Sport

Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau?

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
5.589 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

5.589 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

29.03.2011, 13:32

Leider müssen wir feststellen, dass auch zum jetzigen Zeitpunkt, vier Wochen vor Eröffnung der Bootssaison, noch keine neue Rechtsverordnung zur Regelung des Bootfahrens auf der Donau im Landkreis Sigmaringen vorliegt.
Nach unserer Information soll nun Mitte April ein abschließendes Gespräch zwischen dem Landratsamt Sigmaringen und dem Regierungspräsidium Tübingen stattfinden. Wie uns Herr Burkhardt vom Wirtschaftsministerium in Stuttgart nach seinem Telefonat mit Frau Bär vom Regierungspräsidium Tübingen mitgeteilt hat, soll inzwischen eine schon von Herrn Kranz vom Landratsamt Sigmaringen vorgeschlagene Lösung angestrebt werden. Auch die Lösungsvorschläge der Bundesvereinigung für Kanutouristik (BKT) sowie der örtlichen Bootsvermieter gehen in diese Richtung.
Diese sogenannte Zonierungslösung der Donau in Bereiche, die vollständig gesperrt werden und solche, die für die Freizeitnutzung erhalten bleiben sollen, wird von unserer Seite grundsätzlich begrüßt. Dabei würde von der Gesamtlänge der Donau im Landkreis Sigmaringen der deutlich überwiegende Teil vollständig geschützt und ein ausreichendes Rückzugsgebiet für Flora und Fauna geschaffen. Zu beachten wäre allerdings auch, dass in den gesperrten Bereichen andere Freizeitnutzungen wie Angeln und Zelten ebenfalls Einschränkungen erfahren sollten. Gerade im Hinblick auf den Angelsport ist nicht nachvollziehbar, dass das Interesse einer breiten Öffentlichkeit an der Ausübung ihres Freizeitsports den Interessen einer vergleichsweise kleinen Anzahl von Anglern untergeordnet werden soll. Es ist verständlich, dass dies für viele Unterzeichner der vom DonautalTourismus Hohenzollern e.V.initiierten Petition, wie aus den Kommentaren zu ersehen ist, nach Klientelpolitik riecht. Wenn man einmal von der umweltbildenden Wirkung des Kanufahrens auf Kinder und Jugendliche absieht, handelt es sich sowohl beim Bootfahren als auch beim Angeln um die Ausübung eines Freizeitsports und nichts sonst.
Es muss an dieser Stelle auch noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den nicht gesperrten Bereichen keineswegs um Bereiche handelt, die keiner Regelung unterliegen. Wir möchten auch betonen, dass wir an ungeregelten Bereichen keineswegs interessiert sind. Die vorhandene Regelung von Beuron bis Laiz ist für uns Bestandteil eines naturverträglichen Bootfahrens auf der Donau. Eine entsprechende Regelung befürworten wir auch für die Strecke von Laiz bis Scheer.
Des Weiteren wird vom Regierungspräsidium anscheinend eine Lösung präferiert, die keine Kontingentierung mehr vorsieht, allerdings soll eine Anhebung des Mindestpegels erfolgen. Dies ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar. Wie wir in unseren Bemerkungen zum Gutachten „Grundlagenuntersuchung für eine naturverträgliche Kanuregelung auf der Donau zwischen Beuron und Rottenacker“ schon ausgeführt hatten, sind die Empfehlungen aus diesem Gutachten hinsichtlich der Mindestpegelanhebung durchgehend nicht empirisch belegt und frei gegriffen. Im Gegenteil spricht sogar das Gutachten von „sehr guten Fischbeständen“ und kann in keiner Weise einen Zusammenhang von Bootfahren und eventueller Störwirkung auf die Fischfauna herstellen. Laut FFH-Richtlinien muss eine Verschlechterung für die Schutzgüter verhindert werden. Eine solche kann das Gutachten aber an keiner Stelle feststellen.
Im Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 7920-342 der von derselben Bürogemeinschaft wie das vorliegende Gutachten erstellt wurde, heißt es „Die Wassertemperatur weist im Jahresverlauf eine sehr große Schwankungsamplitude auf. Sie ist im Südwesten des FFH-Gebietes am stärksten ausgeprägt (Strecke zwischen der Versickerungsstelle bei Fridingen und der Mündung des
Donaustollens: Maximaltemperatur am Jägerhaus 23,2°C am 20. Juni 2002, fast 25°C am 15. Juli 2003). Eigene Untersuchungen zeigen, dass bedingt durch die Stauhaltungen im Untersuchungsgebiet in einer Fließstrecke von nur ca. 11 km eine Temperaturerhöhung um +7,1°C (Neumühle – Dietfurt; Juli 2006) zu beobachten ist. Selbst im niederschlagsreichen Sommer 2002 überschritten die Maximaltemperaturen zwischen Jägerhaus und Laiz an fast jeder Messstelle die 20°C-Marke (vgl. WURM 2003). Folgen sind eine beschränkte Besiedelbarkeit für die Gewässerfauna und, im Zusammenhang mit dem Nährstoffgehalt der Donau, ein starkes Algenwachstum.“ Weiter heißt es dort außerdem: „Die Bestände der autochtonen Arten sind als reproduktiv anzusprechen, es wurden beispielsweise häufig juvenile Äschen und Barben festgestellt.“ (S.92) Im ersten Zitat wird keinerlei Zusammenhang zwischen Bootfahren und Gefährdung der Fischfauna hergestellt, es werden im Gegenteil ganz andere Ursachen für eine beschränkte Besiedelbarkeit benannt. In noch viel stärkerem Widerspruch zur angenommenen Störwirkung durch das Bootfahren steht das zweite Zitat.
Von den vielen Empfehlungen, die im Gutachten gemacht werden, soll nun ausgerechnet diejenige durchgesetzt werden, welche von den Gutachtern selbst letzten Endes a


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