22.02.2026, 11:12
Liebe Unterstützer der Initiative Knoblauchsland,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Juli 2024 wurden dem Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg im Rahmen einer mobilen Bürgerversammlung die Unterschriftenlisten zu der oben genannten Petition persönlich übergeben.
Mit Schreiben vom 12.02.2025 teilte uns das Stadtplanungsamt Nürnberg mit:
„Die Anzahl der Unterschriften der Initiative spiegelt sich nicht im Verfahren zum hier gegenständlichen Bebauungsplan wider; eine Unterschriftenliste war den Verfahrensunterlagen nicht beigefügt.“
Diese Mitteilung steht im Widerspruch zur dokumentierten Übergabe der Listen an den Oberbürgermeister. Es ist daher aufklärungsbedürftig, ob und in welcher Form die übergebenen Unterschriften ordnungsgemäß an die zuständige Stelle weitergeleitet und im Bauleitplanverfahren berücksichtigt wurden.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Petition heute beim Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages eingereicht und um Prüfung und Klärung des Sachverhalts gebeten. Das Schreiben finden Sie hier:
Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses,
hiermit reichen wir eine Petition gegen die Planung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 4641 der Stadt Nürnberg im Stadtteil Wetzendorf ein und bitten um aufsichtsrechtliche Prüfung. Diesem Mail sind die Begründung für die Petition und die Sammlungslisten, auf denen rd. 5.300 Personen unterschrieben haben, beigefügt.
Die vorgesehenen Planungen im Knoblauchsland führen zur dauerhaften Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen in erheblichem Umfang. Das Knoblauchsland stellt als historisch gewachsene Kulturlandschaft und größtes zusammenhängendes Gemüseanbaugebiet Bayerns einen landesweit bedeutsamen Produktionsstandort für regionale Lebensmittel dar. Der Schutz dieser Flächen ist sowohl unter agrarstrukturellen als auch unter landesplanerischen Gesichtspunkten von besonderem öffentlichen Interesse.
Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Hierzu zählen ausdrücklich auch Belange der Landwirtschaft, der Ernährungssicherung, des Bodenschutzes sowie die Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen. Angesichts der geplanten Überbauung von weiteren 55 Hektar hochwertiger Gemüseanbauflächen bestehen erhebliche Zweifel, ob dem Abwägungsgebot in hinreichender Weise Rechnung getragen wurde.
Zudem werfen Ablauf und Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung Fragen hinsichtlich der formellen Ordnungsmäßigkeit auf. Die zweite öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt vom 31.07.2024 bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 08.08. bis 09.09.2024 statt, mithin überwiegend während der Sommerferien. Unser Antrag auf Fristverlängerung wurde durch den Oberbürgermeister mit Schreiben vom 05.09.2024 abgelehnt. Es ist zu prüfen, ob unter diesen Umständen eine effektive und zumutbare Beteiligung der Öffentlichkeit tatsächlich gewährleistet war.
Im Rahmen der ersten Auslegung hatten wir umfangreiche Einwendungen vorgebracht, die nachweislich zu erheblichen Nachbesserungen durch die Verwaltung führten. Dies unterstreicht die materielle Relevanz unserer Stellungnahmen. Gleichwohl wurde der Bebauungsplan Ende 2024 vom Stadtrat beschlossen.
Bereits im Juli 2024 übergaben wir dem Oberbürgermeister im Rahmen einer mobilen Bürgerversammlung die Unterschriftenliste mit rd. 5.300 Unterschriften mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Stelle. Mit Schreiben vom 12.02.2025 teilte uns das Stadtplanungsamt mit, dass diese Unterschriftenlisten dort nicht eingegangen seien. Auch insoweit bitten wir um Prüfung, ob die eingereichten Bürgeranliegen ordnungsgemäß behandelt wurden.
Wir regen an zu prüfen,
– ob der Bebauungsplan mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist,
– ob das Abwägungsgebot gemäß § 1 Abs. 7 BauGB fehlerfrei angewendet wurde,
– ob die Öffentlichkeitsbeteiligung den gesetzlichen Anforderungen der §§ 3 und 4 BauGB entsprach,
– sowie ob durch die Erteilung von Bauvorbescheiden vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, bevor eine abschließende rechtliche Klärung erfolgt ist.
Wir bitten Sie daher nachdrücklich, die Angelegenheit zeitnah aufsichtsrechtlich zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um irreversible Eingriffe in diese bedeutende Kulturlandschaft bis zur Klärung auszusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Knoblauchsland