Regione: Germania
Successo

Lebenslang unschuldig eingesperrt? Ihr Appell an den Bayerischen Justizminister!

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Den Bayerischen Justizminister Herrn Georg Eisenreich, Bayerisches Justizministerium, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 MünchenDeutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Iniziato 2019
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
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Novità

27/02/2023, 12:54

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Pressemitteilung des OLG vom 27-02-23
Termine im Rechtsfall und 3. Strafprozess gegen Manfred Genditzki
Presse Akkreditierung 13. bis 17. März 2023

Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

mit der Bitte um Ihre Aufmerksamkeit für die nachfolgenden wichtigen Termine im Zusammenhang mit dem 3. Strafprozess gegen Manfred Genditzki durch das LGM I.

Ihnen mit bestem Gruß

Stanislaus Benecke

Anhang - PDF Pressemitteilung OLG 27-02-23 – 7. Seiten

Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de


01/02/2023, 00:55

Terminverschiebung
Film „Tod in der Badewanne“
in der ARD Mediathek erst ab 07.02.2023
Ausstrahlung auf SWR am 8. Februar 2023, 20:15

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

mit der Bitte um Ihre Aufmerksamkeit für den neuen Termin des Film „Tod in der Badewanne“ in der ARD Mediathek ab Dienstag, dem 07.02.2023, so die Nachricht der Redakteurin Meike Pommer der Filmproduktion Casei Media.

Ihnen mit bestem Gruß

Stanislaus Benecke

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19/01/2023, 15:28

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PRESSEMITTEILUNG 19-01-2023 KORREKTUR– Der Rechtsfall Manfred Genditzki.

Gerichtstermin zum 3. Prozess mit Start am Mittwoch, dem 26. April 2023
und
Film „Tod in der Badewanne“ in der ARD Mediathek ab 04.02.2023
Ausstrahlung auf SWR am 8. Februar 2023, 20:15

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

nachfolgend Ihnen zur Information:

die 1. Große Strafkammer des Landgerichts München I verhandelt den 3. Prozess gegen Manfred Genditzki ab Mittwoch, dem 26. April 2023 und über 20 Verhandlungstage bis zum 7. Juli 2023.

Im 1. Prozess sind es 17 (2009/2010) und im 2. Prozess ebenso 17 Verhandlungstage (2011/2012) gewesen.

Ein weiterer Film zu dem komplexen Thema wird ab dem 4. Februar 2023 in der ARD Mediathek zugänglich sein.

Ihnen mit bestem Gruß

Stanislaus Benecke

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12/01/2023, 08:19

PRESSEMITTEILUNG 11-01-2023 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Weiterleitung der Pressemitteilung 58 des OLG München vom 24.11.2022:
Neue Arbeitsaufgaben für den ehemaligen Staatsanwalt
im Prozess Manfred Genditzki, Florian Gliwitzky

Sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

nachfolgend Ihnen zur Information:

OLG München "Pressemitteilung 58 vom 24.11.2022

Personelle Veränderungen in der Pressestelle des Oberlandesgerichts München
Der langjährige Pressesprecher des Oberlandesgerichts Florian Gliwitzky ist seit dem 1. November 2022 im neu gegründeten 38. Zivilsenat tätig und scheidet daher zum 30. November 2022 aus der Justizpressestelle aus.
Für die hervorragende Arbeit bei der Leitung der Pressestelle und der Begleitung zahlreicher komplexer und umfangreicher Strafverfahren sowie die exzellente Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sowohl in den Medien als auch in der Justiz bedanke ich mich ganz herzlich.

Die Leitung der Pressestelle übernimmt zum 1. Dezember 2022 Richter am Oberlandesgericht Dr. Lafleur. Herr Dr. Lafleur ist derzeit als beisitzender Richter im 7. Strafsenat (Staatsschutz) und im 2. Strafsenat tätig. Seit 1. Januar 2022 war er bereits mit der Stellvertretung von Herrn Gliwitzky betraut.

