Außenpolitik

Keine Steuerlichen Nachteile für Grenzgänger durch COVID 19

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
7.865 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

7.865 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

02.04.2020, 15:02

Guten Tag zusammen,

ich habe von Andreas Steier den Wortlaut erhalten, den ich nun hier wiedergebe.

Vorab, es sind leider keine Bus-/LkW Fahrer und Handwerker von der 19 Tage befreit, dieses gilt es aber durch eine grundsätzliche Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommen zu erreichen. Wir sind Europa und sollten nicht schlechter gestellt werden als Frankreich und Belgien, noch besser wäre eine einheitliche Lösung, dh. aber nicht die schlechteren Tage aus Deutschland übernehmen. Ich werde nun die Petition im Titel abändern und das Ziel der Petition definieren und hoffe das ihr alle dabei bleibt und weiter teilt.

Hier der Wortlaut der jetzigen Regelung in der Corona Krise:

"Es wird daher eine zeitlich befristete Sonderregelung angestrebt, nach der Arbeitstage, für die Arbeitslohn bezogen wird und an denen grenzüberschreitend tätige Beschäftigte nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ihre Tätigkeit im Home Office ausüben, als in dem Vertragsstaat verbrachte Arbeitstage gelten können, in dem die Beschäftigten ihre Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ausgeübt hätten "

Die Ausnahme wird gemacht, um Menschen weiter und verstärkt dazu zu bewegen, zu Hause zu bleiben. Daher geht es hier nur ums Home-Office.

Weiter dran bleiben für eine bessere dauerhaft Lösung, hier die Forderung und Begründung für eine dauerhafte Lösung:

Deutschland soll das Doppelbesteuerungsabkommen dauerhaft angleichen.

Damit benachteiligt der deutsche Staat durch die Regelung seine eigenen Staatsangehörigen, insbesondere auch im Vergleich zu Deutschen, die z.B. in Belgien (24 Tage) oder Frankreich (29 Tage) wohnen. Belgien hat bereits beschlossen, die 24 Tage auf das Doppelte (48 Tage) zu erhöhen. Nur Arbeitnehmer großer Firmen können mehr reisen und profitieren bei Überschreiten der deutschen 19-Tage-Regelung von Ausgleichszahlungen durch den Arbeitgeber, dabei handelt es sich keinesfalls um den Regelfall. Die enge Regelung verstößt meines Erachtens gegen die im EU Vertrag garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Gedanken eines vereinten Europas. Da es sich bei Luxemburg um einen internationalen Finanzplatz handelt, hat die große Mehrheit der Angestellten internationale Berufsprofile, die Auslandsreisen erfordern. Nur weil man für seinen Arbeitgeber Treffen in Brüssel oder anderen Hauptstädten Europas wahrnimmt, heißt das nicht, dass man weniger mit seiner Arbeit in Luxemburg verbunden ist. Wenn man Homeoffice und Auslandsreisen berücksichtigt

Wir bleiben weiter dran für eine bessere dauerhafte Lösung

Viele Grüße und bleibt Gesund
Ralf Päßler


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