09.01.2026, 07:35
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Neue Begründung:
TAMAR schützt Frauen – seit elf JahrenTAMAR Südwestfalen ist die einzige spezialisierte Beratungsstelle für Frauen in der Prostitution im Kreis Siegen‑Wittgenstein. Sie bietet: • psychosoziale Beratung • Gesundheitsprävention • Unterstützung bei Behörden • Begleitung bei Schuldenregulierung • Hilfen beim Ausstieg oder Umstieg aus der ProstitutionDiese Expertise existiert im Kreis kein zweites Mal.Die Zahlen sprechen eine klare Sprache2024 • 76 Frauen erreicht • 47 Erstkontakte2025 (bis Mitte November) • 63 Frauen bei der aufsuchenden Arbeit angetroffen • 39 intensiv beraten • 36 in Ausstiegs‑ und Umstiegsprozessen begleitetSeit Bestehen der Beratungsstelle • 1.104 Sexarbeiterinnen im Kreis Siegen‑Wittgenstein angetroffen • Die große Mehrheit stammt aus EU‑LändernTAMAR erreicht Frauen, die sonst niemand erreicht.Der Gesundheitsausschuss hat die Notwendigkeit bestätigtDer Ausschuss für Gesundheit und Bevölkerungsschutz – das fachlich zuständige Gremium – hat am 2. Dezember 2025 die Weiterförderung empfohlen. Der Kreistag hat diese Empfehlung ignoriert.Die Entscheidung des Kreistags gefährdet den Schutz besonders vulnerabler FrauenDie Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) stellt klar: „Auch gegenüber denjenigen Personen, die die Prostitution im Rechtsinne freiwillig ausüben, hat der Staat angesichts von Risiken, die mit der Tätigkeit als Prostituierter verbunden sein können, eine Schutzpflicht.“DieseSchutzpflicht.“*Diese staatliche Schutzpflicht umfasst den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, der Gesundheit, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie eine wirksame ordnungsrechtliche Überwachung. Die Evaluation fordert ausdrücklich eine Stärkung der spezialisierten Fachberatungsstellen.Mit seiner Entscheidung hat der Kreistag diese Schutzpflicht nicht berücksichtigt.Im 650‑Millionen‑Euro‑Haushalt sollen keine 36.600 Euro für diese wichtige Arbeit vorhanden sein. Damit endet die Arbeit von TAMAR im Kreis Siegen‑Wittgenstein ab 2026.Frauen in der Prostitution gehören zu den verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft.Der Wegfall der Förderung bedeutet: • weniger Schutz • weniger Prävention • weniger Ausstiegshilfen • mehr Risiko für Gewalt und Ausbeutung.
Quellen:https://www.siegen-wittgenstein.de/Kreisverwaltung/Landrat-und-Politik/Haushalt-Jahresrechnung/Quellen:www.siegen-wittgenstein.de/Kreisverwaltung/Landrat-und-Politik/Haushalt-Jahresrechnung/
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 320 (128 in Kreis Siegen-Wittgenstein)