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Hyvinvointi

Künstliche Befruchtung/PID bei genetischen Erkrankungen als Kassenleistung

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Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
129 Tukeva 121 sisään Saksa

Vetoomus on hyväksytty osittain

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Vetoomus on hyväksytty osittain

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 11.10.2021
  4. Valintaikkuna
  5. Osittainen menestys

26.01.2022 klo 12.40

Näytä tiedosto

Liebe Unterstützende,

das Bundesministerium für Gesundheit wurde vom Petitionsausschuss darum gebeten, eine Stellungnahme zu dem Petitionsanliegen zu verfassen. Diese Stellungnahme liegt nun vor und befindet sich im Anhang. Die geforderte Kostenübernahme für eine PID wurde als Vorschlag in den Leistungskatalog aufgenommen und wird von der Bundesregierung geprüft.

Beste Grüße
das openPetition Team


11.10.2021 klo 18.34


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


17.11.2019 klo 21.35

Sprachliche und Inhaltliche Optimierung des Textes


Neuer Petitionstext: Über 4 % aller Kinder werden mit einem vererbten Gendefekt geboren. Je nach Ausprägung und Lokalisation führt dieser zu einer nur leichten oder deutlich schwereren Erkrankung bzw. Behinderung. Häufig sind die Eltern Träger des Gendefektes, was bei einer erneuten Schwangerschaft bzw. weiterem Kinderwunsch ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, dass auch dieses das Kind wieder von dem Gendefekt betroffen ist. Bislang einzige Möglichkeit dies zu verhindern, abgesehen von einer Abtreibung, ist eine künstliche Befruchtung mit Präimplantationsdiagnostik. Im Gegensatz zu einer künstlichen Befruchtung bei Unfruchtbarkeit ist eine künstliche Befruchtung bei genetischer Erkrankung der Eltern keine Kassenleistung und darf von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Da es sich um eine sehr kostspielige Prozedur handelt Behandlung ist, (ca. 20 000€ pro Versuch, ohne Erfolgsgarantie) können sich viele Menschen diesen Versuch, ein gesundes Kind zu bekommen, nicht leisten. Ziel sollte es sein, Familien mit behinderten/erkrankten Kindern bekanntem Gendefekt die Möglichkeit auf ein gesundes Kind zu geben, ohne dies von ihrer finanziellen Lage Situation abhängig zu machen.


Neue Begründung: Mein Sohn ist mit einem vererbten Gendefekt geboren. Aufgrund dieser genetischen Erkrankung ist er schwer geistig behindert und hat auch körperliche Beschwerden (verminderte Muskelspannung, Schlafstörungen, Reflux,...) . Bei einer 50%igen Wahrscheinlichkeit auf natürlichen Weg erneut ein behindertes Kind zu bekommen, haben wir uns für eine künstliche Befruchtung entschieden und versuchen derzeit eine Kostenübernahme von der Krankenkasse zu erreichen.
Grundsätzlich sollte unserer Meinung nach die Möglichkeit ein gesundes Kind zu bekommen nicht von den finanziellen Möglichkeiten einer Familie abhängen. Leider ist momentan die einzige (von der Krankenkasse gezahlte) Alternativmethode "Probeschwangerschaft" mit vorgeburtlicher Gendiagnostik. Dies hat zur Konsequenz, dass im Falle einer Erkrankung des Kindes nur eine vorgeburtliche Gendiagnostik späte Abtreibung oder die Geburt des behinderten Kindes möglich ist. Beides bringt eine außerordentliche psychische Belastung, häufig mit Spätfolgen für die ganze Familie, mit sich. Die psychische Belastung sowie der Konsequenz einer späten Abtreibung.
ethisch bedenkliche Spätabbruch der Schwangerschaft, können durch eine künstliche Befruchtung mit Präimplantationsdiagnostik vermieden werden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (17 in Deutschland)


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