19.08.2026, 11:35
Änderungen sind kursiv gekennzeichnet.
OpenPetition hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Quellenangaben fehlten.
Es gibt keine belastbaren Beweise dafür, dass Windräder die körperliche Unversehrtheit des Menschen beeinträchtigen. Diesen Textteil haben wir geändert.
Neuer Petitionstext:
„Ich fordere den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, im aktuellen Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans Windenergie (Planungsraum III)
sicherzustellen, dass auch kleinere Ortschaften und zusammenhängende Siedlung BeichelSiedlungbereiche im Außenbereich, die über keinen Bebauungsplan oder keine Innenbereich Satzung verfügen, als Siedlungen im Sinne der Abstandsregelungen (mind. 800 bis 1000m) anerkannt werden.
Die aktuelle Planung degradiert die Bewohner von Einzelgehöften und ländlichen Splittersiedlungen im Kreis Ostholstein zu Bürgern zweiter Klasse,
deren gesundheitlicheSchutz Unversehrtheitvor wenigerImmissionen geschütztund optischer Bedrängung durch die Vorgaben der Landesplanung rechtlich deutlich schlechter gestellt wird als jeneder Schutz von BewohnernAnwohnern im Innenbereich.“
Die Belastung durch Lärm,Schallemissionen, Schattenwurf und die optische Bedrängung istdurch fürmoderne alleGroßanlagen Betroffenenwirken gleich!auf Anwohner im Außenbereich in gleicher physikalischer Intensität wie im Innenbereich.“
Neue Begründung:
Wir wehren uns entschieden dagegen, dass unsere Gesundheit,Lebensqualität und unser Zuhause Schutzbedürfnis und diese hier besonderen Erholungsgebiete einer rücksichtslosen Flächenmaximierung geopfert werden.werden
Der Gesetzgeber schützt Bewohner in Dörfern mit 800 bis 1.000 Metern Abstand –
die unserewahrnehmbaren KörperBelastungen durch Lärm und unsereoptische PsycheBeeinträchtigung reagierenmachen aufan Infraschallder Grenze zwischen Innen- und Lärm im Außenbereich jedoch exaktkeinen genauso. Unterschied.
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen!
In dem LandesEntwicklungsPlan wurden zu den UmgebungsBereichen von Siedlungen von mind. 800-1000 m auch Bereiche mit Gesundheit und Tourismusfunktion aufgenommen. Wir fordern die Anerkennung der Splittersiedlung (mit mehr als zwei Häusern) als Siedlungen, hier zusätzlich geltend als Siedlung mit Tourismusfunktion!
Diese Petition ist unsere einzige Möglichkeit, dem ländlichen Raum in Ostholstein ein unüberhörbares Gesicht und eine gemeinsame Stimme zu geben und ihn zu schützen. Wir wehren uns gemeinsam. Nur wenn wir als Bürger, Nachbarn und Betroffene geschlossen auftreten, können wir den politischen Druck aufbauen, den der Landtag nicht mehr ignorieren kann. Die Regionalpläne für den Planungsraum III werden jetzt finalisiert. Wenn die 400-Meter-Regel erst einmal beschlossen ist, haben wir für die nächsten Jahrzehnte vollendete Tatsachen vor unserer Haustür!
Durch den Wegfall der landesspezifischen Höhenregeln (früher 3H/5H) droht nun die Errichtung von industriellen Großanlagen mit einer Gesamthöhe von 250 Metern in einer Distanz von nur 400 Metern zu Wohngebäuden!
Quellen /Beleg:
Die Festlegung des Schutzabstands von lediglich 400 Metern zu Wohnbebauungen im Außenbereich ergibt sich aus den offiziellen Eckpunkten der Raumordnung zur Windenergie-Flächenplanung der Landesregierung Schleswig-Holstein (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport SH).
- Beleg Landesplanung SH (400 m Mindestabstand im Außenbereich):
- www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie-raeumliche-steuerung/_documents/eckpunkte_windernergieAnLand
- Beleg Anlagengröße (Verwendungsstandard 200–250 m Naben-/Gesamthöhe):
- Der Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP Windenergie an Land) legt moderne Anlagenklassen zugrunde, die bei aktuellen Repowering- und Neubauprojekten Gesamthöhen von bis zu 250 Metern erreichen.
Informationen zum Landesentwicklungsplan und Einschränkung des Verbots von Höhenbeschränkungen www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie-raeumliche-steuerung/Downloads/250429_Hintergrundinformationen_zweiterEntwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Wir fordern das demokratische Grundrecht ein, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit universell gilt – unabhängig vom Wohnort im Innen- oder Außenbereich.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 236 (179 in Schleswig-Holstein)