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Transports

Mannheim Feudenheim Hauptstraße - Beantragung Tempo 30 und Durchfahrtsverbot für Nichtanlieger

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg
251 atbalstītājs 195 iekš Manheima

Petīcija ir pieņemta.

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16.03.2017 10:31

Sehr geehrter Herr Specht

ich habe Ihren Namen von einem Mit-Unterstützer erhalten, der meinte, evtl. können Sie uns weiterhelfen.

Das Thema Verkehrsberuhigung in der Hauptstraße ist wohl ein "heißes Eisen" - besonders die RNV stellt sich quer (obwohl nur 3 Haltestellen der Linie 2 betroffen sind). Dies könnte man durch eine Geschwindigkeitsmessung der Straßenbahn entkräften, denn mit dem Smartphone gemessen kann die Straßenbahn tagsüber gar nicht schneller als 30 fahren.

2. Punkt ist Raserei bei Nacht, die wohl nicht kontrolliert wird

3. Punkt ist der Durchgangsverkehr während der Berufsverkehrszeiten. Durch die Umgeher der Umgehungsstraße(n) ist das Verkehrsaufkommen im Wohngbeit (auch am Bogen) und somit der Lärm und die Abgase unerträglich geworden. Auch dies kontrolliert keiner. Zitat einer "Gassigeherin": es sind sehr viele Autos mit Kennzeichen HD unterwegs, die dann auch noch bei gelb-rot über die Kreuzung preschen, was ein Überqueren der Hauptstrasse an der Ampel am Aubuckel lebensgefährlich macht.

4. Punkt ist, daß die Straßenbahn an der Haltestelle Am Aubuckel oft überholt wird. Dies ist gefährlich, denn die Hauptstraße ist bei haltender Straßenbahn von der Görresstraße aus kommend nicht einsehbar.

5. Punkt es gibt zu wenig Bedarfsampeln. Zwischen der Ampel am Aubuckel und der nächsten Ampel in der Hauptstraße 123 liegt eine große Strecke. Es ist besonders für ältere Menschen und Kinder sehr gefährlich die Hauptstraße auf diesem Zwischenstück zu überqueren, da sich viele Autofahrer noch nicht einmal an Tempo 50 halten.

6. Punkt: die Hauptstraße ist wohl zum Teil eine Kreisstraße - und somit wäre das Regierungspräsidium Karlsruhe zu beteiligen (s. u.)
"zuständige Straßenverkehrsbehörde für den fraglichen Bereich ist die Stadt Mannheim als untere Verkehrsbehörde. Bei einer etwaigen Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen ist von der zuständigen Verkehrsbehörde zwar das Regierungspräsidium zu beteiligen, dies ändert allerdings nichts an der Zuständigkeit. Die Adressierung Ihrer Mail an die Stadt Mannheim dürfte daher zutreffend sein. Mit freundlichem Gruß Wolfgang Schwander" Regierungspräsidium Karlsruhe Leiter Referat 16 - Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst

7. Punkt: die Petition ist momentan noch an Herrn Kurz gerichtet, sein Sekretariat hat mich an Herrn Quast verwiesen. Von Herrn Quast habe ich nach mehrmaligen Anfragen noch nichts gehört. An wen ist die Petition nach Ablauf der Zeichnungsfrist zu richten?

Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Heike Reiser
Hauptstr. 159
68259 Mannheim


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