Herr Dr. Lafleur trat im Jahr 2006 in die bayerische Justiz ein. Vor seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im Jahr 2020 war Herr Dr. Lafleur lange Jahre als Staatsanwalt für Kapitalsachen bei der Staatsanwaltschaft München I und zuletzt als stellvertretender Leiter der Abteilung für Kapitalsachen tätig. Zuvor sammelte er am Amtsgericht München richterliche Erfahrung sowohl als Familienrichter als auch in allgemeinen Zivilsachen.

Ab 1. Dezember 2022 ist die Pressestelle in Strafsachen damit folgendermaßen besetzt:

Leiter der Pressestelle: Richter am Oberlandesgericht Dr. Laurent Lafleur
Vertreterin: Richterin am Oberlandesgericht Bettina Kaestner
Weiterer Vertreter: Richter am Oberlandesgericht Dr. Alexander Strafner
Weitere Vertreterin: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Barbara Stockinger

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Joachim Heßler
Präsident des Oberlandesgerichts“

Quelle:
www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2022/58.php

Aufgaben des 38. Zivilsenats - Geschäftsaufgabe:
Siehe Quelle
www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgerichte/muenchen/gvp_2023.pdf
Januar 2023

Ihnen mit Dank für Ihr Interesse an diesem Rechtsfall,

Mit bestem Gruß

Stanislaus Benecke

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21/12/2022, 02:30

PRESSEMITTEILUNG 21-12-2022 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Manfred Genditzki`s und die gute Perspektive für 2023

Sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

das Jahr 2022 brachte im Rechtsfall Manfred Genditzki, nach nunmehr fast 14 Jahren im Gefängnis, die Wende.
Die im Mai 2022 durchgeführte „Probation“ (Voruntersuchung) der zuvor vom selben Gericht LGM I abgelehnten neuen Beweismittel, führte dazu, dass das LGM I nicht umhin konnte, den Verurteilten am 12. August 2022 ohne Auflagen aus dem Gefängnis Landsberg am Lech zu entlassen.

Herrn Genditzki geht es den Umständen entsprechend gut, nicht nur, weil ihn seine Familie auffängt und zusammensteht, auch weil er sich durch die im November aufgenommene Arbeit gut ablenken kann von Gedanken an die sehr schwierige Gefängniszeit und an das bevorstehende, erneute Verfahren.

Bitte lesen Sie auch ein Interview mit Herr Genditzki vom 18.11.2022 auf Basis
der zusammengefassten Fragen von Journalisten (www.manfred-genditzki.eu).

Der zeitliche und formale Ablauf in dem Wiederaufnahmeverfahren:
12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki an das LGM I.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
München.
02.12.2020 Der Antrag auf Wiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki wird vom LGM I zurückgewiesen.
06.12.2020 Frau RA Regina Rick legt sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des LGMI beim OLG ein.
Die Begründung der Beschwerde ist ein zeitlich und inhaltlich sehr aufwendiges Vorgehen
unter Einbeziehung der Beweisführungen aller Sachverständigen.
23.09.2021 Der Beschwerde von RA Regina Rick am OLG München wird stattgegeben.
Das OLG München verweist auf das LGM I mit der Anordnung,
die neue Beweisführung der RA Regina Rick (nach § 359, 5. der StPO) anzuhören.
17.12.2021 Das LGM I beabsichtigt, sich die neue Beweisaufnahme in einem Probationsverfahren ohne Öffentlichkeit anzuhören,
um darüber zu entscheiden, ob ein 3. Gerichtsverfahren beim LGM I Aussicht auf Erfolg hat.
02.-31.05.2022 Probationsverfahren zu den neuen Beweismitteln der Verteidigung, RA Regina Rick
12.08.2022 Entlassung von Manfred Genditzki aus der Haftanstalt Landsberg am Lech ohne Auflagen und
Zurücksetzung der Anklage auf den Stand vor dem 1. Gerichtsverfahren im Jahr 2009.

