10.10.2026, 08:20
Im Text war zwischen den Wörtern eine große Lücke.
Neue Begründung:
Für freiberufliche Bewegungsfachkräfte wie ( Gymnastiklehrer) bedeutet die Aufsplittung der §20 SGB V und §5 SGB XI Existenzsicherung, Präventionsqualität und Bürokratieabbau in der häuslichen Umgebung für Menschen mit Pflegegrad. Freiberufliche Gymnastiklehrer leben davon das ihre Kurse von den Krankenkassen (nach §20 SGB V) zertifiziert und bezuschusst werden. Fallen diese Möglichkeiten weg oder werden die Hürden zu hoch bricht die Haupteinnahmequelle weg.Berufliche Gleichberechtigung: Gymnastiklehrer/innen schließen die Lücke zwischen medizinischer Therapie und reinen Breitensport.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (10 in Deutschland)