Region: Witten

Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel

Petition richtet sich an
Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

1.411 Unterschriften

Sammlung beendet

1.411 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

06.05.2026, 09:39


AW: Anmerkung zu: "Drei Fraktionen machen gemeinsame Sache", WAZ Regionalausgabe Witten vom 9. April 2026

Böckmann, Wilfried
Boeckmann-C.W@t-online.de
An: 
buendnis90diegruenen@rat-witten.de
buendnis90diegruenen@rat-witten.de

wp13410830-buendnis90diegruenen
email vom 4. Mai 2026, 11:01
Betr. Anmerung zu :"Drei Fraktionen machen gemeinsame Sache", WAZ Regionalausgabe Witten vo m 9. April 2026

Sehr geehrte Frau Cilic,

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 4. Mai 2026, die ich – zu gegebenermaßen – mehrfach gelesen habe. Vorweg sei in aller Deutlichkeit der Hinweis gestattet, dass es mir weder bei der Abfassung der Petition im Januar 2025, noch aktuell in den Sinn kam bzw. kommt, kommunale Entscheidungsträger zu rechtswidrigen Entscheidungen drängen zu wollen. Vielmehr geht es um das Ausloten von Entscheidungsspielräumen, um bzw. letztlich fortlaufend dazu beitragen zu können, dass langfristig veränderte gesamtgesellschaftliche Sichtweisen juristisch ihren Widerhall finden.

Sie führen in Ihrem Statement aus, dass Ihr Ansatz darin bestehe, die bereits heute bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent umzusetzen. Also: „The same procedure as every year?"

Es gibt eine Reihe guter Gründe, die – nach meiner Ansicht - auch rechtskonform sind – die Böllereii zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen:

1.)
Die ursprünglich einst auf wenige Minuten nach Mitternacht begrenzte Tradition zur Vertreibung der bösen Geister hat sich spätestens im Laufe des 20. Jahrhunderts von ihrer Ursprungstradition verabschiedet.

2.)
Das Tierschutzgesetz verbietet das bewusst herbeigeführte Leiden von Wild- und Haustieren. Interessanterweise nennen Sie in Ihrer Mail einen sensiblen Bereich "Naturschutzgebiete" an erster Stelle. Wer jedoch Hund, Katze oder Pferd sein eigen nennt, hat keinerlei Verständnis, dass über Tage (!) durch die ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel ihr / sein Haustier in buchstäbliche Panik versetzt wird.

3.)
 Menschen mit Atemwegserkrankungen leiden unter der Feinstaubbelastung zum Jahreswechsel.

4.)
 Viele Menschen haben in ihren Kommentaren zur online-Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel vom 5. Januar 2025 ihre Sichtweise zur Böllerei zum Ausdruck gebracht. Die 53 Seiten umfassende Unterschriftenliste wurde am 8. Juli 2025 dem Bürgermeister sowie dem Rat der Stadt Witten zugeleitet. 

5.)
Laut WAZ, Redaktion Witten, vom 6. Mai 2026 leben zur Zeit ca. 3000 Flüchtlinge, davon 2051 Ukrainerinnen und Ukrainer, in Witten. Je nach persönlichen Schicksalsschlägen in der Ukraine könnten über Tage immer wieder gezündete ohrenbetäubender Kracher bei diesem Personenkreis neue Traumata auslösen.

6.)
 Wie aus einem Artikel der WAZ, Regionalausgabe Witten, vom 3. September 2025 hervorging, wies selbst Maik Lorenzen, Feuerwerksverkäufer in Witten-Durcholz, darauf hin, das, Zitat: "aufwendige Verbundfeuerwerke dominieren heute die Regale. Deren Fontänen sprühen 40 bis 50 Meter hoch. Sowas in der Innenstadt viel zu gefährlich", Zitatende. Dies dürfte erst recht zutreffen, wenn – nach vermutlich reichlich konsumiertem Alkohol – im späteren Verlauf der Neujahrsnacht diese Fontänen gezündet werden.

Unsere niederländischen Nachbarn haben gezeigt, dass ein konsequentes Einschreiten in Bezug auf ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel möglich ist: Dort, in den Niederlanden, ist zum Jahreswechsel, beginnend mit dem Wechsel 2026/2027, der Privatverkauf von Feuerwerk verboten.

Dank des kreisweit im Rahmen einer Allgemeinverfügung des EN-Kreises erlassenen Nachtmähverbot ab August 2025 haben Maulwurf und Co. nunmehr eine Chance, unbeschadet durch die Nächte zu kommen. Sollte es da nicht auch im erklärten politischen Willen der Ratsparteien möglich sein, rechtskonforme Regelungen – zum Wohle von Mensch und Tier – in Bezug auf die Böllerei zum Jahreswechsel – auf den Weg zu bringen?

Mit freundlichem Gruß

Wilfried Böckmann


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