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Labklājība

"Recht auf Sozialwohnung jetzt einklagbar gestalten" - "Für den Erhalt des Sozialen Wohnungsbaues"

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Petīcija ir adresēta
Hessischen Landtag
67 Atbalstošs 44 iekš Hesene

Dialogs ir noslēgts

67 Atbalstošs 44 iekš Hesene

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

24.01.2018 11:24

Sehr geehrte Damen und Herren Unterstützer/in,

in meiner letzten Information kündigte ich ein persönliches Gespräch mit einem Abgeordneten an. Dieses Gespräch fand am 22.1.18 im Hessischen Landtag statt. Es war ein sehr konstruktiver Gesprächsverlauf mit einem sehr aufgeschlossenen und kompetenten Abgeordneten, Mitglied im Petitionsausschuß und natürlich einer Landtagsfraktion und seinen Mitarbeitern. Mein Anliegen und meine Fragen über den weiteren Verlauf der Bearbeitung der mir persönlich so wichtigen Petition und im Zusammenhang stehender Fakten wurden ernstgenommen und zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet. Ich möchte Ihnen zum Aufbau meiner fundierten nach bestem Wissen erarbeiteten Petition nun einige Details geben. Teilweise gehen diese aus dem Petitionstext bereits hervor. Die erarbeitete Grundlage beinhaltete den Hinweis auf die Disseration aus dem Jahr 1991 von unserem Bundespräsidenten Dr. Frank Walter Steinmeier "Bürger ohne Obdach - Zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum" sowie den Hinweis auf das bestehende Gesetz des Französischen Staates - Bezugsquelle https:/www.legifrance.gouv.f/affichCode.do?cidTexte=LEGITEXT00006074096. Der betreffende Artikel ist L 300-1 des code de la construction et de l´habitation: Mir liegt dieses Gesetz in deutscher und französischer Sprache vor. Zur weiteren Bearbeitung und Unterstützung der Mitglieder des Petitionsausschußes habe ich inzwischen eine weitere wissenschaftliche Ausarbeitung über ausgewähle soziale Grundrechte in Deutschland, Frankreich, Spanien, Finnland und der Slowakei - Einklagbarkeit von Rechten auf soziale Sicherung, Bildung und Wohnung in Schriftform eingereicht. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass unser Bundesland Hessen sowie die Bundesrepublik Deutschland hier insgesamt "hinterher h i n k T! Nach meiner persönlichen Auffassung wäre es niemals zu der jetzt bestehenden Wohnungsnot in unserem Land gekommen, wenn es ein solches einklagbares Grundrecht auf Wohnen "per Gesetz" schon längst gegeben hätte! Und somit fordere ich dieses hier nochmals ausdrücklich ein! Über den weiteren absehbaren Verlauf dieser von mir persönlich erstellten und erarbeiteten Petiton werde ich Sie ca. Mitte Februar 2018 gerne weitere unterrichten. Ihre Petentin
Brunhilde Fahr


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