Bürgerrechte

Sofortige Aufhebung aller in der "Corona-Krise" verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten!

Petition richtet sich an
Bundes- und Landesregierungen
87.725 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

87.725 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 29.05.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

14.06.2020, 09:37

Liebe UnterzeichnerInnen unserer Petition!

Am 29. Mai haben wir die von Ihnen unterstützte Petition - am Tag der Übergabe: 88.000(!)  - dem Bundeskanzleramt übergeben. Leider haben wir - trotz Erinnerung - immer noch keine Empfangsbestätigung. Sobald diese eintrifft, werden wir die Landesregierungen davon unterrichten und damit unsere Petitionsforderung bekräftigen.

Unsere Mitinitiatoren Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann, die Herausgeber der NRhZ, haben aber dankenswerterweise eine umfangreiche Dokumentation der Übergabe und des vorausgegangenen Pressetermins, an dem einige von Ihnen teilgenommen haben, erstellt: www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26852

Leider besteht weiterhin die Notwendigkeit, Widerstand zu leisten angesichts der nicht zu übersehenden Strategie, die auf Zwangsimpfung zielt:
Das am 3. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD beschlossene Konjunkturpaket mit dem Titel "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" (1) enthält unter Punkt 53 einen Schlüsselsatz. Der lautet: "Die Corona-Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht." Das bedeutet zweierlei: bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Einschränkung der Grundrechte bestehen – entsprechend Beschluss von Bundeskanzlerin und MinisterpräsidentInnen der Länder vom 15. April 2020 (2): "Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags." Und es bleibt die Situation bestehen, die dem Bundesgesundheitsminister nach §20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Absatz 6 (3), die Möglichkeit gibt, die Zwangsimpfung anzuordnen, was dem Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Grundgesetz Art 2, Absatz 2, (4) widerspricht. Wer sich trotz Impfzwang gemäß IfSG nicht impfen lässt, macht sich dann womöglich strafbar und verliert aufgrund der dann unterstellten Nicht-Immunität zusätzlich Grundrechte wie z.B. die Reisefreiheit gemäß Grundgesetz Art 11 (5).

(1): www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.html
(2): www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-beschluss-1744224
(3): "Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist." www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf
(4): www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
(5): www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html

Bleiben wir wachsam!

Friedliche Grüße!
Helene + Ansgar Klein

Anfügen möchten wir noch:

1. einen Hinweis auf die ausführlich begründetet Petition: "Coronakrise: Ja zu Untersuchungsausschuss oder Enquete-Kommission und Bürgerbeteiligung": chng.it/Zw49TDdP4v

2. einen Aufruf an Juristen,
außer den schon anhängigen Verfahren (s.u.) weitere Verfahren gegen die durch die 'Corona-Schutz-Verordnungen'  verfügten Einschränkungen unserer Grundrechte anzustrengen.
Beispiele schon anhängiger Verfahren:
www.rubikon.news/artikel/wir-klagen-an ,
eine Zusammenfassung von Klagen:
www.ac-frieden.de/2020/06/13/gerichtsverfahren-in-sachen-corona-von-ra-jessica-hamed/
eine Verfassungsbeschwerde von RA W. Schmitz < www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de>
www.nachrichtenspiegel.de/2020/05/23/verfassungsbeschwerde-gegen-den-aktuell-laufenden-angriff-auf-leib-leben-gesundheit-freiheit-und-eigentum-aller-menschen-und-gegen-das-psychopathische-modell-der-neuen-normalitaet/

3. Krankenhausschließungen verhindern:
Die Bundesregierung fördert deutschlandweit die Schließung von Krankenhäusern. Als Grundlage für das Vorhaben dient eine im Sommer 2019 von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichte Studie, in der empfohlen wird, circa 800 der derzeit rund 1400 Plankrankenhäuser zu schließen. Selbst während der Corona-Krise mussten Häuser dichtmachen. Die Regierung muss dazu gebracht werden, diese skandalösen Pläne aufzugeben.
www.gemeingut.org/krankenhausschliessungen/


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