Familie

Nachmittagsbetreuung an Grundschulen muss freiwillig und flexibel bleiben!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Baden-Württemberg
11.750 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

11.750 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

12.04.2014, 01:37

Text etwas gekürzt
Neue Begründung: Mit der Änderung des Schulgesetzes, die zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten soll, werden die Landeszuschüsse für die flexible Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, die Ganztagsschule werden, gestrichen. Dafür erhalten Kommunen bei der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen bis zu 50 % zusätzliche Lehrerwochenstunden / Klasse.

Die Folge: viele Kommunen stellen die bewährte freiwillige und flexible Nachmittagsbetreuung (Horte, Verlässliche Grundschule etc) ein. Dafür gibt es dann die Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht, denn die wird vom Land finanziert. Der Ganztagsbetrieb findet an 3 oder 4 Tagen für 7 oder 8 Stunden statt, z.B. 8-15 oder 16 Uhr. Die Anzahl d. Tage und Stunden entscheidet zwar die Schule/Kommune, aber je mehr Tage und Stunden, umso mehr zusätzliche Lehrerstunden zahlt das Land, umso attraktiver wird es also finanziell.

Es kann auch Halbtagszüge geben, allerdings (s. oben) vielerorts ohne Nachmittagsbetreuung.

Die meisten Familien brauchen aber an einzelnen Tagen Nachmittagsbetreuung:
75 % aller berufstätigen Grundschulmütter (und immer mehr Väter) in Baden-Württemberg arbeiten lt. Statist. Landesamt in Teilzeit, im Schnitt 21 Std./Woche, meist nicht nur vormittags sondern einzelne ganze Tage, in jeder Familie andere Tage und Uhrzeiten. Diese Eltern haben bewusst entschieden, Teilzeit zu arbeiten, um Zeit für ihre Kinder zu haben. Trotzdem sind sie künftig gezwungen, ihre Kinder in den Ganztag zu tun, da es sonst keine Betreuung an den benötigten Nachmittagen gibt. Wie lange es dann noch Halbtagszüge geben wird, ist fraglich.

Jede Familie ist anders, jedes Kind auch – nicht für jedes 6-10-jährige Kind ist eine 36-und-mehr-Stunden Schulwoche das Richtige, bei vielen Familien passt dieses starre System nicht zum Alltag.

Etwa die Hälfte der Kinder macht irgendwann eine Therapie (Logopädie, Physiotherapie etc). Das lässt sich nicht in den Schulalltag integrieren, muss also danach stattfinden. Das trifft auch die Kinder, die künftig im Rahmen der Inklusion Regelschulen besuchen.

Es überrascht nicht, dass lt. Umfragen (forsa, emnid etc.) nur 20-30 % der Familien die verpflichtende Form der Ganztagsschule wollen.
Die grosse Mehrheit der Familien möchte und braucht keine Schule mit Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr, sondern zuverlässige, qualitativ hochwertige Angebote für Nachmittagsbetreuung, die freiwillig und flexibel sind, mit der Möglichkeit eines warmen Mittagessens sowie möglicher Betreuung bis 18 Uhr und in den Schulferien. Eltern wollen selber entscheiden, wann sie Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie wünschen sich so viel Fremdbetreuung wie nötig, aber so wenig Fremdbetreuung wie möglich!

Kinder nur an den tatsächlich benötigten Tagen zu betreuen statt täglich, oder freiwillig statt mit Anwesenheitspflicht, ist nicht teurer.

Auch aus pädagogischer Sicht ist eine Ganztagsschule mit Anwesenheitspflicht wohl nicht nötig: der Aktionsrat Bildung, ein Gremium aus anerkannten Bildungsforschern, stellt im Gutachten vom Nov. 2013 fest: „Aufgrund der geringen Verbreitung von rhythmisierten Ganztagsgrundschulen liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Ergebnisse durch empirische Studien in diesem Bereich vor, ....“ Sowie: „...hinsichtlich der Frage, inwiefern es den Ganztagsschulen gelingt, die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler – insbesondere derer „mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen“ ... – zu fördern, keine „...keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Schülerleistungen in den Domänen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften an Halb- oder Ganztagsgrundschulen nachweisen lassen.“ Und “Auch der Test hinsichtlich herkunftsbedingter Ungleichheiten zeigt keine überzufälligen Unterschiede zwischen Ganz- und Halbtagsschulen und den drei Kompetenzbereichen.” Vergleichbares besagt auch die Bertelsmann-Studie (August 2013).

Es ist somit nicht ersichtlich, warum der Mehrheit der Familien künftig die Möglichkeit genommen werden soll, ihre Kinder so betreuen zu lassen, wie sie es tatsächlich brauchen!

Links:
www.initiative-gute-grundschule.de/
www.aktionsrat-bildung.de/fileadmin/Dokumente/Gutachten_Zwischenbilanz-Ganztagsgrundschulen.pdf
www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-CE8E9BD8-6E660A1D/bst/xcms_bst_dms_38554_38555_2.pdf


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