Die wesentliche Begründung des LGM I, das gegenüber Manfred Genditzki kein dringender Tatverdacht mehr besteht, führte am Freitag dem 12. August 2022 zu seiner Haftentlassung.

Dennoch hat die Staatsanwaltschaft ihre Anklage keineswegs zurückgezogen, sondern aufrechterhalten,
weshalb es vermutlich im 2. Quartal 2023 zum einem 3. Strafprozess gegen Manfred Genditzki vor dem LGM I
auf Basis der Anklage aus dem Jahr 2009 kommen wird.

Ihnen mit Dank für Ihr Interesse an diesem Rechtsfall,
der sicherlich in 2023 einen guten Abschluss finden wird.

Mit bestem Gruß
eine besinnliche Weihnacht wünschend
und kommen Sie gut in und durch das Jahr 2023!

Stanislaus Benecke

Stanislaus Benecke
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15/08/2022, 19:33

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PRESSEMITTEILUNG 15-08-2022 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Der Beschluss des Landgericht München I (LGM I)
in der Pressemitteilung des OLG München vom 12-08-2022

Sehr geehrte Petentinnen,
sehr geehrte Petenten,
sehr geehrte Unterstützer*innen,

nachfolgend die Pressemitteilung des OLG München
zum Beschluss des LGM I als 2-seitiges PDF Dokument!

Ihnen mit bestem Gruß

Stanislaus Benecke

Anhang - PDF

Stanislaus Benecke
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14/08/2022, 17:59

PRESSEMITTEILUNG 12-08-2022 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Das Landgericht München I (LGM I) stimmt einer Wiederaufnahme
in einem 3. Gerichtsverfahren zu.

Sehr geehrte Petentinnen, sehr geehrte Petenten,

im Mai 2022 fanden die fünf Anhörungstage der Sachverständigen im Wiederaufnahmeantrag
der RA Regina Rick im Rechtsfall Manfred Genditzki statt.

Die Sachverständigen der verteidigenden als auch der anklagenden Seite befanden über
- den Todeszeitpunkt der Verstorbenen über Temperatursimulationen
- die Möglichkeit eines Sturzes in die Badewanne sowie die Sturzlage in der Badewanne
- sowie weitere rechtsmedizinische Details.

Das Landgericht München I (LGM I) ordnet in seiner Probationsentscheidung eine erneute Hauptverhandlung an. Diese ist dann nunmehr die dritte Hauptverhandlung, bei der es nochmals eine umfängliche Beweisaufnahme geben wird, die aber in inhaltlichen Teilen mit der Beweisaufnahme des Probationsverfahren identisch sein wird.

Der neuerlich Angeklagte wird auf Grund nicht vorliegender Fluchtgefahr aus dem Gefängnis entlassen.

Die wesentliche Begründung des LGM I ist …

Der bisherige zeitliche und formale Ablauf in dem Wiederaufnahmeverfahren:

12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki an das LGM I.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
München.
02.12.2020 Der Antrag auf Wiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki wird vom LGM I zurückgewiesen.
06.12.2020 Frau RA Regina Rick legt sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des LGMI beim OLG ein.
Die Begründung der Beschwerde ist ein zeitlich und inhaltlich sehr aufwendiges Vorgehen unter Einbeziehung der Beweisführungen aller Sachverständigen.
23.09.2021 Der Beschwerde von RA Regina Rick am OLG München wird stattgegeben.
Das OLG München verweist auf das LGM I mit der Anordnung,
die neue Beweisführung der RA Regina Rick (nach § 359, 5. der StPO) anzuhören.
17.12.2021 Das LGM I beabsichtigt, sich die neue Beweisaufnahme in einem Probationsverfahren ohne Öffentlichkeit anzuhören, um darüber zu entscheiden, ob ein 3. Gerichtsverfahren beim LGMI Aussicht auf Erfolg hat.

