Erfolg
Bürgerrechte

Lebenslang unschuldig eingesperrt? Ihr Appell an den Bayerischen Justizminister!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Den Bayerischen Justizminister Herrn Georg Eisenreich, Bayerisches Justizministerium, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 MünchenDeutscher Bundestag Petitionsausschuss
1.297 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

08.06.2020, 18:50

DER RECHTSFALL MANFRED GENDITZKI
11. JUNI 2020 - EIN JAHR ANTRAG AUF WIEDERAUFNAHME
UND KEINE ANTWORT VOM LANDGERICHT MÜNCHEN I

Sehr geehrte Unterstützer/innen,

Hintergrund:
Manfred Genditzki sitzt seit bereits seit Anfang 2009 (Verurteilung erst am 12.05.2010) in Haft, zunächst in München Stadelheim, nach der 2. Verurteilung 2012 zu lebenslänglich wegen Mordes durch das Landgericht München II in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, ohne dass es für den Mord Beweise, Zeugen oder ein Motiv gibt und der Verurteilte seine Unschuld beteuert.

Die Rechtsanwältin Regina Rick hat am 11. Juni 2019 beim Landgericht München I (LGMI) einen ausführlichen Antrag auf Zulassung der Wiederaufnahme des Verfahrens auf der Grundlage neuer Tatsachen und Beweismittel eingereicht. Das Landgericht München I hat bis heute immer noch keine Antwort hierzu gegeben.

Das ist angesichts der menschlichen Tragödie der vorangegangenen Haftzeit eine unfassbare Verlängerung dieser und das LGMI scheint sich mit diesem sehr wahrscheinlichen Justizirrtum nicht zu befassen.

Was aber ist für ein Gericht wichtiger, als unschuldig verurteiltes und weggesperrtes Leben zu schützen?

Szenarien:
Nachfolgend möchten wir Ihnen die möglichen rechtlichen Folgeszenarien aufzeigen, die aktuell denkbar sind:

1. Das LGMI fällt eine positive Entscheidung: das wäre die Zulassung der Wiederaufnahme:
a. Manfred Genditzki wird freigelassen oder
b. Manfred Genditzki wird nicht freigelassen (wogegen sofortige Beschwerde einlegt werden kann);
danach gibt es aber weitere zwei Möglichkeiten:
c. entweder das Gericht führt ein sog. Probationsverfahren durch, d. h. die neuen Gutachter und die neue Zeugin würde außerhalb der Hauptverhandlung vernommen werden
d. oder das Gericht beraumt gleich eine neue Hauptverhandlung an.

2. Das LGMI fällt eine negative Entscheidung: das LGMI lehnt den Antrag ab.
a. Hiergegen wäre das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet.

Danach gibt es wieder 2 Möglichkeiten:

a. Im positiven Falle hebt das OLG München auf die sofortige Beschwerde die Entscheidung des LGMI auf, dann muss das LG München I die Wiederaufnahme zulassen und es gilt das oben Gesagte

b. Im negativen Fall verwirft das OLG die sofortige Beschwerde, dann kann nur noch Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Ist diese erfolgreich, muss das LGMI die Wiederaufnahme zulassen, dann gilt das unter 1. Gesagte. Wird sie verworfen kann nur noch Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben werden

Hierzu ist allerdings zu sagen, dass schon das Verfassungsgericht oft Jahre braucht um zu entscheiden. Manfred Genditzki sitzt jetzt seit über 11 Jahren in Haft. Noch länger würde es dauern, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden würde.

Das LGMI trifft auf unabsehbare Zeit keine Entscheidung: generell sieht das Gesetz keine Fristen für die Entscheidung über ein Wiederaufnahmegesuch vor. Es ist zu prüfen, ob eine außerordentliche Beschwerde zum OLG oder ein Eilantrag beim Verfassungsgericht möglich ist.

Unterstützung:
Nun möchte ich Sie um Ihre Unterstützung bitten.

Wir brauchen für die weitere Entwicklung Unterstützung, damit wir sehr viel mehr Gehör für den Rechtsfall Manfred Genditzki und die grundsätzliche juristische Handhabung finden:
1. juristische
2. journalistische
3. mediale
4. politische (auch gesellschaftliche)
5. finanzielle.

Wir bitten Sie, sich hierzu mit mir – bitte auch mit Ihren Vorschlägen - in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Stanislaus Benecke

Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
stanislaus.benecke@benecke.de


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