf.


Neue Begründung: Unter dem Vorwand der vermeintlichen Vereinfachung der Bürokratie und der individuellen Flexibilität bringt die Pflegereform 2021 weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige und bewegt sich weiter in Richtung „stationär vor ambulant“. Um die Selbstbestimmung und Würde der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt der Fall sein.
Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Hilfen unflexibel zu machen sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.
Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin steht, dass ein Teil der Verhinderungspflege zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden.  Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.486 (1.483 in Deutschland)


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