Soziales

SO NICHT ! Behinderte werden durch Minderbezahlung diskriminiert!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
275 Unterstützende 15 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

275 Unterstützende 15 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


24.05.2017, 21:31

Wie mit einer Mitarbeiterin besprochen, haben wir leider viele Unterschriften verloren, weil die Unterzeichner nicht wussten, dass sie die Bestätigungsmail mit einem Klick auf den Link bestätigen müssen.

Bitte unbedingt auch auf der Seite, wo der Unterzeichner die Daten eingibt sehr deutlich hervorheben, damit alle unterschriften auch wirklich zählen!!!


Neue Begründung: Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Inklusion als Menschenrecht festgeschrieben. Sie soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben innerhalb der Gesellschaft zu führen.
Das Menschen mit Behinderungen genauso am Arbeitsleben teilnehmen dürfen wie Menschen ohne Behinderungen ist ein Baustein der Inklusion, für die - falls notwendig - Unterstützungsangebote und Assistenzen bereitgestellt werden. Arbeit ist wichtig für ein zufriedenes, unabhängiges Leben. Wer arbeiten geht, hat eine Aufgabe und bekommt ein Gefühl für den eigenen Wert.
Dieser Wert scheint nicht hoch zu sein, wenn behinderte Auszubildende bei gleicher Leistung nur einen Bruchteil dessen verdienen, was ihre nichtbehinderten Mitauszubildenden erhalten.
Ebenso rückt ein unabhängiges Leben in weite Ferne, wenn diese jungen Menschen sogar noch in Abhängigkeit (nämlich vom Verdienst der Eltern) gehalten werden.
Als veranschaulichendes Beispiel, was falsch läuft, kann Folgendes dienen:
Ein junger Mann hat nach einem guten Realschulabschluss eigenständig eine Ausbildungsstelle gefunden. Da er aber eine leichte Behinderung hat, beschließt er zusammen mit dem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit und den Eltern, die Ausbildung als Kooperative Ausbildung zu absolvieren.
Falls es Probleme geben sollte, weiß er seine Eltern und das Berufsbildungswerk hinter sich, die ihm Unterstützung und Hilfe anbieten können.
Bisher hat der junge Mann die Leistungen des Berufsbildungswerkes noch nicht benötigt und ist mittlerweile erfolgreich im zweiten Ausbildungsjahr, gemeinsam mit einer nichtbehinderten Auszubildenden. Beide durchlaufen den gleichen Ausbildungsplan und erbringen vergleichbare Leistungen in Schule und Betrieb.
Einziger Unterschied:
Die Mitauszubildende verdient ca. 650 Euro/Monat – unabhängig von den Einkünften der Eltern.
Der Behinderte verdient 55 Euro/Monat – die Einkünfte der Eltern werden voll angerechnet und halten ihn so in einer unfreiwilligen Abhängigkeit.
Was in diesem Fall als Unterstützungsangebot im Sinne der Inklusion gedacht war, erweist sich in der Praxis als Exklusion, nämlich Ausschluss des Behinderten aus der Gemeinschaft, der hier mit weniger als einem Taschengeld abgespeist wird und dessen gute Leistungen als so gering eingestuft werden, dass es für ein angemessenes Entgelt nicht ausreicht!
Es ist eine fehlgeschlagene Inklusion, wenn sich die Agentur für Arbeit auf § 126 i. V m. § 67 SGB II in Anwendung der Vorschriften des Vierten Abschnitts des Bundesausbildungförderungsgesetzes beruft.
Dieses tut die Agentur für Arbeit ohne Berücksichtigung des in NRW geltenden Teilhabegesetzes und des IGG NRW, sowie des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Deshalb plädieren wir dafür, dass auch Kooperative Ausbildungen nach geltendem Tarif des jeweiligen Kooperationspartners vergütet werden, damit die Auszubildenden im Sinne der Inklusion die Chance haben, durch eigene Leistung ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen.
>>> BITTE BEACHTEN !!!
|| Bitte bestätigt Eure Unterschrift! Ansonsten zählt sie nicht. Bestätigt wird die Mail, indem man auf den Bestätigungs-Link in der Mail von openpetition klickt !
Leider sind uns bisher schon einige Unterschriften deshalb nicht angerechnet worden!



24.05.2017, 21:21

Nach Absprache mit einer openpetition-Mitarbeiterin habe ich dem Aufruf den Vermerk hinzugefügt, dass die Bestätung der Unterschrift durch Klick auf den Link in der Mail von Nöten ist.

Leider haben wir schon ganz viele Unterschriften nicht erhalten, da sie nicht bestätigt wurden, weil es den Unterstützern nicht klar ist!

Bitte machen Sie dieses ersichtlicher direkt auf der Unterschriften-Seite! Denn so wird auch bei vielen anderen das Sammelziel nicht erreicht, obwohl genügend vermeidlich unterschrieben haben.


