Soziales

Rechtzeitige Erteilung der Zuwendungsbescheide der Landesbehörden an die davon abhängigen Projekte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Sachsen-Anhalt
52 Unterstützende 46 in Sachsen-Anhalt

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

52 Unterstützende 46 in Sachsen-Anhalt

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

06.12.2019, 16:48

Inhaltliche Anpassung, da die Problemlage alle von einer Förderung abhängigen Projekte betrifft.


Neue Begründung: Ausgangslage:
Es gibt einen zeitlichen Versatz nach Beschluss des Haushaltes und der Erteilung der Zuwendungsbescheide zur Finanzierung der Projekte im Land Sachsen-Anhalt, welcher regelmäßig dazu führt, dass eine Erteilung frühestens im ersten Quartal 2020 und später erfolgt.
Unbekannt ist das der Landespolitik nicht.
Die bestehende Praxis macht sowohl die Träger, die Mitarbeiter*innen betroffen und führt zur Unverständnis, Unsicherheit und letztlich zu Zukunftsangst.
Warum werden die Zuwendungsbescheide nicht rechtzeitig und beispielsweise für mehrere Jahre erteilt damit wir persönlich planbare Sicherheit haben?
Die bestehenden Arbeitsverträge der Mitarbeiter*innen sind stets befristet.
Diese Unsicherheit wirkt sich sowohl organsiatorisch als auch massiv spürbar auf das Klima im Verband aus. Die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes, verbunden mit der Angst vor sozialem Abstieg ist jährlich präsent.
Organisatorisch ist es im Rahmen der Planung für die kommenden zwingend notwendigen Schulungen, Handreichungen, Initiativen für das Jahr 2020 nicht möglich, feste Zusagen für diese Projekte zu erteilen, wenn keine Sicherheit besteht, ob und wie die Weiterfinanzierung erfolgt. Die Wichtigkeit der zivilgesellschaftlichen Projekte sind offensichtlicher den je und da spricht die Petition vorallem die Kollegen*innen, denn diese nehmen mit der täglichen Arbeit, Aufgaben des Ministeriums wahr und sind damit Erfüllungsgehilfen für die Ziele in Ihrem Koalitionsvertrag. Bei der 5. Netzwerktagung Medienkompetenz Sachsen- Anhalt in der Leopoldina in Halle wurde deutlich, dass der Bedarf an Sensibilisierung, Aufklärung und rechtlicher Beratung nicht zuletzt viel Unsicherheit im Umgang mit den jüngsten Ereignissen bestehen.
Dies sollte der Politik und letztlich den Landesbehörden Grund genug sein das bestehende Verfahren im obigen Sinne für die Angestellten an der „Basis“ abzuändern und eine langfristige über mehrere Jahre zu erteilende Bewilligungsbescheide zu verfügen.
Unter Maßgabe der derzeitigen Situation muss man sich dazu bekennen, dass die Mitarbeiter*innen sich zwingend nach anderen Arbeitsstellen umschauen.
Dabei ist die Arbeit mit gesellschaftlichen Verantwortung wichtig bedeutsam und bei Einstellung der Tätigkeit sind Leidtragenden meist die Betroffenen, aber die objektiven Bedigungen müssen realisiert und nunmehr auch geändert und auch im Sinne einer „Werbe- und Haltepolitik“ für qualifizierte Fachkräfte auch umgesetzt werden!
In aktuellen Zeiten, nicht nur aufgrund des Anschlags in Halle, können wir uns keine Ausfälle und Unsicherheiten über die Bezahlung und Befristung unserer Tätigkeit machen, sondern sollten die Energie vollends in unserer Arbeit und damit in die Förderung und Erhalt des demokratischen Staates stecken können.
Die Politik geht dabei leichtfertig mit der Zukunft der Menschen und deren Schicksalen um!
Wir müssen auf die Tätigkeit der Regierung vertrauen dürfen und im Gegenzug haben auch wir Mitarbeiter*innen das Vertrauen schon lange verdient.
Wir bitten dabei um Unterstützung damit die Finanzierung über den Jahreswechsel hinaus ermöglicht wird und die Träger nicht in Vorleistung und das finanzielle Risiko der Weiterbeschäftigung tragen müssen. Eine Petition unter der Reg. 7- F/00065 ist bereits eingereicht.
Es kann nicht sein, dass die Politik auf der einen Seite effektiv bspw. gegen Hass im Netz kämpfen will , aber auf der anderen Seite die Finanzierung gerade solcher Projekte in der Luft lässt.
Zugleich würde niemand die Finanzierung von Kindergärten über den Jahreswechsel in Frage stellen. Dies wird aber bei Projekten mit Themenschwerpunkten der Kinder- und Jugendhilfe mithin aus dem Bereich des SGB VIII. Eine evidente Ungleichbehandlung ist daher gegeben, welche es zu korrigieren gilt.
Denken Sie daran auch Ihr Kind kann von Mobbing, Sexting, Hass und Hetze, Diskriminierung, Ausgrenzung betroffen sein und dann werden Anlaufstellen benötigt, aber auch bestehende müssen erhalten bleiben, ohne das "Damoklesschwert" der "schwebenden" Finanzierung und schweigenden Fraktionen zur bestehenden Problemlage.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (4 in Sachsen-Anhalt)


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