03.09.2026, 07:08
Liebe Unterstützende,
meinen am 2. Juli 2026 veröffentlichten Beitrag „Gefälschte notarielle Testamente nicht korrigierbar: Fakten und Fragen“ habe ich am 18. Juli zurückgezogen. Ich hatte den Hinweis erhalten, dass es sich bei meinem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof nicht um ein Zivil-, sondern um ein Verwaltungsverfahren gehandelt habe. Somit sei eine Rechtsvertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt nicht zwingend erforderlich gewesen. Nachfolgende Recherchen ergaben jedoch, dass dies nicht zutrifft. In diesem wesentlichen Punkt musste mein Beitrag nicht korrigiert werden. Die entsprechende Angabe wurde lediglich anders begründet. Zudem wurden einige Punkt ergänzt und der Beitrag neu veröffentlicht. Der Beitrag ist abrufbar unter:
https://www.testamente-pruefen.de/Scheimann2026.pdf
Viele Grüße,
Helmut Scheimann