Neue Begründung: Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Inklusion als Menschenrecht festgeschrieben. Sie soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben innerhalb der Gesellschaft zu führen.
Das Menschen mit Behinderungen genauso am Arbeitsleben teilnehmen dürfen wie Menschen ohne Behinderungen ist ein Baustein der Inklusion, für die - falls notwendig - Unterstützungsangebote und Assistenzen bereitgestellt werden. Arbeit ist wichtig für ein zufriedenes, unabhängiges Leben. Wer arbeiten geht, hat eine Aufgabe und bekommt ein Gefühl für den eigenen Wert.
Dieser Wert scheint nicht hoch zu sein, wenn behinderte Auszubildende bei gleicher Leistung nur einen Bruchteil dessen verdienen, was ihre nichtbehinderten Mitauszubildenden erhalten.
Ebenso rückt ein unabhängiges Leben in weite Ferne, wenn diese jungen Menschen sogar noch in Abhängigkeit (nämlich vom Verdienst der Eltern) gehalten werden.
Als veranschaulichendes Beispiel, was falsch läuft, kann Folgendes dienen:
Ein junger Mann hat nach einem guten Realschulabschluss eigenständig eine Ausbildungsstelle gefunden. Da er aber eine leichte Behinderung hat, beschließt er zusammen mit dem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit und den Eltern, die Ausbildung als Kooperative Ausbildung zu absolvieren.
Falls es Probleme geben sollte, weiß er seine Eltern und das Berufsbildungswerk hinter sich, die ihm Unterstützung und Hilfe anbieten können.
Bisher hat der junge Mann die Leistungen des Berufsbildungswerkes noch nicht benötigt und ist mittlerweile erfolgreich im zweiten Ausbildungsjahr, gemeinsam mit einer nichtbehinderten Auszubildenden. Beide durchlaufen den gleichen Ausbildungsplan und erbringen vergleichbare Leistungen in Schule und Betrieb.
Einziger Unterschied:
Die Mitauszubildende verdient ca. 650 Euro/Monat – unabhängig von den Einkünften der Eltern.
Der Behinderte verdient 55 Euro/Monat – die Einkünfte der Eltern werden voll angerechnet und halten ihn so in einer unfreiwilligen Abhängigkeit.
Was in diesem Fall als Unterstützungsangebot im Sinne der Inklusion gedacht war, erweist sich in der Praxis als Exklusion, nämlich Ausschluss des Behinderten aus der Gemeinschaft, der hier mit weniger als einem Taschengeld abgespeist wird und dessen gute Leistungen als so gering eingestuft werden, dass es für ein angemessenes Entgelt nicht ausreicht!
Es ist eine fehlgeschlagene Inklusion, wenn sich die Agentur für Arbeit auf § 126 i. V m. § 67 SGB II in Anwendung der Vorschriften des Vierten Abschnitts des Bundesausbildungförderungsgesetzes beruft.
Dieses tut die Agentur für Arbeit ohne Berücksichtigung des in NRW geltenden Teilhabegesetzes und des IGG NRW, sowie des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Deshalb plädieren wir dafür, dass auch Kooperative Ausbildungen nach geltendem Tarif des jeweiligen Kooperationspartners vergütet werden, damit die Auszubildenden im Sinne der Inklusion die Chance haben, durch eigene Leistung ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen.
>>> BITTE BEACHTEN !!!


Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


23.04.2017, 23:14

Nun endlich einmal ein Zwischen-Resümee:

Am 03.04.2017 hatten wir ein Gespräch während einer Bürger-Sprechstunde mit dem CDU-Abgeordneten Ralph Brinkhaus. Wir sprachen über das Thema Diskriminierung und Inklusion auch in Verbindung der kooperativen Ausbildung, sowie über die Petition. Er versprach uns, sich dieser Sache anzunehmen. Ein konkretes Ergebnis liegt noch nicht vor. Er hat aber schon Kontakt mit dem Leiter der Agentur für Arbeit aufgenommen,

Die Partei „Bündnis 90 Die Grünen“ sprachen wir ebenfalls auf das Problem an. Zwei Mitglieder verteilten die Flyer für die Landtagswahl und schellten an unserer Haustür. Wir führten ein kurzes, aber interessantes Gespräch. Sehr erfreulich ist, dass Wibke Brems, als Sprecherin der Grünen im Landtag mir in einer Mail ebenfalls ihre Unterstützung zusagt.

Aufgrund der tollen, themenbezogenen Landtag-Wahlplakate der SPD mit den Aufschriften “soziale Gerechtigkeit” - speziell von Frau Susanne Kohlmeyer oder aber die Haschtags #NRWIR ZUSAMMEN oder #NRWIR SCHAFFEN ARBEIT oder “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Ohne Kompromisse!” haben wir uns motiviert gefühlt, unsere SPD-Kandidatin anzusprechen und um Hilfe zu bitten. Sie sagte, dass es für sie nicht nur ein Wahlkampf-Thema sei, sondern auch ein persönliches Thema. Wir fragten Frau Kohlmeyer, ob sie uns bei dem Anliegen unterstützen könnte - sei es individuell, mit Unterschriftensammlung oder nur mit ihrer Unterschrift. Deshalb haben wir auch direkt auf den Link verwiesen.
Leider resultiert bis heute keine Unterschrift daraus und auch so ist Funkstille...

Zudem haben wir einen lokalen SPD-Vertreter auf dieses Thema an dessen Wahlstand in der Gütersloher Fußgängerzone angesprochen. Sie seien an dem Thema dran, auf die Schnelle können sie aber keine Änderung herbeiführen. Das Gespräch war für mich sehr enttäuschend. ..

Aber etwas Gutes hat es ja, anhand des Engagements in diesem Fall, kann man sehen, wie Ernst man welchen Politiker/Partei nehmen kann und wer unsere Stimme verdient hat. Sowohl bei der Landtagswahl NRW als auch später bei der Bundestagswahl

Und in eigener Sache:
Vielen Dank an alle die, die aktiv mit einer Unterschrift oder mit der Verbreitung die Petition unterstützen. Das motiviert uns, für alle Betroffenen weiter zu kämpfen.
Gemeinsam können wir viel verändern.


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