20.04.2018, 12:30
Der Petitionsdienst des Sächsischen Landtag hat die am 22. März 2018 eingereichte
Petition entgegen genommen und mit Aktenzeichen versehen.
Nach Geschäftsordnung des Sächsischen Landtag wird nunmehr eine Stellungnahme
vom zuständigen Staatsministerium eingeholt und der Vollversammlung des Landtag ein bericht mit einer Beschlußempfehlung vorgelegt. Der Petitionsausschuss kann von seinem Recht Gebrauch machen, z. B. Akten anfordern,Ortsbesichtigungen vornehmen oder Regierungsvertreter anhören, Gebrauch machen.
Die Dauer des Petitionsverfahren lässt sich daher nicht vorhersehen.
Wir werden weiter informieren!