Kommentierung

10.06.2020 „Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung des zuständigen Schwurgerichts war die gründliche Einarbeitung und Befassung mit dem ausführlichen Antrag noch nicht möglich.“
Soweit die Stellungnahme der Pressestelle des OLG München auf Nachfrage zum Stand der Dinge beim LGM I ein Jahr nach Antrag Stellung auf Verfahrenswiederaufnahme*
*Film Screenshot Info Pressestelle OLG in Sachen Rechtsfall Manfred Genditzki im ARD Film „Brisant“ vom 10-06-2020

Das LGM I brauchte dann noch einmal 6 Monate um den Antrag u.a. mit der pauschalen Argumentation der fehlenden Neuheit abzulehnen.

Auf Basis der darauffolgenden Beschwerde von RA Regina Rick verfügte das OLG M, dass sich das LGM I mit den Begründungen für ein Wiederaufnahmeverfahren genauer auseinandersetzen muss, was es offensichtlich – wegen Arbeitsüberlastung – auch in 1 ½ Jahren nicht hat machen können oder wollen.

Wie aber ist die Fähigkeit des LGM I zu beurteilen, ein faires Urteil in einem dritten Gerichtsverfahren zu sprechen, nachdem dieses sich ausdrücklich als zeitlich überlastet dargestellt hat (siehe oben) und daraufhin den Antrag, ohne sich die Beweisführung genauer anzuschauen, pauschal abgelehnt hat, um dann vom OLG M angewiesen zu werden, sich der Sache gewissenhaft anzunehmen?

Und nun fand im Probationsverfahren an fünf Tagen im Mai 2022 eine ausführliche Verhandlung der entlastenden Beweise zu Gunsten des Verurteilten statt und die Sachverständigen beider Seiten waren sich in der Diktion darüber einig, dass der Verurteilte deshalb als Täter nicht in Frage kommen kann.
Ergo: die „Mord“-Verurteilung ist nicht mehr haltbar, da nur ein Unfallgeschehen für den Tod der alten Dame in Frage kommen kann.

Warum spricht das LGM I den Verurteilten vor diesem Hintergrund nicht sofort frei und hebt die Urteile gegen ihn auf?

Was will das LGM I in einem dritten Gerichtsverfahren noch klären, welches wiederum Jahre dauern wird?

Es erscheint nicht unredlich dem LGM I zu unterstellen, dass es im Justizskandal des Rechtsfalls Manfred Genditzki auf Zeit spielen will, um die Angelegenheit – wie bereits bei der verstorbenen Zeugin Christiane Eyssele geschehen – durch die Zeit für sich „zu retten“.

Die Defizite der bayerischen Justiz gerade in Wiederaufnahmefällen sind seit Jahren bekannt und anhand zahlreicher, teilweise skandalös verlaufener Fälle gut dokumentiert.

Dennoch gibt es weder von Seiten des Justizministeriums noch von anderen politisch Verantwortlichen erkennbare Ansätze für Verbesserungen.

Es erscheint dringend erforderlich, dass von der Politik, den Medien und der weiteren Öffentlichkeit entsprechende Reformen angemahnt werden.

Ihnen mit bestem Gruß

Stanislaus Benecke

Manfred Genditzki vor JV LaL, 12-08-22 (Foto Hans Holzhaider)


24/06/2022, 08:08

PRESSE Info 24-06-2022 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
STERN TV auf RTL am Mittwoch, 29. Juni 2022, 22.35

Sehr geehrte Journalist*innen,
sehr geehrte Unterstützer*innen,

Ihnen zur Info:
am Mittwoch, dem 29. Juni 2022, 22.35 wird es einen ca. 14minütigen Bericht zum Stand der Dinge im Rechtsfall Manfred Genditzki auf STERN TV im RTL Programm mit einem Interview der RA Regina Rick geben.

