Die Straßenverkehrsordnung priorisiert immer noch den Kraftverkehr. Sie muss unter anderem so geändert werden, dass Kommunen in eigener Verantwortung Geschwindigkeitsbegrenzungen (50, 30, 20 Km/h) anordnen können.
Reason
Die StVO verhindert derzeit, dass Kommunen die zulässige Höchst-Geschwindigkeit in ihrem Hoheitsgebiet eigenverantwortlich bestimmen können. Die Vorgaben der StVO sind so restriktiv, dass z.B. nicht
- innerorts generell 50 km/h
- innerorts auf von der Kommune bestimmten Strecken 40, 30 oder 20 km/h
angeordnet werden kann. Für die dringend gebotene Verkehrswende müssen die Kommunen jedoch die Möglichkeit bekommen, den innerstädtischen Verkehr so weit zu beruhigen, wie es die jeweilige Situation erfordert. Dafür könnten auch entsprechende Ratsbeschlüsse Voraussetzung sein, wenn das der Rechtssicherheit dienen sollte.
Derzeit geht die Bevormundung der Kommunen so weit, dass beispielhaft im Stadtgebiet Schwerte für einen Streckenabschnitt von weniger als 500 m Tempo 70 km/h erlaubt ist und der Landesstraßenbetrieb der Kommune verweigert, auf dieser Strecke durchgängig Tempo 50 km/h anzuordnen. Die Folge ist eine erhöhte Unfallgefahr auf diesem Streckenabschnitt und eine unnötige Zunahme des CO²-Ausstoßes beim Beschleunigen von 50 auf 70 km/h für nur wenige 100 m. Ebenso wurde der Kommune verweigert, vor einer Bildungseinrichtung mit überörtlichem Einzugsbereich und mit einer Verkehrsinsel ohne Zebrastreifen Tempo 50 km/h anzuordnen. Statt dessen gelten dort 70 km/h auf einer Länge von ebenfalls nur wenigen 100 m bis zur Begrenzung auf 50 km/h. Auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist den Kommunen nicht nach Ihrer eigenen Einschätzung, sondern nur innerhalb sehr enger bundesrechtlicher StVO-Vorgaben möglich. Damit lässt sich eine dringend gebotene Verkehrsberuhigung nicht realisieren und der Schutz der Fahrradfahrenden und Fußgänger nicht wirkungsvoll erhöhen.
Die Vorgaben der StVO sind immer noch primär für den Kraftverkehr ausgelegt. Dies kollidiert mit dem Schutz des Radfahr- und Fußgängerverkehrs. Ziel der Petition ist zugleich die Stärkung föderaler Rechte der Kommunen, die den heimischen Verkehr am besten für ihre Bürger*innen zu regeln in der Lage sind. Der die StVO prägende strikte Vorrang des Kraftfahrverkehrs ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und verhindert die dringend gebotene Verkehrswende.
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Änderungen an der Petition
on 13 Feb 2021
Debate
Eine NIMBY-Peti.Jeder Dorfschulze soll also frei entscheiden dürfen,den Verkehrsfluss abzuwürgen?Ihnen ist schon klar,dass für das Funktionieren unserer Gesellschaft Mobilität essentiell ist?Der LKW,der liefert,der Handwerker,der anfährt,Sie selbst,wenn Sie zum Arzt wollen usw.Wenn nun jedes Kaff beschließt:Unsere Strassen Tempo 30- dann bricht die Versorgung zusammen.Nicht jeder hat das Privileg,mit einem Lastenrad sein Mobilitätsbedürfnis erfüllen zu können.
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Luft..Klima..Unfälle..Lärm..Bewohnbarkeit
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Ich bin Fahrradfahrer