18.08.2026, 09:03
Um den Argumenten noch mehr Gewicht zu verleihen, wurde der Petitionstext erweitert. Wir konnten diese Ergänzung leider nicht farbig kenntlich machen, haben Sie aber kursiv geschrieben. Die grundlegende Forderung von Mindestabständen bleibt unverändert. Es wurde ein wichtiges Argument ergänzt, dass sich auf kleine Ortschaften und zusammenhängende Siedlungsbereich bezieht.
Neuer Petitionstext:
„Ich fordere den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf,den im aktuellen Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans Windenergie (Planungsraum III)vorgesehenen
sicherzustellen, Mindestabstanddass vonauch lediglichkleinere 400Ortschaften Meternund zuzusammenhängende WohngebäudenSiedlung Beichel im AußenbereichAußenbereich, aufzuhebendie undüber zukeinen vergrößern!DieBebauungsplan Landesregierungoder wirdkeine aufgefordert,Innenbereich einenSatzung flächendeckenden,verfügen, einheitlichenals MindestabstandSiedlungen vonmindestensim Sinne der Abstandsregelungen (mind. 800 bis 1.0001000m)anerkannt Meternwerden. oder mehr festzulegen.
Die aktuelle Planung degradiert die Bewohner von Einzelgehöften und ländlichen Splittersiedlungen im Kreis Ostholstein zu Bürgern zweiter Klasse, deren gesundheitliche Unversehrtheit weniger geschützt wird als jene von Bewohnern im Innenbereich.“
Die Belastung durch Lärm, Schattenwurf und optische Bedrängung ist für alle Betroffenen gleich!
Neue Begründung:
Wir wehren uns entschieden dagegen,
dass
unsere Gesundheit, unser Zuhause und diese hier besonderen Erholungsgebiete
einer rücksichtslosen Flächenmaximierung geopfert werden.
Der Gesetzgeber schützt Bewohner in Dörfern mit 800 bis 1.000 Metern Abstand – unsere Körper und unsere Psyche reagieren auf Infraschall und Lärm im Außenbereich jedoch exakt genauso.
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen!
in dem LandesEntwicklungsPlan wurden zu den UmgebungsBereichen von Siedlungen von mind. 800-1000 m auch Bereiche mit Gesundheit und Tourismusfunktion aufgenommen. Wir fordern die Anerkennung der Splittersiedlung (mit mehr als zwei Häusern) als Siedlungen, hier zusätzlich geltend als Siedlung mit Tourismusfunktion!
Diese Petition ist unsere einzige Möglichkeit, dem ländlichen Raum in Ostholstein ein unüberhörbares Gesicht und eine gemeinsame Stimme zu geben und ihn zu schützen.
Wir wehren uns gemeinsam.
Nur wenn wir als Bürger, Nachbarn und Betroffene geschlossen auftreten, können wir den politischen Druck aufbauen, den der Landtag nicht mehr ignorieren kann.
Die Regionalpläne für den Planungsraum III werden jetzt finalisiert. Wenn die 400-Meter-Regel erst einmal beschlossen ist, haben wir für die nächsten Jahrzehnte vollendete Tatsachen vor unserer Haustür!
Durch den Wegfall der landesspezifischen Höhenregeln (früher 3H/5H) droht nun die Errichtung von industriellen Großanlagen mit einer Gesamthöhe von 250 Metern !!!
in einer Distanz von nur 400 Metern zu Wohngebäuden!.
Wir fordern das demokratische Grundrecht ein, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit universell gilt – unabhängig vom Wohnort im Innen- oder Außenbereich.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 106