Mit bestem Gruß

Stanislaus Benecke


01/06/2022, 09:29

RESSEMITTEILUNG 01-06-2022 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki -
Information zum Ende der Sachverständigen Anhörung am LGM I.

Sehr geehrte Unterstützer*innen,

im Mai 2022 fanden die fünf Anhörungstage der Sachverständigen im Wiederaufnahmeantrag der RA Regina Rick im Rechtsfall Manfred Genditzki statt.

Die Probationsentscheidung wird voraussichtlich im Juli fallen.

Da die Anhörungen nicht öffentlich waren, ist eine weitergehende Information hierüber erst mit der Verlautbarung der Probationsentscheidung des LGM I erlaubt.

Ihnen mit bestem Gruß

Stanislaus Benecke

Stanislaus Benecke
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Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de


02/05/2022, 15:36

PRESSEMITTEILUNG 02-05-2022 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki -
Der heutige Start der Sachverständigen Anhörung am LGM I.

Sehr geehrte Unterstützer*innen,

nach langer Wartezeit startete heute die auf fünf Verhandlungstage bis Ende Mai 2022 angesetzte „Probation“, eine Art Voruntersuchung des LGM I zu dem Antrag der Verfahrenswiederaufnahme von RA Regina Rick vom 11. Juni 2019 (!).

Die sehr lange Zeit des Wartens kam deshalb zustande, weil das LGM I den Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme
am 02-12-20 abgelehnt hat. Nach gut 1 ½ Jahren.

Der sofortigen Beschwerde von RA Regina Rick beim OLG München vom 07-12-2020, sowie der umfangreichen Begründung vom 01-04-2021 folgte am 17-12-2021 der Beschluss des OLG München, der Beschwerde stattzugeben und somit das LGM I anzuweisen, sich mit dem Rechtsfall Manfred Genditzki eingehend zu beschäftigen, was mit dem heutigen Probationsstart eingeleitet wurde.

Was kann ansonsten zum heutigen, ersten Probationstag gesagt werden?

1. In der SZ ist heute (02-05-22) ein weiterer Artikel von Hans Holzhaider zum Rechtsfall Manfred Genditzki erschienen.

2. Die Anhörungen sind nicht öffentlich, weshalb Mitteilungen hieraus nicht gemacht werden dürfen. Deshalb soll mit einer breiten medialen Streuung dieser problematische Justizfall nicht dem Vergessen überlassen werden. Siehe Anhang.

3. Insofern kann nur berichtet werden, dass die Probation heute auch tatsächlich mit der Anhörung mehrerer Sachverständiger beginnen konnte und der nächste Termin mit dem 11. Mai 2022 angesetzt ist.

Ihnen mit Gruß und Dank für Ihre Unterstützung

Stanislaus Benecke


Weitere Informationen zum Rechtsfall finden Sie unter www.manfred-genditzki.eu

Anhang

(1) Wortlaut und Kommentierung

§ 353d StGB - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Dokuments öffentlich eine Mitteilung macht,

2. entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Dokument zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder

3. die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

Kommentierung zum §353d StGB:

„Nach herrschender Meinung dient § 353d Nr. 3 StGB zwei unterschiedlichen Schutzzwecken:
Zum einen soll die Unbefangenheit der an den genannten Verfahren Beteiligten, namentlich der
Laienrichter und Zeugen, geschützt werden, zum anderen soll die vom Verfahren betroffene
Person davor geschützt werden, durch die Veröffentlichung amtlicher Papiere „an den Pranger
gestellt“ zu werden, noch bevor eine gerichtliche Überprüfung erfolgt ist. Wegen dieser doppelten
Schutzrichtung kann die Tat auch durch die vom Verfahren selbst betroffene Person begangen
werden.“

Auszug aus
„Wissenschaftliche Dienste - Deutscher Bundestages“, Sachstand WD 7 3000 - 097/21


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