Region: Saarland

NEIN zum Tierversuchslabor in Saarbrücken !

Petition richtet sich an:
LAV Saarland

24.271 Unterschriften

Sammlung beendet

24.271 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet September 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 23.04.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

13.08.2026, 04:50

Liebe Unterstützende,

von mir ein letztes Mal der Aufruf an Euch die Bundestagspetition zu unterschreiben und zu verteilen.
Es geht zum Endspurt. Also noch einmal alles geben für die Tiere.

Danke und herzliche Grüße
Andreas

Bündnis sieht starkes Signal an die Bundesregierung
Drei Wochen nach dem Start der öffentlichen Mitzeichnung hat die Bundestagspetition gegen das geplante Tierversuchsgesetz der Bundesregierung bereits mehr als 65.000 Unterschriften erreicht. Das erforderliche Quorum von 30.000 Unterstützern wurde schon am 5. August – nach nur 17 Tagen – überschritten. Eingereicht wurde die Petition von einem Bündnis aus zehn Tierschutzorganisationen*. Sie richtet sich gegen die geplante Ausgliederung der Regelungen zu Tierversuchen aus dem Tierschutzgesetz in ein eigenständiges Tierversuchsgesetz. Die Mitzeichnung läuft noch bis zum 31. August 2026.
Nach den öffentlich verfügbaren Zahlen ist sie die bislang erfolgreichste Tierschutzpetition auf dem offiziellen Petitionsportal des Deutschen Bundestages. Das Bündnis wertet die hohe Beteiligung als deutliches Signal an die Bundesregierung, von der geplanten Ausgliederung der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz abzusehen. Durch diese Herauslösung besteht die Gefahr, dass zentrale ethische und rechtliche Schutznormen für die Tiere in den Laboren künftig nicht mehr gelten. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten, sowie Vorgaben für ihre art- und bedürfnisgerechte Ernährung und Unterbringung. „Versuchstiere“ würden somit zu „Tieren zweiter Klasse“.
Gleichzeitig fordert die Petition mehr als den Erhalt des bisherigen - noch unzureichenden - Schutzniveaus. Sie verlangt, die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie endlich vollständig umzusetzen und den Übergang zu tierleidfreier speziesrelevanter Forschung konsequent voranzutreiben. Dazu gehört auch eine stärkere Förderung moderner Forschungsmethoden, die auf menschlichen Zellen, Geweben oder Daten basieren. Diese ermöglichen Untersuchungen auf Grundlage menschlicher Biologie und adressieren damit ein grundlegendes Problem der tierexperimentellen Forschung: Ergebnisse aus Tierversuchen lassen sich nicht zuverlässig von einer Art auf die andere - wie z.B. den Menschen - übertragen.
„Die große Beteiligung zeigt, dass viele Menschen diese Forderungen unterstützen. Das deckt sich mit repräsentativen Umfragen der vergangenen Jahre, nach denen sich eine Mehrheit der Bevölkerung einen Ausstieg aus Tierversuchen wünscht. Tierversuchsfreie Methoden bieten die Chance, Forschung am Menschen auszurichten und gleichzeitig Tiere zu schützen“, so das Bündnis.
Die Organisationen rufen weiterhin dazu auf, die Petition noch bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist zu unterstützen. Jede weitere Unterschrift stärkt das Anliegen. Mit Erreichen des Quorums sind die Voraussetzungen für eine öffentliche Anhörung zur Petition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erfüllt.
„Die Bundesregierung sollte die breite Unterstützung aus der Bevölkerung zum Anlass nehmen, die geplante Herauslösung der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz aufzugeben. Statt den rechtlichen Schutz von Tieren in Laboren zu schwächen und Tierversuche durch ‚Verschlankung‘ des Antragsverfahrens noch zu erleichtern, sollte sie die Entwicklung und den Einsatz tierversuchsfreier Verfahren gezielt fördern, um den Anschluss an internationale Spitzenforschung nicht zu verpassen“, erklärt das Bündnis.
Zur Unterzeichnung der Bundestagspetition
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_02/_02/Petition_194593.html  
Weitere Infos
ÄgT-Kampagnenseite „Tierversuchsgesetz stoppen“ >>
Gemeinsame Pressemitteilung vom 21.07.2026 >>

