Erfolg
Gesundheit

Keine Werbung für den Unkrautkiller "Roundup" in der Zeitschrift "Mein schöner Garten"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Burda Senator Verlag GmbH, vertreten durch Reinhold G. Hubert und Frank J. Ohlhorst
538 Unterstützende 62 in Baden-Württemberg

Petition hat zum Erfolg beigetragen

538 Unterstützende 62 in Baden-Württemberg

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

20.04.2015, 23:33

Aufgrund Nachfragen zur biologischen Abbaubarkeit habe ich diese Passage abgeändert. Die landläufige Meinung zu dem, was "biologisch abbaubar" beudetei und dem, was es tatsächlich ist weicht voneinander ab. In Frankreich und den USA (New York) wurde hier bereits geahndet bzw. geurteilt, dies steht in Deutschland zur Zeit leider noch aus.
Neue Begründung: Roundup bzw. der darin enthaltene Wirkstoff Glyphosat tötet Pflanzen ab und entzieht somit vielen Tierarten, vor allem auch Bienen, die Lebensgrundlage. Eingesetzt wird Glyphosat sehr oft in Monokulturen wie Mais und Raps, zunehmend aber auch in privaten (Klein-)Gärten. Die Folgen sind noch nicht final absehbar. Das Umweltministerium fordert eine Neubewertung der Risiken für Mensch und Natur, einige Nachbarländer haben den Einsatz bereits verboten. Die Schädlichkeit für Menschen ist bestätigt, aber noch nicht vollumfänglich erforscht, erforscht.

"In New York gab Monsanto 1996 eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Generalstaatsanwalt ab. Darin verpflichtete sich Monsanto unter anderem, im Staat New York glyphosathaltige Pestizide nicht mehr als sicher, ungiftig, harmlos, risikofrei, biologisch abbaubar, umweltfreundlich, ökologisch vorteilhaft oder praktisch ungiftig zu bezeichnen. Das wurde unter anderem damit begründet, dass die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt diesen Werbeaussagen widersprechen.[...]

In Frankreich darf ein Roundupprodukt zur Gartenanwendung trotz seiner biologischen Abbaubarkeit seit 2007 nicht mehr als „biologisch abbaubar“ beworben werden. Die Fünfte Strafkammer des Amtsgerichts Lyon verurteilte zwei Führungskräfte von Monsanto und Scotts France im Januar 2007 zu einer Geldstrafe wegen irreführender Werbung.[...] Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Kunden von den Etikettenbeschriftungen „biologisch abbaubar“ und „umwelt- und bodenfreundlich“ sowie dem Abbild eines Vogels auf der Verpackung zu dem Glauben verleitet werden können, Roundup als völlig und unmittelbar umweltfreundlich und biologisch schnell abbaubar anzusehen. Von Monsanto durchgeführte Studien zeigten, dass Roundup nach 28 Tagen nur zu 2 % biologisch abgebaut werde.[...] Die Verurteilten legten Berufung ein; der Appellationsgerichtshof in Lyon und der Kassationsgerichtshof in Paris bestätigten das Produkt ist nicht biologisch abbaubar (wie durch den Hersteller oft angegeben, aber durch verschiedene Gerichtsurteile nicht Urteil. Die beiden höheren Instanzen führten in der Begründung unter anderem aus, dass das verwendete Netzmittel sowie das Abbauprodukt AMPA langsamer abgebaut werden als Deklaration zugelassen). der Wirkstoff Glyphosat selbst." [Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Roundup]


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