Region: Duisburg
Wohnen

NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B durch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in DUISBURG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierungspräsidentin Frau Anne Lütkes, Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
8.600 Unterstützende 8.021 in Duisburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

8.600 Unterstützende 8.021 in Duisburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

25.01.2015, 15:15

Liebe Mitunterzeichner_innen ! Liebe Mitstreiter_innen !

Seht mir bitte nach, wenn ich das eine oder andere Detail zu den avisierten "Musterklagen" in der E-Mail vom 23.01.2015 nach Einschätzung einiger Mitunterzeichner_innen vielleicht nur unzureichend dargelegt habe.

In der Facebook-Gruppe "DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG" (www.facebook.com/groups/grundsteuer/) habe ich bereits gestern einen fixierten "Leitfaden" veröffentlicht, der hier im Anhang zu nachzulesen ist.

Musterklagen ! Macht das überhaupt Sinn ? Werden die Klagen Erfolg haben ?

„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

Ich denke, dass Nachfolgendes beim Verwaltungsgericht eine erhebliche Rolle spielen wird:

Städte und Gemeinden sind in der Pflicht Sparpotentiale zu nutzen, bevor Steuern erhöht
werden. Diesen Grundsatz hat die Stadt Duisburg bewußt sträflichst außer Acht gelassen.

Die sogenannte "Verwaltungsspitze" hatte zwar ein Sparprogramm vorgelegt, jedoch von vornherein hatte niemand überhaupt die Absicht Kürzungen und Reduzierungen von öffent-lichen Angeboten vornehmen zu wollen.

Das Lancieren der "Tränenliste" war eine geplante und bühnenreife Inszenierung, um die Grundsteuer B unsäglich zu erhöhen.

Mit dem Beschluss der Rot-Rot-Grünen Ratsmehrheit wird nun aber überhaupt nicht gespart, sondern es werden die vermeintlich wehrlosen Bürger geschröpft.

Das ist weder sozial noch gerecht und WIR sind auch nicht wehrlos, denn WIR können,sollen und müssen klagen, auch um ein politisches Signal zu setzen.

Der Landtag NRW hat übrigens die Möglichkeit die Grundsteuer B landesweit in NRW auf 500% zu deckeln.

Allen noch einen schönen Sonntag,

Frank S. Oynhausen

ANHANG

KLEINER LEITFADEN für Melanie und alle Mitstreiter !

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Rita Klöpper (MdL) hat mich darauf hingewiesen, dass die Petition "Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z.B. Klagen, Einspruch, Widerspruch)" gegen die von der rot-rot-grünen Ratsmehrheit am 24.11.2014 beschlossene Grundsteuererhöhung B nicht ersetzt.

Jede(r) Eigentümer_in, die/der von der Erhöhung der Grundsteuer B betroffen ist, kann eigenständig (Vor den Verwaltungsgerichten besteht kein Anwaltszwang) gegen den Grundsteuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 39, 40213 Düsseldorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Früher konnte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kostenfrei erhoben werden. Wenn die Klage dann vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wurde, entfiel die Gebührenpflicht vollständig. Erst einmal vorsorglich Klage zu erheben, dann eventuelle richterliche Hinweise im Schriftverkehr abzuwarten, war durchaus lohnenswert. Diesen Weg hat der Gesetzgeber versperrt. Auch das Verwaltungsgericht fordert jetzt bei Klageerhebung einen Gebührenvorschuss an.

Im Klageverfahren erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht ist somit eine 3,0 Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zu zahlen. Die Gebühr bis zu einem Streitwert von 500,00 Eur beträgt 35,00 Eur, folglich 3,0 x 35,00 = 105,00 Eur. Weitere Gerichtsgebühren entstehen im Klageverfahren nicht.

Die niedrigen Streitwerte im Verwaltungsprozess haben aber einen erheblichen Nachteil:
In der Regel werden qualifizierte Rechtsanwälte, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert sind, nur nach einer Honorarvereinbarung tätig, die ein höheres Honorar als die gesetzlichen Gebühren zur Folge haben wird.. Die niedrigste gesetzliche Gebühr beträgt derzeit wohl 58,50 Eur.
Für 58,50 Eur Honorar wird aber 1. keine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen sein und 2. wird auch kein von der Grundsteuererhöhung B Betrogener, äh Betroffener bereit sein, ein Anwaltshonorar in Höhe von 2.000,00 bis 3000,00 Euro netto, ohne Märchensteuer (Renommierte Anwaltskanzleien arbeiten mit Stundensätzen ab ca. 250,00 Eur aufwärts) zu zahlen.

Gemeinsam mit dem Duisburger Wählerbündnis SGU (Vorsitzender: Karlheinz Hagenbuck, Ratsherr) wurde deshalb folgende Vorgehensweise diskutiert und für sinnvoll erachtet:

Es soll gegen drei Grundsteuerbescheide betreffend der Grundsteuererhöhung B exemplarisch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt werden. Welche das sein werden ? Steht noch nicht fest. Interessierte mögen sich melden.

Um die Kosten der anwaltlichen Vertretung dieser "Musterkläger" zu finanzieren, hat das Wählerbündnis SGU ein "Sonderkonto" bei der Stadtsparkasse Duisburg eingerichtet.

Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B

Es werden ca. 4.000,00 Euro Rechtsanwalts- und Prozeßkosten für eine I. und eine eventuelle II. Instanz beim Verwaltungsgericht benötigt.

I. Instanz = 2.000,00 Eur, II. Instanz = 1.000,00 Eur, zuzüglich 19% MwSt. = 570,00 Eur, zuzüglich 3 x 105,00 Eur Ger


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