Erfolg
Bürgerrechte

Lebenslang unschuldig eingesperrt? Ihr Appell an den Bayerischen Justizminister!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Den Bayerischen Justizminister Herrn Georg Eisenreich, Bayerisches Justizministerium, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 MünchenDeutscher Bundestag Petitionsausschuss
1.297 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

14.06.2023, 07:12

PRESSEMITTEILUNG 13-06-23 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki - 2.Teil

12 & 13. Juni 2023 - der 11. & 12. Verhandlungstag im 3. Straf-Prozess

Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

nachfolgend ein kurzer Einblick in die Verhandlungen.

13. Juni Vormittags von 09.30 bis 14.30

09.40-09.55
Der Zeuge Matthias Brand, in 2008 FSJler für Rettungssanitäter im Einsatz, konnte zum Thema Feststellung des Todes und Auffindesituation keine erhellenden Aussagen machen, obwohl er am Ort des Geschehens gegen 18.30 des 28. Oktober 2008 war.

Ab 10.30
berichtete Frau Jana Utsch, Kriminalbeamtin KPI 83022 Rosenheim ausführlich von Ihrer Aufgabe und Rolle mit den sich zunehmend entwickelnden Vermutungen, Annahmen aber auch latenten Unterstellungen gegenüber dem Angeklagten im Zusammenhang mit dem Tod der alten Dame.

Für Frau Utsch gab es zwei Treiber, ein Tötungsdelikt anstelle des Unfalltodes der alten Dame zu unterstellen: der von Manfred Genditzki in die Wohnungstür von außen gesteckten Schlüssels, als auch die Aussage des Pflegedienstes, dass die alte Damen aus Angst nicht duschen würde (wobei es wohl um das Vorwaschen von schmutziger Wäsche ging).

Grundlage für die Polizistin, daran mitzuwirken, dass der Rechtsmediziner, der in ihrer Anwesenheit die Obduktion in München mit dem Befund durchgeführt hatte, das kein Fremdverschulden erkennbar gewesen sei, diesen Rechtsmediziner, als auch einen Staatsanwalt und einen zweiten Polizisten zu einer „Tatortbegehung“ am 17. November 2008 zu bitten.

Diese führte dann zu dem Urteil des Rechtsmediziners, dass die alte Dame nicht durch Sturzgeschehen hat in die Badewanne fallen können, ergo: ein Tötungsdelikt musste vorliegen.
Das Ergebnis der Obduktion wurde massiv, auch inhaltlich (u.a. Hämatome) umgeschrieben.
Grundlage für die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft Landgericht München II.

Die ausführlichen Schilderungen der Polizistin brachten keine greifbaren neuen Erkenntnisse in Sachen Verbleib von Wert-Gegenständen der alten Damen (Uhr, Schmuck & „Familien“-Schmuck).

Ein vom in 2007 verstorbenen Ehemann der alten Damen genutztes Fahrzeug, welches angeblich einen Wert von 16T€ gehabt haben soll, wurde, laut Aufzeichnungen Frau Utsch, für 2T€ in 2008 durch den Angeklagten verkauft, ohne das hierfür Dokumente, Nachweise oder Überprüfungen durch die Polizei vorliegen. Frau Utsch entschuldige sich beim Gericht für Behauptung und Unterlassung.

Die Konten Geldbewegungen zwischen der alten Dame und dem Angeklagten wurden noch einmal von der Polizistin skizziert, ohne dass diese nachvollziehbarer wurden, u.a. auf Grund fehlender sachgemäßer Dokumentierung.

Auch die weitgehende Telefonüberwachung mit Einbeziehung von Manfred Genditzki, Frau, seiner Schwester, Tochter, sowie eines ehemaligen Arbeitskollegen, brachten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, damals als auch heute.

Zwei intensiv hintereinander geführte stundenlange Verhöre von Manfred Genditzki Anfang 2009 führten bei ihm zu einem Zusammenbruch und einer Krankenhausbehandlung – ohne weitere Erkenntnisse, jedoch sein Unschuldsbekundung.

Die Vorsitzende Richterin stellte in ihrer Befragung von Frau Utsch das Thema der unterschwelligen Unterstellung gut anhand des Kfz-Verkaufs dar. Mutmaßungen sind keine hinreichenden Beweise, diese hätte die Polizei durch Nachermittlungen z.B. beim Käufer, dokumentieren müssen.

Der Gesamteindruck vom Gericht ist eine möglichst genaue, auch in Details (Farb-Kodierung einer Verpackung, die vom Angeklagten eingekauft wurde) gehende Aufarbeitung der Geschehnisse aus 2008/2009 bei einem sehr zurückhaltenden Staatsanwalt.

Aus zeitlichen Gründen konnte die Verhandlung nur bis 14.30 besucht werden;
die Befragung der Frau Utsch durch die Verteidigung stand da noch aus.

Noch ausstehende Termine der Verhandlungen:

JUNI
Montag, 19.06.2023
Dienstag, 20.06.2023
Mittwoch, 21.06.2023
Dienstag, 27.06.2023
Mittwoch, 28.06.2023

JULI
Montag; 03.07.2023
Dienstag, 04.07.2023
Freitag, 07.07.2023 mit Urteilsverkündung

jeweils in der
Nymphenburger Str. 16
80797 München.

Ihnen mit bestem Gruß

Stanislaus Benecke

Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de


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