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Δικαιώματα των ζώων

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

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Deutscher Städte - und Gemeindebund

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  5. Απόφαση

10/08/2024, 9:37 π.μ.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nachfolgende Pressemitteilung der Erna-Graff-Stiftung haben wir erhalten und bitten in der Angelegenheit sich sachlich an Frau Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg, mit der Bitte um einen fachlich als auch sachlich angebrachten Umgang mit der Berliner Tierschutzbeauftragten Frau Dr. Kathrin Herrmann, zu wenden ( Kontaktadressen ganz unten ):

Pressemitteilung

Skandalöser Umgang mit Berliner Landestierschutzbeauftragten und ihrem Stadttaubenkonzept durch Senatorin Badenberg

Der Berliner Landestierschutzbeauftragten Dr. Herrmann werden seit Monaten von der eigenen Senatsverwaltung massiv Steine in den Weg gelegt und ihre Arbeit für den Tierschutz aktiv verhindert. Auch die Korrespondentin für Landespolitik für den Rundfunk Berlin-Brandenburg, Sabine Müller, leistet ihren Beitrag mit tendenziöser Berichterstattung, wie die vom heutigen Tage. Senatorin Badenberg erhält politische Schützenhilfe, weit weg von journalistischer Unabhängigkeit.

Zunächst zielte die Justizsenatorin Badenberg – vormals Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln und ohne jede Erfahrung im Tierschutzbereich – nicht nur auf die politische und fachliche Unabhängigkeit der Landestierschutzbeauftragten, sondern setzte unmittelbar zur Entmachtung der unliebsamen Mitarbeiterin an, indem sie die Unabhängigkeit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abrede gestellt hat.

Der Landestierschutzbeauftragten wurde ein Maulkorb verpasst. Kurze Zeit später wurden ihr über 96 % ihres Etats gestrichen, u.a. auch 200.000 Euro, die für die Umsetzung ihres Stadttaubenkonzepts eingeplant waren. Wohlgemerkt: Diese Mittel waren in den Haushalt der Landestierschutzbeauftragten eingestellt worden, weil CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag die Etablierung eines Taubenmanagements zur Reduzierung der Population vereinbart hatten. Plötzlich aber soll das von der Landestierschutzbeauftragten bereits im April 2023 vorgelegte Stadttaubenkonzept, wie es nun heißt, gravierende Fehler enthalten.

Augenscheinlich nicht etwa, weil es diesen Bezirksämtern um Tierschutz geht. Stattdessen wird gezielt Meinungsmache gegen die Landestierschutzbeauftragte betrieben. Äußerungen, die die Sinnhaftigkeit ihrer Position anzweifeln und sie als unnötige Doppelstruktur zur Veterinärverwaltung sehen, belegen die Unkenntnis über die Tätigkeitsfelder und bisherige Arbeit der Landestierschutzbeauftragten.

Der Vorstandsvorsitzende der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, Rechtsanwalt und Staatssekretär a.D. Hans-Georg Kluge dazu:

„Die Landestierschutzbeauftragte legt regelmäßig den Finger in die Wunde und zeigt Missstände in allen Bereichen auf, egal ob es sich um Tierversuche, Wild-, Heim- oder Nutztiere handelt, oder eben um Stadttauben als verwilderte Haustiere und ihrer Nachkommen. Für ihren vehementen Einsatz soll die Landestierschutzbeauftragte langsam ausgeblutet werden. Wir als Tierschutzstiftung werden das nicht hinnehmen und bei den zuständigen Behörden Antworten nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz auf unbequeme Fragen fordern. Auch zur mutmaßlichen Kooperation einer offensichtlich dazu willigen Journalistin mit der Politik.“

Kluge weiter:

„Ich war früher selbst Journalist. Beschämend für den Berufsstand“.

