Finanzierung von Brillen für Menschen mit wenig Geld

청원인은 공개되지 않음
청원서는 다음 주소로 보내집니다.
Deutscher Bundestag

21,511 서명

청원 수신자가 응답하지 않았습니다.

21,511 서명

청원 수신자가 응답하지 않았습니다.

  1. 시작됨 2016
  2. 컬렉션 완료
  3. 제출된
  4. 대화
  5. 실패한

소식

2017. 02. 17. 오전 7:41

Am 16.02.2017 wurde das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet, indem festgelegt wurde, dass bei einer Sehstärke ab 6 Dioptrien und bei einer Hornhautverkrümmung bei über 4 Dioptrien die Brille von der Krankenkasse gezahlt wird.
Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf! Denn damit sind noch immer viele armutsgefährdete Brillenträger ausgeschlossen, die sich bei einer etwas geringeren Sehschwäche keine passende Brille leisten können.


Neuer Petitionstext: In Deutschland sind Millionen Menschen auf eine Sehhilfe angewiesen. Fast zwei Drittel aller Erwachsenen tragen eine Brille.
Gesetzlich Krankenversicherte, die eine Brille benötigen, haben aber keinen Anspruch auf Unterstützung für den Kauf einer Sehhilfe.
Update: Am 16.02.2017 wurde das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet, indem festgelegt wurde, dass bei einer Sehstärke ab 6 Dioptrien und bei einer Hornhautverkrümmung bei über 4 Dioptrien die Brille von der Krankenkasse gezahlt wird.
Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf! Denn damit sind noch immer viele armutsgefährdete Brillenträger ausgeschlossen, die sich bei einer etwas geringeren Sehschwäche keine passende Brille leisten können.
Ausnahme:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Brillengläsern. Für andere Personen besteht der Anspruch nur, wenn auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 vorliegt (dies bedeutet, dass TROTZ Brille ein Sehvermögen von weniger als rund 30 Prozent vorliegen muss!).
Auch die Existenzsicherungssysteme sehen regelmäßig keine zusätzlichen Leistungen für Sehhilfen vor. Gesetzlich Krankenversicherte mit einem geringen Einkommen, die z.B. von einer kleinen Rente leben, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bekommen, erhalten also für den Kauf einer Brille keine finanzielle Hilfe.
So gibt es Menschen, die sich keine passende Brille leisten können.
Der Staat kommt somit seiner Verantwortung für die lebensnotwendige Unterstützung bedürftiger Menschen nicht nach!
Wir fordern die Mitglieder des Bundestages auf, Brillen in die Aufzählung des § 24 Abs. 3 S. 1 SGB II aufzunehmen bzw. im SGB V eine Härtefallregelung für Brillen zu schaffen, analog der Regelung für Zahnersatz (§ 55 Abs. 2 SGB V).
Weitere Informationen gibt es unter: www.dendurchblickbehalten.de



시민 참여 강화에 동참해 주세요. 우리는 독립성을 유지하면서도 여러분의 우려를 경청하고 싶습니다.

지금 홍보하세요