Gesundheit

Schutz vor Kinderpornographie & sexueller Gewalt #KinderSchützen #BetroffeneStützen

Petition richtet sich an
Hr. Spahn/ Fr. Giffey /Hr. Seehofer / Hr. Röhrig/ den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
60.769 Unterstützende 57.724 in Deutschland

Sammlung beendet

60.769 Unterstützende 57.724 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

29.09.2020, 23:06

Es gab eine Veränderung in der Rechtsprechung - Posingbilder im digitalen Kontext sind mittlerweile verboten, so dass wir diese Forderung hier entnehmen konnten.


Neuer Petitionstext: Wussten Sie, dass in Deutschland mindestens 1 – 2 Schulkinder pro Klasse sexuelle Gewalt erlitten haben?
Sind diese Zahlen nicht sehr erschreckend?
Wussten Sie, dass ca. 728.000 erwachsene Menschen in Deutschland sexuellen Online-Kontakt zu Kindern haben?
Wissen Sie, was das Internet mit Ihrem Kind macht?
Wussten Sie, dass Menschen, die frühkindliche Gewalt erlebt haben (körperlich, psychisch und/oder sexuell) oftmals nicht die Behandlung bekommen, die sie benötigen?
Würden Sie wollen, dass Ihre Erkrankung nicht ausreichend behandelt wird?
Nein? Wir auch nicht!
Genau aus diesem Grund möchten wir dazu beitragen, dass potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und gebannt werden. Besonders wichtig ist ebenfalls, dass Betroffene bedarfsgerecht – und das heißt auch: lange genug! – behandelt werden.
Folgende Ziele sollten zeitnah umgesetzt werden:
**1. Prävention**
z.Hd. Frau Giffey/ Hr. Röhrig vom UBSKM bzw. z.Hd. des Nationalen Rat´s
1. Erzieher, Tagesmütter sowie Lehrer benötigen in Ihrer Ausbildung ein verpflichtendes Seminar zum Thema „(sexualisierte) Gewalt gegen Kinder“. Auch körperliche, emotionale Gewalt und Vernachlässigung sowie die digitale Gewalt müssen integriert werden. Eine umfassende Schulung von der Sensibilisierung erster Anzeichen bis hin zur konkreten Handhabung und interdisziplinärer Vernetzung bei vorliegender Kindswohlgefährdung ist notwendig .
2. Jugendämter müssen personell und inhaltlich in Deutschland so aufgestellt werden, dass Familien mit Bedarf besser betreut werden können und Gewalt (jeglicher Art) früher auffällt, so dass eine entsprechende Intervention zeitnah eingeleitet werden kann. Die derzeitigen Fallzahlen sind für das Personal in den Jugendämtern nicht zu bewältigen, so dass einige Kinder schutzlos ihrem Schicksal überlassen werden.
3. Im schulischen Sektor ist es notwendig, ein verpflichtendes Schulfach „Selbstwertkompetenz“ anzubieten, welches die Bereiche der Entwicklung der Geschlechtsidentität, Gefahren und Hilfestellungen bei Gewalt, Medienkompetenz sowie allgemeine selbstwertstärkende Inhalte und das Erlernen von Handlungsstrategien umfassen. Das Ziel besteht darin Kinderrechte zu stärken.
**2. Gefahren aus dem Internet**
Z.Hd. Hr. H. Seehofer, BMI
1. Der Gesetzgeber ist gefordert, „Dick – Pics“ und andere sexistische Inhalte sofort strafrechtlich zu verfolgen. Betroffene – vor allem Kinder und Jugendliche - müssen geschützt werden. Dafür soll z.B. künstliche Intelligenz eingesetzt werden.
Die Betreiber von Internetseiten (insbesondere bei den Seiten, wie z.B. Instagram, FB) sind aufgefordert, eigene Abteilungen zur Überprüfung der verbreiteten Inhalte auf – und auszubauen.
2. Der Gesetzgeber ist gefordert, verbesserte Bildungsmöglichkeiten an Schulen im Rahmen der Medienkompetenz zu ermöglichen, damit sowohl Kinder/Jugendliche als auch die Eltern aufgeklärt werden (vgl. P. 3 unter Prävention).
3. Der Gesetzgeber ist gefordert, sogenannte Posingbilder und andere gefordert entwürdigende Bilder, welche Kinder und Jugendliche auf öffentlichen Social – Media - Kanälen zeigen, zu verbieten. Bei allen anderen Bildern sollte durch den Betreiber beim Hochladen eines Bildes von Minderjährigen ein Algorithmus eingebaut werden, der als Warnhinweis erscheint. So sollen Eltern noch einmal zur kritischen Reflektion und Sensibilisierung animiert werden.
**3.Therapie**
(Z. Hd. Hr. Bundesgesundheitsminister Spahn)
Wir verweisen hier auf die ausführlichen Informationen, die dem BMG bereits vorliegen. Im Kern geht es um folgende notwendige Hilfen für Menschen, die unter den Folgen frühkindlicher Gewalt leiden.
1. Wir setzen uns für eine Versorgungstruktur für komplexe Traumafolgestörungen ein, die sich an den teils langjährigen Behandlungsbedürfnissen orientiert. Es handelt sich um PatientInnen, die schlimmste Traumafolgestörungen frühkindlicher Vernachlässigung und Gewalt sowie entsprechende Entwicklungsschritte zu bewältigen haben. Auf Grund der massiven Vertrauensverluste und des starken Ausmaßes an Leid durch frühe Traumatisierungen, braucht es eine deutlich längere therapeutische Anbindung, bis eine therapeutisch vertrauensvolle Beziehung entsteht, um sich dann weiteren thematischen Schwerpunkten widmen zu können. Dies kann unter Umständen Jahre benötigen.
2. Im Kinder- und Jugendbereich ist es notwendig, eine entsprechende Diagnose nach den Empfehlungen von van der Kolk (2009) im Bezug zur „Entwicklungsbezogenen Traumafolgestörung“ zu integrieren und damit verbundene notwendige Stundenkontingente an den Bedarf anzupassen. Hier sollte eine entsprechende Fachexpertise herangezogen werden.
3. Zur Sicherstellung der therapeutischen Versorgung in Deutschland sollte die Zahl verfügbarer Psychotherapieplätze mit entsprechender Qualifikation deutlich erhöht werden.
Siehe auch:www.kinderschützen-betroffenestützen.de

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 114 (112 in Deutschland)


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