09. 09. 2025 10:47
Begründung wurde angepasst und aktualisiert
Neue Begründung:
OhneDie öffentlichebetroffenen BeteiligungAnwohnenden odersind Anhörungder Meinung, dass sie Rahmen der Planung für die Errichtung von Windkraftanlagen im VRW 36 nicht ausreichend angehört und/oder beteiligt wurden. Es sollen für die Errichtung dieser Windkraftanlagen in Summe ca. 200~200 Hektar Bestandswald gerodet und vernichtet werden!
Dabei ist u.a. die Rodung von 200 Jahre altemalten Buchenwald samt 500 Jahre alten Eichen geplant. Das ganze nichtsoll gerade einmal 1000m zur Ortschaft Siethen.Siethen passieren. Das FFH -Gebiet (Flora-Fauna-Habbitat) in Gröben wäre insofern betroffen, da dort u.a. unter besonderem Schutz stehende Zugvögel zum großen Teil ihre vertrauten Brut-und Nistplätze im Frühjahr garnicht mehr erreichen würden, da sie vorher schon in den Rotorblättern verenden würden.
Auch See-und Fischadler haben hier ihr Horst. Das ist nur einer von vielen vielen Punkten weshalb es gerade in dieser geschützten Region eine Katastrophe wäre, wenn diese Planung Windkraft-Anlage durchgesetzt würde. Förster und Jäger sind ebenso entsetzt. Wie sich das Landschaftsbild optisch darstellen würde kann sich wohl jeder selbst vor Augen führen.
Quelle:Regionalplan Havelland-Fläming 3.0Kapitel 2.2 Eignungsgebiete f.d. Windenergienutzung, PF 36 Seite 213 bis 215https://havelland-flaeming.de/wp-content/uploads/2022/02/12_ergU_2_2_Datenblaetter.pdf
Die Bauanträge für 2 WKA sind bereits bewilligt, die Anträge für 4 weitere WKA liegen bereits beim LfU Brandenburg zur Genehmigung vor. -->vor.--> Quelle: telefonische Auskunft Referatsleiter des LfU Brandenburg, Referat T12, sowie telefonische Auskunft Referatsleiter des LfU Brandenburg, Referat N1
Seitens der Kommunalverwaltung Ludwigsfelde wurde den Anwohnenden / Prostestierenden keine Möglichkeit zu Beteiligung / Anhörung / Äußerung geben!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 183 (154 in Brandenburg)