2024-07-24_PM Erna Graff Stiftung für Tierschutz

An Justizsenatorin
Dr. Felor Badenberg

poststelle@senjustva.berlin.de
CC: tierschutzbeauftragte@senmvku.berlin.de


02/08/2024, 7:42 μ.μ.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

im Link findet Ihr eine Stellungnahme vom Politischen Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) zum Referenten Entwurf des BMEL bezüglich der Änderung des Tierschutzgesetzes:

(paktev.de/downloads/Stellungnahme_PAKT_zum_BMEL-ReferentenEntwurf_vom_Feb2024_eines_Gesetzes_zur_Aend_TierSchG_2024-03-01kk.pdf )

Auf den Seiten 5 bis 8 wird ausführlich auf die Stadttaubenthematik eingegangen.
Bitte schreibt die in Eurem Umfeld verantwortlichen Politiker und Fraktionen als auch Behörden sowie Verwaltungsleute an und bittet um deren Unterstützung.
Das kurze Musterschreiben mit Link könnt Ihr gerne kopieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Link sowie im Anhang sende ich Ihnen die Stellungnahme zum Referenten-Entwurf des BMEL vom Februar 2024 zu einem Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes im Rahmen der Verbändeanhörung zur gepflegten Kenntnisnahme, mit der Bitte um Ihre diesbezügliche Unterstützung:

(paktev.de/downloads/Stellungnahme_PAKT_zum_BMEL-ReferentenEntwurf_vom_Feb2024_eines_Gesetzes_zur_Aend_TierSchG_2024-03-01kk.pdf )


Mit freundlichen Grüßen


14/07/2024, 4:25 μ.μ.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Stadttaubenprojekte,

die aktuellen Meldungen von eingemauerten Stadttauben bei Dachanierungen haben die Taubenfreunde bundesweit erschüttert. Damit vorbeugend Maßnahmen getroffen werden können, die eine solche Situation bereits im Vorfeld verhindern könnten, haben wir den Link der einzelnen Landesverbände über die Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ( dachdecker.org/ ) ausfindig gemacht.
So kann sich jedes Stadttaubenprojekt mit dem jeweiligen Landesverband in Verbindung setzen:
dachdecker.org/betriebsinhaber/leistungen-der-berufsorganisation/die-landesverbaende/liste-der-landesverbaende/
Bitte macht davon Gebrauch !!!
Im Saarland haben wir bereits die Zusage der Dachdeckerinnung, uns bei relevanten Stadttaubennotfällen zu informieren. Ebenso wird in Kürze ein Artikel in der Bauzeitschrift AGV Bau-Saar e.V. veröffentlicht und es ist beabsichtigt entsprechende Flyer in den Ausbildungsstätten verteilen zu lassen.
So kann Tierleid im Vorfeld effektiv und in Kooperation verhindert werden !!!

Hier ein Musterschreiben, welches Ihr gerne benutzen könnt:

Verhalten und Maßnahmen bei Stadttauben-Gelegefund während Dachstuhlarbeiten

Der Tierschutz hat seit 2002 Verfassungsrang und ist Staatsziel ( Artikel 20 a Grundgesetz ).

Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen ( §1 Tierschutzgesetz )

Dieser Schutzauftrag erstreckt sich auch auf die einzelnen Tiere und erfordert ein ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten.

Sollten im Rahmen von Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten an Gebäuden, Gelege von Stadttauben festgestellt werden, sind diese dem Tierschutz zu melden.

Insbesondere betrifft dies hilflose Küken und flugunfähige Jungvögel. Ein Verschließen der Bausubstanz mit Gelegen, ohne vorherige Sicherung der Tiere, stellt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, weil die Elternvögel ihre Jungen nicht mehr versorgen können und diese dann einen langanhaltenden und qualvollen Tod durch Verhungern sterben (Tierschutzrechtliches Qualverbot).

Das Tierschutzgesetz gilt nicht nur im öffentlichen Raum sondern auch auf Privatgelände. Insofern kann der Gebäudeverwalter/Eigentümer bzw. Auftraggeber sich nicht über die tierschutzrechtlichen Aspekte hinwegsetzen. Er hat die Pflicht im Tier-Notfall Hilfe zu leisten und dem Tierwohl Rechnung zu tragen.