* Das Tierschutzbündnis besteht aus: 
Ärzte gegen Tierversuche e.V., 
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., 
Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V., 
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.,
Deutscher Tierschutzbund e.V., 
mensch fair tier e.V., 
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V., 
Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V., 
Team Tierschutz gGmbH,
PETA Deutschland e.V. 


11.08.2026, 04:07

Liebe Unterstützende,

die Bundestagspetition ist bereits jetzt ein großer Erfolg. Über 66.500 Unterstützende haben bereits gegen das geplante Tierversuchsgesetz unterschrieben.
Damit bis zum Monatsende ( Zeichnungsfrist ) die 100.000 Marke geknackt wird, bitte ich Euch die Petition großflächig weiterzuleiten:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_02/_02/Petition_194593.html

Danke an Euch und Herzliche Grüße aus dem Saarland,
Andreas


24.07.2026, 10:07

Liebe Unterstützende,

die Bundesregierung beabsichtigt auf massiven Druck der Tierversuchslobby, mit einem „Tierversuchsgesetz“ ein eigenständiges Gesetz zu schaffen, in dem zukünftig die Regelungen zu Tierversuchen festgeschrieben sind - losgelöst vom Tierschutzgesetz. Millionen von Tieren in deutschen Laboren droht eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzstatus. 
Was heute noch verboten ist, könnte künftig erlaubt werden. Jetzt entscheidet sich, ob der Schutz von Tieren in Laboren erhalten bleibt oder massiv geschwächt wird.
Jetzt müssen wir gemeinsam handeln!
Um diese massive Abschwächung des Tierschutzes zu verhindern, hat sich ein großes Bündnis aus Organisationen zusammengeschlossen und eine Bundestagspetition gestartet.

Bitte unterschreibt und verteilt nachfolgende Bundestagspetition:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_02/_02/Petition_194593.html

Herzlichen Dank und liebe Grüße
Andreas



05.07.2026, 15:50

Liebe Unterstützende,

viele haben mir zum Thema Tierversuche bei der Bundeswehr geschrieben und mich gebeten die Adressaten herauszusuchen und einen Musterbrief zu verfassen.

Bitte schreibt an die Bundesregierung über nachfolgendes Kontaktformular:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kontakt/kontaktformular

sowie per Email an das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundestierschutzbeauftragte Frau Breher:

poststelle@bmvg.bund.de,
bundestierschutzbeauftragte@bmel.bund.de

nachfolgenden Musterbrief:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hält zentrale Informationen zu Tierversuchen bei der Bundeswehr unter Verschluss.
Ich kritisiere ausdrücklich die geplante Ausweitung von Tierversuchen bei der Bundeswehr. Aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke geht hervor, dass die Bundeswehr bis zum Jahr 2029 ihre Tierversuche erhöhen will. Als Grund nennt die Bundesregierung die veränderte geopolitische Lage. Gleichzeitig bleiben wesentliche Informationen zu Versuchszwecken und Schweregraden der Versuche unter Verschluss.
Ich fordere Sie zu mehr Transparenz in der Sache auf und möchte hiermit meinen Protest gegen Tierversuche bei der Bundeswehr ausdrücken.
In Erwartung einer Antwort von Ihnen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

___________________________________________


30.06.2026, 16:05


Bundesregierung hält zentrale Informationen zu Tierversuchen bei der Bundeswehr unter Verschluss
Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche kritisiert die geplante Ausweitung von Tierversuchen bei der Bundeswehr. Aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke geht hervor, dass die Bundeswehr bis zum Jahr 2029 ihre Tierversuche erhöhen will. Als Grund nennt die Bundesregierung die veränderte geopolitische Lage. Gleichzeitig bleiben wesentliche Informationen zu Versuchszwecken und Schweregraden der Versuche unter Verschluss.

