Ristorante Firenze: Erst prüfen, dann entscheiden — kein Abriss der Wintergärten

Petition richtet sich an:
Bezirksamt Pankow von Berlin

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12 von 2.900 für Quorum in Berlin Bezirk Pankow Berlin Bezirk Pankow

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  1. Gestartet 23.08.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
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  4. Dialog mit Empfänger
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Neuigkeiten

24.08.2026, 15:23

Wir haben die Formatierungen leicht geändert.


Neuer Petitionstext:

Das Bezirksamt Pankow hat den Abriss der beiden Wintergärten des Ristorante Firenze an der Ecke Florastraße/Florapromenade angeordnet. Anordnung 2023/8053 vom 17. Juni 2026. Frist: September 2026. Bei Nichtbefolgung 10.000 Euro Zwangsgeld.

Uns ist bewusst: Für die Wintergärten fehlt die Baugenehmigung. Das bestreiten wir nicht. Wir fordern kein Sonderrecht und keine Ausnahme vom Baurecht.

Wir fordern, dass vor dem Abriss geprüft wird, ob es eine Lösung gibt.

Deshalb fordern wir vom Bezirksamt Pankow:
1.

  1. Den Vollzug aussetzen.aussetzen Keine Beseitigung, solange das Widerspruchsverfahren läuft. Nach zweieinhalb Jahren Bearbeitungszeit ist eine Rückbaufrist von drei Monaten unverhältnismäßig.2.
  2. Eine denkmalverträgliche Lösung und einen nachträglichen Bauantrag ergebnisoffen prüfen. Ein gemeinsamer Termin von Betreiber, Unterer Denkmalschutzbehörde, Landesdenkmalamt, Stadtentwicklungsamt und Wirtschaftsförderung. Ziel: eine genehmigungsfähige Variante statt Abriss.


Neue Begründung:

Das Firenze steht seit dem 14. Dezember 2000 an der Ecke Florastraße/Florapromenade — seit über 25 Jahren. 16 Menschen arbeiten hier. Die beiden Wintergärten erweitern das Platzangebot des Familienrestaurants und werden bei jedem Wetter genutzt.

Der Betreiber rechnet damit, dass ohne die Wintergärten rund 40 Prozent des Umsatzes wegfallen und er 5 seiner 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen müsste.Drei Punkte sprechen dafür, vor dem Abriss zu prüfen:

1. Die Eile passt nicht zur Vorgeschichte.Vorgeschichte:

Die Bauaufsicht hat die Wintergärten am 2. Januar 2024 in Augenschein genommen. Die Anordnung kam zweieinhalb Jahre später — mit sofortiger Vollziehung, die mit nicht nachgewiesener Standsicherheit und nicht nachgewiesenem Brandschutz begründet wird. Also mit Gefahr für Gäste und Anwohner. Wer eine solche Gefahr annimmt, wartet keine zweieinhalb Jahre.

2. Der fehlende Nachweis ist nachholbar.nachholbar:

Das Bezirksamt schreibt nicht, die Wintergärten seien unsicher. Es schreibt, die Sicherheit sei nicht nachgewiesen. Das ist ein Unterschied. Der geforderte Nachweis der Standsicherheit und des Brandschutzes ist regelmäßig Bestandteil eines Baugenehmigungsverfahrens. Eine nachträgliche Baugenehmigung wird kurzfristig beantragt — damit werden auch die geforderten Nachweise erbracht.

3. Zwischen „alles bleibt"bleibt" und „alles weg"weg" liegt ein breites Spektrum.Spektrum:

Ein reduziertes Dach, entfernbare Elemente, eine geringere Tiefe, eine saisonale Konstruktion — über eine denkmalverträgliche Variante hat bisher niemand entschieden, weil sie nie zur Entscheidung stand. Der Denkmalschutz wird nicht in Frage gestellt. Er verlangt aber nicht, dass die einzige geprüfte Option der Totalabriss ist.

Am 17. Juni 2026 hat Pankow den Abriss angeordnet. Am 18. Juni 2026 hat das Abgeordnetenhaus das neue Berliner Gaststättengesetz beschlossen — ausdrücklich, um Bürokratie abzubauen und die Außengastronomie zu stärken. Berlin solle „gastfreundlicher"„gastfreundlicher" werden, hieß es dazu aus dem Senat.

Ein Abriss an der Florastraße wäre das Gegenteil davon.

Quellen:

Anordnung Nr. 2023/8053 des Bezirksamts Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, vom 17.06.2026 (Geschäftszeichen 270-2023-8053-Stadt BWA 111).
Denkmalliste Berlin, Denkmalbereich (Ensemble) 09085235, Einzelposition 09085236 „Florastraße 27 / Florapromenade 1".1".
Berliner Gaststättengesetz, beschlossen vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 18.06.2026.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18 (9 in Berlin Bezirk Pankow)


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