Rechtliche Quellen: Qualverbot § 17 Nr. 2 und Tötungsverbot nach § 17 Nr. 1 TierSchG und Art. 20a GG „Schutz vor vermeidbaren Leiden, Achtung der Tauben als Mitgeschöpfe“, siehe Urt. BVerwG v. 13.6.2019 mit Berufung auf amtliche Verfassungsbegründung BT-Drs. 14/8860 S. 1 und 3.

In einem solchen Tier-Notfall benachrichtigen Sie für den Raum ... umgehend den Verein:
Name des Vereins mit Kontakt.


12/07/2024, 4:18 μ.μ.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nachfolgende Meldung hat bundesweit für Entsetzen gesorgt:
Tauben sterben qualvollen Hitzetod in Worms
Worms, 28.06.2024 - Bei Dachdeckerarbeiten in Worms wurden ca. 600 Stadttauben in einem Dach eingeschlossen, nachdem kaputte Ziegel zahlreiche Tauben auf dem Dachboden nisten ließen. Die Tauben waren gefangen und versuchten vergeblich, der Hitzehölle zu entkommen. Am Freitag startete der Arbeitskreis Stadttaube Worms eine Rettungsaktion, bei der 80-100 Tauben befreit werden konnten. Für ca. 500 Tauben kam jede Hilfe zu spät, sie verstarben an Dehydration und Hitzetod. Eine Strafanzeige wurde über das Umweltamt gestellt.
Der Arbeitskreis Stadttaube Worms und die Berufstierrettung Rhein Neckar konnten gemeinsam mit Freiwilligen einen Teil der gefangenen Tauben aus dem Dachboden retten. Die Rettungsaktion fand unter schweißtreibenden Bedingungen statt, jedoch konnten nur eine begrenzte Anzahl an Tauben gerettet werden.
Diese tragische Situation wirft ein Licht auf das Leiden von Stadttauben und die Notwendigkeit, Maßnahmen zum Schutz dieser Tiere zu ergreifen. Der Vorfall hat auch die Frage nach der Verantwortung von Baufirmen und Behörden aufgeworfen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Bitte schreibt an :
info@dach-rlp.de, stadtverwaltung@worms.de, veterinaeramt@alzey-worms.de
info@SWR.de, impressum@vrm.de, stadttaubeworms@gmx.de
vorstand@tierschutzbeirat-rlp.de, info@tierschutzbeirat-rlp.de
RP-Tier@mkuem.rlp.de

Argumentiert sachlich:
Bundesweit war das Entsetzen groß, nachdem bekannt wurde, dass 500 Tauben bei einer Dachsanierung in Worms elendig zu Tode kamen.
Dieses Tierdrama wäre vermeidbar gewesen, wenn eine entsprechende Koordination bzw. Zusammenarbeit mit den Tierschützern vor Ort stattgefunden hätte.
Diese tierquälerische und unmenschliche Handlung des Einmauerns der Tiere stellt einen schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar und muss strafrechtlich verfolgt werden.
Als Verantwortungsträger kommen staatliche Amtsträger wie Veterinäramt, pflichtwidrig untätige Mitwisser der Stadt, Hauseigentümer sowie die Baufirma und der Auftraggeber in Betracht.
Maßstäbe sind Qualverbot § 17 Nr. 2 und Tötungsverbot nach § 17 Nr. 1 TierSchG und Art. 20a GG „Schutz vor vermeidbaren Leiden, Achtung der Tauben als Mitgeschöpfe“, siehe Urt. BVerwG v. 13.6.2019 mit Berufung auf amtliche Verfassungsbegründung BT-Drs. 14/8860 S. 1 und 3.




