Regione: Vokietija
Eismas ir transportavimas

Kommunales Recht für Geschwindigkeitsbeschränkungen stärken!

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Bundestag und Bundesrat

86 parašai

Peticiją pareiškėjas atsiėmė

86 parašai

Peticiją pareiškėjas atsiėmė

  1. Pradėta 2021
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

2021-02-13 11:38

Es wurde die Option 40 km/h ergänzt, weil auch dies eine sinnvolle Alternative für örtliche Durchgangsstraßen sein kann.


Neue Begründung:

Die StVO verhindert derzeit, dass Kommunen die zulässige Höchst-Geschwindigkeit in ihrem Hoheitsgebiet eigenverantwortlich bestimmen können. Die Vorgaben der StVO sind so restriktiv, dass z.B. nicht

    innerorts generell 50 km/h

   innerorts auf von der Kommune bestimmten Strecken 40, 30 oder 20 km/h

angeordnet werden kann. Für die dringend gebotene Verkehrswende müssen die Kommunen jedoch die Möglichkeit bekommen, den innerstädtischen Verkehr so weit zu beruhigen, wie es die jeweilige Situation erfordert. Dafür könnten auch entsprechende Ratsbeschlüsse Voraussetzung sein, wenn das der Rechtssicherheit dienen sollte.

Derzeit geht die Bevormundung der Kommunen so weit, dass beispielhaft im Stadtgebiet Schwerte für einen Streckenabschnitt von weniger als 500 m Tempo 70 km/h erlaubt ist und der Landesstraßenbetrieb der Kommune verweigert, auf dieser Strecke durchgängig Tempo 50 km/h anzuordnen. Die Folge ist eine erhöhte Unfallgefahr auf diesem Streckenabschnitt und eine unnötige Zunahme des CO²-Ausstoßes beim Beschleunigen von 50 auf 70 km/h für nur wenige 100 m. Ebenso wurde der Kommune verweigert, vor einer Bildungseinrichtung mit überörtlichem Einzugsbereich und mit einer Verkehrsinsel ohne Zebrastreifen Tempo 50 km/h anzuordnen. Statt dessen gelten dort 70 km/h auf einer Länge von ebenfalls nur wenigen 100 m bis zur Begrenzung auf 50 km/h. Auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist den Kommunen nicht nach Ihrer eigenen Einschätzung, sondern nur innerhalb sehr enger bundesrechtlicher StVO-Vorgaben möglich. Damit lässt sich eine dringend gebotene Verkehrsberuhigung nicht realisieren und der Schutz der Fahrradfahrenden und Fußgänger nicht wirkungsvoll erhöhen.

Die Vorgaben der StVO sind immer noch primär für den Kraftverkehr ausgelegt. Dies kollidiert mit dem Schutz des Radfahr- und Fußgängerverkehrs. Ziel der Petition ist zugleich die Stärkung föderaler Rechte der Kommunen, die den heimischen Verkehr am besten für ihre Bürger*innen zu regeln in der Lage sind. Der die StVO prägende strikte Vorrang des Kraftfahrverkehrs ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und verhindert die dringend gebotene Verkehrswende.  Verkehrswende. 

 

 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (5 in Deutschland)


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