Zwischen 2020 und 2025 beantragte die Bundeswehr insgesamt 17 Tierversuchsvorhaben. Keiner der Anträge wurde abgelehnt. Damit entspricht die Genehmigungspraxis dem bundesweiten Trend: Rund 99 Prozent aller Tierversuchsanträge erhalten eine Genehmigung. Für 2026 sind weitere Vorhaben geplant.
Zur Zahl der eingesetzten Tiere macht die Bundesregierung in ihren aktuellen Antworten keine Angaben. Sie begründet dies mit dem Schutz des Staatswohls und der Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung der Informationen. Für die Jahre 2020 bis 2024 liegen jedoch Daten aus einer früheren Schriftlichen Frage der Bundestagsabgeordneten Ina Latendorf vor. Demnach wurden 1.682 Ratten, 50 Mäuse und sechs Meerschweinchen zu wissenschaftlichen Zwecken getötet. Zudem kamen Ratten, Hunde, Schafe und Wölfe in Versuchen zum Einsatz. Ob diese Angaben auch von der Bundeswehr an externe Einrichtungen vergebene Forschungsprojekte umfassen, bleibt unklar.
Konkrete Versuchszwecke nennt die Bundesregierung nur für Hunde und Wölfe. Für die übrigen Tiere verweist sie lediglich auf die Suche nach Wirkstoffen gegen neuromuskuläre Störungen nach Nervenkampfstoffvergiftungen sowie auf die Verbesserung von Therapien bei Vergiftungen durch Kampfstoffe. Angaben zu den Schweregraden der Versuche fehlen. Da Schweregrade für sich genommen keine militärisch relevanten Informationen enthalten, lässt die Geheimhaltung mutmaßen, dass darunter Versuche mit schwersten Belastungen und Folgen für die Tiere sind.
Darüber hinaus nutzt die Bundeswehr externe Anbieter für chirurgische Trainings. Welche Tierarten dabei eingesetzt werden und wie viele Tiere betroffen sind, teilt die Bundesregierung nicht mit. Die Tiere werden im Anschluss getötet. Unklar bleibt auch, ob diese Tiere in den bisher veröffentlichten Zahlen enthalten sind. Da bei chirurgischen Trainings häufig Schweine zum Einsatz kommen, weisen die bisherigen Informationen darauf hin, dass diese Tiere in den Zahlen fehlen.
Auch die Ausgaben für Tierversuche bei der Bundeswehr lassen sich nicht nachvollziehen. Die Bundesregierung erklärt, dass sie die dafür eingesetzten finanziellen Mittel nicht gesondert erfasst.
Die Bundesregierung erklärt außerdem, dass derzeit keine Projekte geplant sind, bei denen Tiere als Waffen, lebende Drohnen oder für vergleichbare militärische Zwecke eingesetzt werden. Eine grundsätzliche Ablehnung solcher Anwendungen geht aus den Antworten jedoch nicht hervor. Außerhalb Deutschlands sind z.B. bereits Experimente mit Tauben als „lebende Drohnen“ gemacht worden.
Die Antworten fügen sich insgesamt in ein bekanntes Bild ein:
„Während die EU, einzelne Staaten und Teile der Pharmaindustrie den Ausbau tierversuchsfreier Methoden und die Reduktion von Tierversuchen vorantreiben, erscheint der Kurs der Bundesregierung im Hinblick auf die geplante Erhöhung der Zahlen von Tierversuchen in der Bundeswehr und die derzeitige Ausarbeitung eines eigenständigen Tierversuchsgesetzes rückschrittlich“, sagt Dr. Leah Haut, wissenschaftliche Referentin bei Ärzte gegen Tierversuche. „Dabei stehen für Fragestellungen zur menschlichen Gesundheit moderne Methoden wie Organoide, Organ-on-Chip-Systeme und computergestützte Modelle zur Verfügung. Auch chirurgische Trainings lassen sich an Übungsmodellen ohne Tiere durchführen. Diese sinnvollen Methoden sind jedoch massiv unterfinanziert.“
Ärzte gegen Tierversuche fordert die Bundesregierung auf, vollständige Transparenz über den Einsatz von Tieren bei der Bundeswehr zu schaffen, die finanzielle Förderung von Tierversuchen und tierversuchsfreien Methoden gesondert auszuweisen sowie tierversuchsfreie und humanrelevante Forschungsmethoden gezielt zu fördern. Öffentliche Mittel müssen sowohl bei der Bundeswehr, als auch in der gesamten deutschen Forschungslandschaft in humanbasierte und für den Menschen sinnvolle Verfahren fließen. Im Interesse von Mensch und Tier fordert Ärzte gegen Tierversuche die Bundesregierung zudem auf, einen verbindlichen Ausstiegsplan aus Tierversuchen zu erarbeiten.


