02.09.2014, 19:18
Neuer Petitionstext: Der Landtag möge sofort das EStG - bzgl. Steuern die an das und von dem Landesfinanzministerium zu zahlen und rückzuzahlen sind - nur noch in der Landesverfassung zur Anwendung fortführen und die Länderfinanzausgleich Regelung zum Verlustrücktrag beschließen in: beschließen:
§ 10 d EStG
Absatz
1 Satz 1 -
www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html -
wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden nach Wort 1 und 2 Negative Einkünfte die Wörter „aus Kapitalvermögen“
angefügt.
und
das Wort unmittelbar durch "zeitlich unbegrenzten" ersetzt
und
die Zahlen durch "vorhergehend versteuerter Gewinne in" ersetzt .