Erfolg
Bürgerrechte

Lebenslang unschuldig eingesperrt? Ihr Appell an den Bayerischen Justizminister!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Den Bayerischen Justizminister Herrn Georg Eisenreich, Bayerisches Justizministerium, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 MünchenDeutscher Bundestag Petitionsausschuss
1.297 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

1.297 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

20.01.2020, 10:22

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Petition Abschlußbericht zum 31.12.2019 im Rechtsfall Manfred Genditzki
www.openpetition.de/petition/online/lebenslang-unschuldig-eingesperrt-ihr-appell-an-den-bayerischen-justizminister

Sehr geehrte Petenten,

zum 31.12.2019 ist die oben genannte Petition mit insgesamt 1.295 Petenten (oder Unterstützern, davon 12 durch Sammelbögen) beendet worden.

Da wir bereits am Montag, 16. September 2019 im Bayerischen Justizministerium die erste Petitionsübergabe mit 1.000 Unterschriften vorgenommen haben, werden wir nunmehr kein keinen weiteren Termin angehen, da die Petenten-Zuwachs für eine aufmerksamkeitswirksame Übergabe nicht gegeben ist.

Wir danken Ihnen sehr, dass Sie diese Petition unterstützt haben und möchten sie nachfolgend kurz über den aktuellen Stand der Dinge informieren:

am 27. November 2019 hat Frau RA Regina Rick dem Landgericht München I im Rechtsfall Manfred Genditzki die Erwiderung auf die Stellungnahme der Münchner Staatsanwaltschaft im Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren eingereicht.

Hintergrund:
am 11. Juni 2019 reichte RA Regina Rick beim Landgericht München I (LGM I) den Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren im Rechtsfall Manfred Genditzki ein.

Das LGM I gab diesen Antrag der Staatsanwaltschaft München zu Stellungnahme weiter, diese beantragte am 10. Oktober 2019 bei dem LGM I die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zuzulassen.

Nun wiederum konnte sich RA Rick zu den Inhalten der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft äußern, das Schreiben ist mit Datum 27.11.2019 beim LGM I gegangen.

Das LGM I entscheidet nun, ob in diesem bereits abgeschlossenen Verfahren die in dem Antrag vorgebrachten neuen Tatsachen und Beweismittel hinreichender Anlass für die Wiederaufnahme des Verfahrens bieten.

Für die Entscheidung ist keine Frist gesetzt, es kann davon ausgegangen werden, dass diese im Laufe des Jahres 2020 fallen wird.

Wir möchten Sie weiterhin im Rechtsfall Manfred Genditzki auf dem Laufenden halten und bitten um Ihre Zustimmung.

Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung,

Stanislaus Benecke


Website zu Manfred Genditzki
www.manfred-genditzki.de


Anlage - Chronik Manfred Genditzki bis 2020 als PDF


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