08.08.2025, 09:56
Diese Begründung zum besseren Verständnis eingefügt.
Neuer Petitionstext:
Unser Rechtssystem hat Lücken. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist es immer ratsam einen geeigneten, ausdauernden Zeugen zu haben. Können Sie als allein Lebender trotz intensiver Bemühungen keinen finden, bleiben Hausverwaltungen, Vermieter und Ordnungshüter untätig. Hier wird vorgeschlagen man soll das einvernehmliche Gespräch mit den Nachbarn suchen. Die Falle schnappt zu. Anzeige wegen Bedrohung, Nötigung, Beleidigung wird erstattet. Bei Gericht handeln gewissenlose Vertreter des Rechtssystems in stoßender Weise entgegen dem allgemeinen Rechtsempfinden. Die sich gegenseitig bestätigenden Aussagen der Täter werden gehört und das Opfer bestraft. Mein Eindruck: Es findet legalisierter Diebstahl zum Vorteil der jeweiligen Landeskassen statt. Es ist auch nicht sinnvoll Strafanzeige zu erstatten, da die Täter alles für sie nachteilige abstreiten werden. Ohne eigene Feststellungen kommen Ordnungsamt und Polizei nach etwa je 5 Einsätzen bundesweit nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft stellt mit dem Hinweis, es bestehe kein „Öffentliches Interesse“, die Verfahren ein und verweist auf den Privatklageweg. Bei Gericht werden Audio- und Videoaufnahmen nur in Ausnahmen zugelassen. Hausdurchsuchungen können ohne ausreichende Beweise nicht durchgeführt werden. Rechtsanwälte sehen keine Aussicht auf Erfolg und lehnen das Mandat ab. Der dringend notwendige rechtliche Schutz ist aufgehoben. Täter wissen, der Verletzte ist „Vogelfrei“ - dem hilft keiner! Es droht der Verlust des Obdachs! Trotz wiederholtem Umzug gehen die Schikanen nach dem bekannten Muster, ständig verbessert und in der Wirkung optimiert, weiter.
Ich meine, unser Rechtssystem ist in Schieflage. Es löst Kosten in namhaftem Umfang aus, weil es die Opfer ignoriert. Damit sie nicht endlos gequält und Schikanen weiter perfektioniert werden können, braucht es zügig, qualifizierte Unterstützung. Der öffentliche Dienst muss für einen notwendigen Zeitraum zeitnah, kostenfrei geschulte Zeugen zur Verfügung stellen. Wenn erforderlich, sind Messgeräte für tieffrequente Schälle,Schälle (Quelle), Vibrationen und Mikrowellenstrahlung (Quelle), ausreichend für den bei Gericht verlangten Nachweis, durch die Ordnungshüter einzusetzen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz ist seit mehr als einem Jahrzehnt in der Bearbeitung, es muss zum Wohl der Bürger, endlich beschlossen werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 79 (73 in Deutschland)