03/28/2021, 13:37
Liebe MitzeichnerInnen,
6 Wochen nach Einreichung der Petition bekam ich am 24.3.21 diese - für sich selbst sprechende - Nachricht vom Bundesgesundheitsministerium...
Beste Dank nochmals für Euer und Ihr mitmachen!
Ulrike Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
im Namen von Bundesminister Jens Spahn danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021, mit der Sie und Ihre Unterstützer*innen fordern, Shiatsu während des sogenannten Lockdowns anbieten zu dürfen. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Angesichts der Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder Maßnahmen beschlossen. Die Bundesregierung informiert hierzu laufend auf ihrer Webseite www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus.
Die beschlossenen Maßnahmen werden regelmäßig durch die Bundesregierung und die Länder daraufhin überprüft, ob sie weiter notwendig und verhältnismäßig oder ob Anpassungen erforderlich sind. Bei der Antwort auf diese Frage wird sorgfältig abgewogen, welche Maßnahmen die Ausbreitung des Virus wirksam verhindern und welche sozialen und wirtschaftlichen Folgekosten damit jeweils verbunden sind.
Die Festlegungen der jeweiligen Maßnahmen liegen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich in der Zuständigkeit der Bundesländer, die das Infektionsschutzgesetz als eigene Angelegenheit vollziehen. Die Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in den jeweiligen Bundesländern gelten, finden Sie hier: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Inken Lindstaedt
Referat L 4 – Beratung und Information für Versicherte und Leistungserbringer, Bürgerkommunikation, Bundesministerium für Gesundheit