Region: Deutschland
Verkehr

Rettet die deutsche Seeschifffahrt - Gegen die Abschaffung der Seefahrtsberufe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
3.767 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.767 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

06.03.2016, 10:34

Liebe UnterstützerInnen,

Sie kennen das: Alle möglichen und unmöglichen "Argumente" werden von interessierter Seite gegen die von uns erhobene Forderung nach einem Ausflaggungsverbot oder nach einer Mindestzahl von Besatzungsmitgliedern aus dem Flaggenstaat erhoben. Das "Neueste": Ein Verbot der Ausflaggung ist "nationalistisch". Danach wären die Reeder schlicht "internationalistische Völkerrfreunde" ? Ein Verbot der Ausflaggung dient der DURCHSETZUNG der im Flaggenstaat bestehenden Sozial- und Rechtsstandards. Es dient also dem RECHT und seiner Wirksamkeit. Ein ähnliches "Argument" ist das mit der "Globalisierung". Das sei der Zug der Zeit. Daran könne man nichts ändern usw. usf. Halt mal stopp: Ausflaggung ist k e i n e Betriebsverlagerung, k e i n e Investition in anderen Ländern oder gar "Entwicklungshilfe". Im Gegenteil: Alles verbleibt in Deutschland, sogar die Schiffe befahren weiter dieselben Routen. Nur die Flagge wird gewechselt. Aber das Ergebnis ist so, als wenn VW in Wolfsburg um das Werk einen Zaun mit dem Hinweis ziehen könnte: "Achtung, Sie verlassen jetzt das Territorium der Bundesrepublik Deutschland, sie betreten Panama !". Nein, VW oder jede andere Firma k a n n das nicht. Aber warum können Reeder dieses tun ? Ein scheinbar "besseres" Argument ist das mit den "rechtlichen Rahmenbedigungen", vor allem, daß unsere Forderungen gegen internationales Recht oder EU-Recht verstoßen würde. Das Gegenteil ist richtig: Man kann im "Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften" vom 23.6.1998 Nr. I 179/26 den Text des UN-Seerechtsübereinkommens nachlesen. Dort heißt es im Art 91 I 2 : "Zwischen dem Staat und dem Schiff m u ß eine echte Verbindung bestehen". Eine "echte" Verbindung ist das Gegenteil von einer nur und in erster Linie durch die Flagge gekennzeichneten Verbindung: "Echt" ist eine Verbindung, wenn die Reederei ihre Aktivitäten vom Flaggenstaat aus entfaltet, wenn Angehörige des Flaggenstaates die Mehrheit der Besatzungsmitglieder stellen usw. Genau das aber soll durch unsere Forderungen ja erreicht werden. Sie dienen also der DURCHSETZUNG INTERNATIONALEN RECHTS und werden durch das Recht keineswegs ausgeschlossen ! Das zeigt sich übrigens auch bei der Lektüre von Art. 94 des UN-Abkommens: "Jeder Staat übt seine Hoheitsgewalt und Kontrolle... über die seine Flagge führenden Schiffe w i r k s a m aus." Tun d a s Billigflaggenstaaten ? Eine ganz andere Frage ist, warum auch unsere Bundesregierung fortgesetzt diesen Anforderungen entgegenhandelt.

Beste Grüße
Dr. Rolf Geffken


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