Reģions: Diseldorfa
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Rettet unser Naherholungsgebiet Himmelgeister Rheinbogen!

Petīcija ir adresēta
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
3 428 Atbalstošs 2 674 iekš Diseldorfa

Kolekcija beidzās

3 428 Atbalstošs 2 674 iekš Diseldorfa

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 31.01.2022
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

18.10.2022 00:19

Sehr geehrte Unterstützer/innen,

nach der Übergabe unserer gesammelten Unterschriften an OB Keller am 18. Januar 2022 ist einiges in Sachen Deich passiert, worüber ich Sie informieren möchte. Open Petition ermöglicht auch nach Beendigung der Unterschriftensammlung, dass weitere Nachrichten auf der Petitionsseite eingestellt werden können.

Sie finden drei Artikel auf der Petitionsseite, die zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Februar, über die Reaktion der Bezirksregierung im Juni und die ziemlich erfreulichen Aussagen der Stadtverwaltung im Bauausschuss der Landeshauptstadt im August informieren.

Es zeigt sich, dass neben der Unterschriftensammlung, die das Thema breit in die Öffentlichkeit zu tragen half, auch der Klageweg ein erfolgreicher war. Es wird immer deutlicher, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Deichplanung über den konkreten Fall in Düsseldorf hinaus von grundsätzlicher Bedeutung für alle Rheinanliegerkommunen ist. Die Richter in Münster stellten klar, dass das Verbesserungsgebot der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für Fließgewässer ebenso wie die Aussagen zur Wiederherstellung von Retentionsraum im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kein Nice to have sondern zwingend zu beachten sind bei Deichplanungen. Das hatte die Bezirksregierung bisher wohl anders gesehen, weswegen sie nun das OVG-Urteil höchstrichterlich (beim Bundesverwaltungsgericht) überprüfen lassen möchte. Trotzdem ist schon eine schriftliche Anweisung der Bezirksregierung Düsseldorf an die Rheinanliegerkommunen herausgegangen, dass bei Deichplanungen bzw. -sanierungen Deichrückverlegungen grundsätzlich zu prüfen sind.

Entsprechend erfreulich die Aussagen der Stadtverwaltung im Bauausschuss der Landeshauptstadt am 23. August 2022, auch wenn eine höchstrichterliche Klärung noch aussteht: Die Stadt hat nun erst einmal eine wasserwirtschaftliche Vorstudie in Auftrag gegeben, um abklären zu lassen, welche Möglichkeiten für zusätzliche Retentionsflächen in Himmelgeist bestehen. Geplant werde zweigleisig: eine „Heilung“ des bisherigen Planfeststellungsbeschlusses soll versucht werden, parallel zur Planung einer Rückverlegung, wobei hier verschiedene Verlaufsvarianten geprüft werden sollen. Die Kämmerin Dorothee Schneider machte allerdings auch deutlich, dass sie nicht mehr davon ausgeht, dass eine Sanierung des Himmelgeister Deichs auf der bisherigen Deichlinie möglich sei. Selbst wenn die Variante „Heilung“ in Frage käme, wären zwingend die Rückverlegungsmöglichkeiten zu prüfen.

Detailliertere Informationen können Sie in den oben genannten Presse-Artikeln auf der Petitionsseite www.openpetition.de/petition/online/rettet-unser-naherholungsgebiet-himmelgeister-rheinbogen entnehmen (eingestellt unter „Neuigkeiten“).

Auch wenn es noch dauern wird, bis klar ist, was letztlich in Himmelgeist gebaut wird, ist schon einmal festzuhalten: Engagement lohnt sich! Wir bleiben am Ball und informieren Sie weiter!

Ein weitere erfreuliche Nachricht für die Einwohner*innen von Himmelgeister und Itter wollen wir natürlich nicht unerwähnt lassen. Die Genehmigungen für die Bauabschnitte 1 und 2 (vom Wasserwerk Flehe bis Schloss Meierhof) sind nun rechtskräftig und jetzt im Herbst beginnen erste Vorbereitungen für den Bau dieser beiden Deichabschnitte!

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kurtz
Sprecher der Deichkonferenz


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