24.06.2026, 07:13

Liebe Unterstützende,

zum Thema Tierversuchsgesetz schreibt bitte Eure lokal Verantwortlichen und Pressestellen mit dem Musterschreiben an.
Für das Saarland habe ich nachfolgende Adressaten:

a.rehlinger@staatskanzlei.saarland.de,
ministerin@umwelt.saarland.de,
staatssekretaer@umwelt.saarland.de,
d.emmert@umwelt.saarland.de,
tierschutz@umwelt.saarland.de,
tierschutz@lav.saarland.de,
k.herr@lav.saarland.de,
w.foerster@finanzen.saarland.de,
landestierschutzbeauftragter-saarland@outlook.de,
manuela.ripa@ep.europa.eu,

CC:
red-sz-service@sz-sb.de,
redaktion@wochenspiegelonline.de,
redaktion@saarnews.com,
info@sr-online.de,

Sehr geehrte Damen und Herren,

das geplante eigenständige Tierversuchsgesetz der Bundesregierung stößt bei den Ärzten gegen Tierversuche e.V. sowie dem gemeinsamen Bündnis aus mehreren Tierschutzverbänden auf massiven Widerstand. Die Hauptkritik ist, dass der Schutzstatus von Versuchstieren durch die Trennung vom allgemeinen Tierschutzgesetz drastisch gesenkt und die Tötung von Tieren aus wirtschaftlichen Gründen erleichtert werden könnte. Es liegt nahe, dass ein eigenständiges Gesetz den verfassungsrechtlichen Auftrag zum Tierschutz sowie einmal erreichte Tierschutzstandards absenken wird.
Das Gesetz würde die Situation der Versuchstiere nochmals erheblich verschlechtern !!!
Der Grundsatz, dass Tieren nicht ohne „vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen, könnte für die Forschung entfallen. Die Transparenz wäre somit gleich Null.
Befürchtungen zufolge könnte das systematische Töten sogenannter „Überschusstiere“ aus reinen Wirtschaftsgründen künftig erlaubt werden. Gefordert wird stattdessen eine konsequente Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie, die unter anderem eine Obergrenze für Tierleid und die Bevorzugung tierversuchsfreier Forschungsmethoden vorsieht. Zudem wird eine Bevorzugung von Lobbyinteressen der Industrie zulasten des Tierwohls befürchtet.



