Petition gegen das Tragen von Schutzmasken und Forderung nach Prüfung des Maßnahmenerhalts

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bundestages

1.353 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.353 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

21.04.2020, 10:13

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte fügen Sie für alle Aussagen sachliche und wissenschaftliche Quellen ein, die von Ihnen eingefügten Links können wir so leider nicht veröffentlichen. Bitte fügen Sie die Belege jeweils direkt an der Stelle ein, auf die sie sich beziehen, gerne können Sie auch Fußnoten machen. Hier finden Sie mehr Informationen über sachliche Quellen: www.openpetition.de/blog/blog/2018/05/19/qualitaetssicherung-fuer-petitionen

Bitte belegen Sie insbesondere folgende Aussagen und Zitate. Vielen Dank!

"Da selbst Herr Drosten vom RKI zugeben musste, dass das Masken tragen nur als ein minimaler Schutz vor Ansteckung Anderer dient"

"gleichzeitig in Fachstudien und -beiträgen ein längeres Tragen solcher Masken als kontra-produktiv zu werten ist wegen der Gefahr eigener Erkrankungen der Luft- und Atemwege bei andauerndem Ein- und Ausatmen der eigenen Luft (daneben führt das dauerhafte Einatmen der sauerstoffarmen Luft zur Konzentrationsschwäche, Schwindel und gar zu Ohnmacht)

"Dass die Maskenpflicht gegen das Grundgesetzt Grundrechte Art. 2 (1) "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder Sittengesetz" verstößt"

"Abgesehen davon gibt es in Deutschland ebenso das Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit, das nach dem § 17a Abs 2 des Vermummungsgesetzes als eine Straftat zählt." -> bitte Bezug zu Maskenpflicht belegen, da Vermummungsverbot bisher v.a. bzgl Vermummung bei Demonstrationen Anwendung findet (s. z.B. hier www.mdr.de/sachsen/corona-mundschutz-faellt-nicht-unter-vermummungsverbot-100.html)

"Doch auch selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht einer Mundschutzpflicht skeptisch gegenüber. Das allgemein verpflichtende Tragen von Mundschutz bietet im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus keinen Nutzen."

"Wie das der WHO-Nothilfedirektor Michael Ryan in Genf äußerte: „Unser Rat: Wir raten davon ab, Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst krank ist“"

"Ebenso erachtet das Robert-Koch-Institut (RKI) die Mundschutzpflicht ähnlich der österreichischen Regelung für Deutschland als nicht notwendig."

"Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und des Rechtsmediziners Klaus Püschels, die mit fachlich belegbaren Argumenten die Maßnahmen scharf kritisieren."

"Wie das Herr Püschel in einem Zeitungsinterview äußerte..." -> Bitte fügen Sie den Link des Zeitungsartikels ein

"Auch weitere Experten sehen die Maßnahmen als kritisch und nicht gerechtfertigt an, in Hinblick auf den Verlauf der Infektion. So auch Dr. Wodarg , Dr. rer. nat. Stefan W. Hockertz, der gegen den übertriebenen Umgang mit der Corona-Krise ebenso Stellung genommen , Prof. Karin Mölling und Prof. Dr. Knut Wittkowski, der den Corona-Lockdown als wirkungslos erachtet."

"Die psychischen Schäden, die durch die übertriebene Angstmacherei - und fachlich-sachlich nicht begründbare Maßnahmenerhaltung -, die infolge der Corona-Krise bei den Menschen geschürt werden, sind weitaus gesundheitsschädigender, als die tatsächlichen tödlich verlaufenden Fälle von Corona-Erkrankten – geschweige denn von dem wirtschaftlichen Desaster..."

"da die überwiegende Meinung seitens der Experten diese als unangebracht und nicht hilfreich erachtet – und weil die gesamten verschärften Maßnahmen, mehr Schaden als Nutzen einbringen."


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