08/31/2024, 09:36
Wir danken für Eure Unterstützung!
2.461 Menschen fordern: Erhaltung unserer Allee in der Seestraße Zeuthen und behutsame Sanierung/Teilreparatur der Straße und Gehwege (Ortdurchfahrt Zeuthen, L401)
Wir, der NABU Brandenburg e.V., NABU RV Dahmeland e.V. und die BI „pro Allee“ werden am 05.09.2024 um 15 Uhr die gesammelten Unterschriften dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL, als Auftraggeber der Planung und Fachaufsicht) in der Henning v. Tresckow Straße 2-8, Potsdam symbolisch öffentlich übergeben. Das Ministerium wünscht bei diesem Termin keine Presseöffentlichkeit, wir aber schon.
Neben der Presse freuen wir uns bei dem Termin um weitere Unterstützer/innen, die uns den Rücken stärken!
Wie ist der aktuelle Stand des Plan- und Genehmigungsverfahrens?
Die Genehmigung zum Straßenausbau und zur Fällung der Allee liegt seit 01.08.2024 vom Landesamt für Bauen und Verkehr vor (sog. Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bauen und Verkehr "zum Ausbau der Landesstraße 401 in der Ortsdurchfahrt Zeuthen") - nach etwa 8 Jahren Planung.
Die Planungsunterlagen sind vom 02.09. bis 16.09.24 in den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Blankenfelde-Mahlow öffentlich ausgelegt.
Es gab in der langen Planungszeit trotz der öffentlichen Beteiligungen und hunderten kritischen Einwendungen sowie Erörterungstermine, bei denen NABU und BI bereits durch einen Rechtsanwalt vertreten waren, keine wesentlichen Planänderungen, auch durch unsere Demonstration im Nov. 2023 sowie unsere Unterschriftensammlung nicht.
Bis heute gibt es also keine ausreichende Variantenprüfung der Planungsbehörde (Landesbetrieb für Straßenwesen), die dem Brandenburgischen Gesetz zum Alleenschutz (§17 Abs. 1 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz), dem Leitfaden Alleenschutz sowie dem Bundesnatur- und Klimaschutzgesetz Rechnung trägt, ergo keine Variante zur Erhaltung der Allee.
Der NABU Landesverband Brandenburg wird nach Abschluss der aktuellen Auslegung mit einem Rechtsanwalt juristische Schritte einleiten und vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss und die geplante Fällung der Allee erheben.
Der NABU und die BI finanzieren die Öffentlichkeitsarbeit sowie das Klageverfahren zur Erhaltung der Allee in der Seestraße ausschließlich über Spenden. Spenden zur Finanzierung der Anwaltskosten können gerne zweckgebunden gerichtet werden an:
NABU Brandenburg e.V.
DE 57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: „OD Zeuthen“