16.06.2026, 06:42

Geplantes Tierversuchsgesetz bedroht Tierschutz

Bundesregierung will Tierversuche erleichtern – Breiter Widerstand von Tierschutzorganisationen

Millionen von Tieren in deutschen Laboren droht eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzstatus. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem sogenannten „Tierversuchsgesetz“ ein eigenständiges Gesetz für „wissenschaftliche” Tierversuche zu schaffen. Dieses soll zukünftig losgelöst vom Tierschutzgesetz den Umgang mit Tieren, die für die Forschung leiden müssen, regeln. Zentrale rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen, die derzeit im Tierschutzgesetz verankert sind, könnten somit für Tiere im Versuch entfallen. Ein großes Bündnis von Tierschutzorganisationen* hat daher bereits Anfang Februar eine Bundestagspetition eingereicht und wartet seitdem auf Freigabe zur Mitzeichnung durch die Bevölkerung.

Ärzte gegen Tierversuche schlägt gemeinsam mit zahlreichen Tierschutzorganisationen Alarm. In der bereits Anfang Februar eingereichten Bundestagspetition, auf deren Veröffentlichung seither gewartet wird, fordern sie den Deutschen Bundestag auf, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten sowie rechtliche Lücken durch andere Maßnahmen zu schließen. Auch die deutsche Tierärzteschaft hatte sich für einen Verbleib der Tierversuchsregelungen im Tierschutzgesetz ausgesprochen. „Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklärt das Bündnis. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt und getötet werden, könnten noch mehr gequält und ohne den im Tierschutzgesetz geforderten ‘vernünftigen Grund’ endgültig legal getötet werden.“
Künftig könnte so erlaubt werden, was derzeit zumindest auf dem Papier strafbar ist – etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen. Ebenso könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert sowie die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus eine Erleichterung der Genehmigung von Tierversuchen durch Anpassungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes. Die Prüftiefe der Anträge durch die Behörden könnte weiter geschwächt werden und Tierschutzverbänden (in Bundesländern mit Verbandsklagerecht) könnte zudem die Möglichkeit genommen werden, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen gerichtlich prüfen zu lassen.  
Verstoß gegen Verschlechterungsverbot 
Seit 1972 besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbotes: Ein einmal erreichter Tierschutzstandard darf nicht wieder abgesenkt werden. Das 2002 eingeführte Staatsziel Tierschutz erkennt dies auch verfassungsrechtlich an. „Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz mit seinen weitreichenden Folgen widerspricht diesem Verschlechterungsverbot und dem verfassungsrechtlichen Auftrag zum Tierschutz in eklatanter Weise“, so die Tierschutzorganisationen. 
EU-Vorgaben zu Tierversuchen weiterhin missachtet 
Anstatt Versuchsgenehmigungen weiter zu erleichtern, fordern die Organisationen eine konsequente und vollständige Umsetzung des durch die EU-Tierversuchsrichtlinie ermöglichten Schutzrahmens für die Tiere. Die EU-Richtlinie ist – trotz Einstellung eines von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens – bis heute nicht adäquat in deutsches Recht überführt worden. So mangelt es unter anderem an einer priorisierten Unterstützung tierversuchsfreier Forschungs- und Testmethoden sowie an einer Obergrenze für Schmerzen und Leiden, die Tieren zugefügt werden dürfen. Zudem sollten die § 15-Kommissionen, welche die Behörden zur Genehmigung von Tierversuchen beraten, paritätisch mit unbefangenen Tierschutzvertretern besetzt sein und hinreichend Kompetenz in den Bereichen tierversuchsfreier Methoden und Ethik gewährleisten.

Die Organisationen hoffen auf eine baldige Veröffentlichung der Bundestagspetition, damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich auf diesem Wege gegen das geplante Gesetz auszusprechen. Um eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zu erwirken, müssen innerhalb von 6 Wochen mindestens 30.000 Mitzeichnungen erfolgen. Im Schnitt dauert es drei Wochen, bis eingereichte Petitionen geprüft und über ihre Freigabe entschieden wird. Die Bundestagspetition gegen das geplante Tierversuchsgesetz wartet bereits seit vier Monaten auf die Freigabe.



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