Region: Witten

Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel

Petition richtet sich an
Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

1.411 Unterschriften

Sammlung beendet

1.411 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

03.01.2026, 13:47

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der online Petition vom 5.1.2025 zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht!

Leserbrief Nr, 1 WAZ Meinungsforum zum Artikel:
"Silvester-Randale; Ruf nach Konsequenzen vom 2. Januar 2026

Anstatt aus der seit Jahren ausufernden Silvester-Randale politisches Handeln abzuleiten: „The same procedure as every year." Sind offen aggressive Handlungen gegen Polizei und Rettungsdienste nicht genug? Reichen Tote und Schwerstverletzte in einer immer heftiger werdenden Silvester-Randale nicht aus, um Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, CSU, zum dringendst gebotenen politischen Handeln zu veranlassen? Die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger fordert längst das Verbot von privatem Feuerwerk zum Jahreswechsel, wie aktuell jetzt in den Niederlanden beschlossen zum Jahreswechsel 2026/2027. Oder sollten gar den Verantwortlichen im Bund, den Ländern und Kommunen möglicherweise der politische Schneid, endlich Nägel mit Köpfen zu machen, fehlen, was kein gutes Omen zum Jahresbeginn wäre.

Wilfried Böckmann

Leserbrief Nr, 2 WAZ-Redaktion Witten "Ruhrstadt feiert farbenprächtig ins neue Jahr" 2.1.2026

Leider spiegelt der Artikel „Ruhrstadt feiert farbenprächtig ins neue Jahr“ nur eine Seite derselben Medaille ab Dass die unsägliche Böllerei zum Jahreswechsel bereits vereinzelt kurz vor Weihnachten begann und dann, mit dem Verkauf der Silvesterböller ab dem 29.12.2025 Hunderte von Haustieren, ob Hund, Katze oder Pferd sowie Wildtiere tagelang in Angst, Panik und Schrecken versetzten und Menschen, besonders mit Atemwegserkrankungen, belasteten: Kein Wort, keine Zeile der Empathie: Statt dessen, wie „passend“ , der Artikel: "Tierquälerei: Stadttauben-Initiative schlägt Alarm“. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, Tierquälerei ist ein Straftatbestand. Zu beachten gilt aber auch § 1 des Tierschutzgesetzes: Danach spricht die Panik der Haus- und Wildtiere in Bezug auf die Böllerei zum Jahreswechsel eine eindeutige Sprache: Es liegt in der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dafür zu sorgen, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Dass Haus- und Wildtiere unter der ausufernden Böllerei zum Jahreswechsel leiden und teils traumatisiert sind, dürfte inzwischen unstrittig sein:

Wilfried Böckmann
Noch eine persönliche Anmerkung.

Bitte, sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der online-Petition vom 5.1.2025, helfen Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Möglichkeiten mit, Bürgermeister Dirk Leistner sowie die Mitglieder des neu gewählten Wittener Stadtrates von der Dringlichkeit des Petitionsbegehren zu überzeugen , sei es auf schriftlichem Wege, z.B. – buergermeister@stadt-witten.de - oder an die Fraktionen im Rat der Stadt Witten oder im persönlichen Gespräch mit "Ihrem“ Ratsvertreter / "Ihrer" Ratsvertreterin einen Sinneswandel auf den Weg zu bringen. Mir persönlich erschließt sich bis heute nicht, dass einerseits im Rahmen einer Allgemeinverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit Wirkung vom 31.8.2025 ein kreisweites Nachtmähverbot für Mähroboter erlassen wurde – eine durchaus sinnvolle Maßnahme – jedoch andererseits es nicht möglich sein sollte, eine Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel rechtskonform umzusetzen.
Ich danke Ihnen!
Wilfried Böckmann


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