Region: Posaunenwerk der EKHN
Kultur

Rettet das Posaunenwerk der EKHN

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Dr. Ulrich Oelschläger, Präses der Synode
572 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

572 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

09.03.2014, 23:21

Hallo liebe Unterzeichner,

am letzten Samstag fand die Bezirksversammlung Oberhessen statt. Insgesamt war die Meinung auf der Versammlung sehr übereinstimmend. Nach dem Bericht des LPW und der Vorsitzenden Lydia Appel Moritz begann die Debatte über die aktuelle Situation im Posaunenwerk bezüglich der KW Vermerke und der geplanten Satzungsänderung bzw. der Anpassung der Satzung an den Kooperationsvertrag (Tagesordnungspunkt der kommenden Landesversammlung).

Im Kooperationsvertrag ist geregelt, dass sowohl die Dienst- als auch die Fachaufsicht bei der Kirchenleitung liegt. Vorher (gemäss Satzung) war der Vorsitzende des Posaunenwerks Fachvorgesetzter der Landesposaunenwarte. Bei der Unterzeichnung wurde den Landesposaunenwarte von der Kirchenleitung ein freies Arbeiten wie bisher zugesichert. Sowohl der Bericht des LPW als auch der Bericht und Kommentare von Herr Zulauf wiesen auf der Bezirksversammlung darauf hin, dass Einschränkungen sehr wohl statt finden bis hin zu Androhungen von Abmahnungen. Argumenten, dass die Kirchenleitung als Geldgeber des Posaunenwerks auch Fachvorgesetzter sein müsste, wurde folgendes entgegnet: Es ist in kirchlichen Institutionen wie z. B. Kindergärten durchaus üblich, dass die Arbeitnehmer von der Kirche bezahlt werden, jedoch einen Fachvorgesetzten haben, der sich fachlich einfach besser mit den zu erledigenden Aufgaben auskennt. Auch werden die LPW-Stellen aus Kirchenmitteln bezahlt, die wir mit unseren Kirchensteuern speisen. Die Satzung ist zurzeit noch gültig und steht über dem Kooperationsvertrag. So lange die Satzung nicht geändert wird, ist diese Struktur noch nicht rechtlich abgesichert. Wir kamen zu dem Schluss, dass die Anpassung der Satzung an den Kooperationsvertrag daher von der Landesversammlung unbedingt abgelehnt werden sollte. Es wurde darüber hinaus besprochen, dass der Kooperationsvertrag durchaus einseitig kündbar sei.

Dass die KW-Vermerke ein unhaltbarer Zustand und wenig Motivation für die Stelleninhaber bedeutet, muss nicht weiter erläutert werden. Jeder LPW musste sogar ein Konzept entwickeln, wie es ohne ihn weiter gehen kann. Es wurde beschlossen, einen Antrag in die Landesversammlung einzubringen, mit dem Inhalt, die Kirchenleitung zur Streichung der KW-Vermerke aufzufordern. Dieser Antrag wurde vom Plenum beschlossen und sollte in der Landesversammlung unbedingt ebenfalls beschlossen werden.

In ihrem Redebeitrag betonte die Vorsitzende Appel-Moritz, dass der Vorstand nicht Initiator der Protestaktion und der Petition war, sondern einzelne Chöre. Sie wies später aber ausdrücklich darauf hin, dass es jedoch sehr gut und notwendig sei, dass die Chöre selbst aktiv würden, „denn der Vorstand alleine hat nur begrenzte Möglichkeiten“, auch im Hinblick, dass der Vorstand in der Vergangenheit von der Kirchenleitung getäuscht wurde. Herr Zulauf betonte noch einmal (wie schon in seinen diversen Rundschreiben), dass es keinesfalls feststehe, dass die Dekanatskantoren (gemäss Neufassung des Kirchenmusikgesetzes) langfristig die Arbeit der Landesposaunenwarte übernehmen sollen. Herr KP Jung hat uns jedoch schon auf der Landessynode mitgeteilt, dass dies so geplant ist. Herr Zulauf ging jedoch nicht weiter darauf ein, was er darüber hinaus an den Forderungen der Protestaktion als unrichtig sah. Er wirkte auf der Bezirksversammlung eher so, als sei er mit der Vorgehensweise der Kirchenleitung nicht glücklich.

Was die Lehrgangssituation betrifft, so wird dieses Jahr das Jugend-Brass-Camp aus finanziellen Gründen leider nicht angeboten. Gestiegene Kosten bei den Lehrgängen führten zur Streichung dieses für die Jungbläserarbeit wichtigen Bausteins. Frau LKMD Kirschbaum riet den LPWs daher, Mittel aus der Kantate-Kollekte zu beantragen. Die Anträge gingen fristgerecht im Zentrum ein, eine Bezuschussung erfolgt jedoch nicht. Die Mittelzuweisung aus der Kantate-Kollekte an Verbände erfolgt dieses Jahr direkt ohne Anspruch auf weitere Mittel. Posaunenchöre sollten diese Zuschüsse für die Teilnahme an Lehrgängen beantragen, das ist aber ein schwacher Trost, wenn der Lehrgang gar nicht angeboten wird.

Der Einwand, dass wir doch versuchen sollten, mit den neuen Gegebenheiten auszukommen und die Eignung der Dekanatskantoren nicht von vornherein in Frage zu stellen, wurde nicht weiter kommentiert. Auch sollten wir keine Mauer gegen die Kirche aufbauen. Die Vorsitzende betonte noch einmal, dass nach mehr als 10 Jahren miteinander sprechen und verhandeln sie zu dem Schluss kommt, dass die Mauer schon längst von der Kirchenleitung gebaut wurde.


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