13/06/2024, 10:49 π.μ.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

heute - 13. Juni - wird weltweit der Internationale Tag der Stadttauben gefeiert. Dieser Tag soll auch an das Leid und Elend der Tiere erinnern, welches ihnen in unseren Städten widerfährt.
Dass es nun eine Stadt wie Limburg schändlicherweise geschafft hat, mit einem rechtswidrigen Bürgerentscheid, die Bürgerschaft zu einem Rechtsbruch, nach dem Motto "Die Todesstrafe ist abgeschafft, wer stimmt für die Hinrichtung" zu bewegen, ist unerhört und kommt einer Anstiftung zur Straftat gleich. Das Ergebnis dürfen Tierschützer und Tierrechtler auf gar keinen Fall akzeptieren.
Es gibt keinen erforderlichen "vernünftigen Grund" zur Tötung.
"Maisack DjGT" Straßentauben dürfen nicht einfach in Fallen weggefangen werden - denn sie haben Nestlinge, die dann versterben. Das widerspricht dem tierschutzrechtlich vorgeschriebenen Qualverbot.
Straßentauben sind erwiesenermaßen ausgesetzte, freilebende Haustiere. Stoppt den Haustiermord in Limburg ! Hier wird Tierschutzrecht untergraben bzw. auf übelste Weise umgangen und dann noch als demokratischster aller Wege bezeichnet.
Zudem haben die Stadtvertreter die Fragestellungen so verschachtelt, dass irrtümliches Ankreuzen vorprogrammiert war:
Auf der Limburg-Seite bei Instagram sollen ganz viele schreiben, dass sie das nicht verstanden haben.
Abstimmung:
Nein = Ja zum Taubentöten
Ja = Nein zum Taubentöten
Die Leute sagen auch, dass ihre älteren Angehörigen das auch nicht verstanden hätten. Diese wollten nicht, dass die Tauben sterben!

stoppt-das-taubentoeten.de/buergerentscheid/

Hier der aktuelle Brief der Stadt Limburg zum Bürgerentscheid.

Betreff: Ihre E-Mail zum Beschluss der Taubentötung in Limburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich mit einer Mail an die Stadt Limburg gewandt und dabei Ihren Unmut und Ihr Unverständnis gegenüber dem Ergebnis des Bürgerentscheids zur Reduktion der Taubenpopulation geäußert. Dazu gibt es verständlicherweise sehr unterschiedliche Auffassungen und Ihre Kritik gegen die beabsichtigte Tötung der Tiere ist bei uns angekommen.

Die nun getroffene Entscheidung ist auf dem demokratischsten aller Wege, einer direkten Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger, zustande gekommen. Der Stimmenunterschied ist deutlich und beträgt fast 1000 Stimmen. Wir können nur an Sie appellieren, dieses Ergebnis zu akzeptieren.

Bevor der Bürgerentscheid und damit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat der Stadt umgesetzt wird, ist im Einzelfall zu klären, ob die Voraussetzungen, die der Verwaltungsgerichtshof Kassel in seinem Urteil von 2011 an die Tötung von Tauben geknüpft hat (Höhe der Population oder Gebäudeschäden oder Gesundheitsschäden), in Limburg vorliegen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite www.limburg.de.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Pressestelle der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn

Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Amt für Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und Kommunikation
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon: 06431 203-0
www.limburg.de

Bitte schreibt und hält den Protest aufrecht. Akzepiert nicht den Bescheid. Es darf auf keinen Fall zu Taubentötungen kommen:
Marius.hahn@stadt.limburg.de
Peter.Rompf@spd-limburg.de
info@cdu-limburg.de
marion@schardt-sauer.de
kreis@gruene-limburg-weilburg.de
info@limburg-weilburg.de
40.50@limburg-weilburg.de

hzs@hr.de
info@swr.de
themen-news@stern.de
spiegel@spiegel.de
Info@faz.net
redaktion@rhein-zeitung.net
redaktion@sueddeutsche.de



03/06/2024, 9:17 μ.μ.

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer,
die vorgesehene Taubentötung in der Stadt Limburg ist rechtswidrig. Wie die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz zusammen mit dem Bundesverband Menschen für Tierrechte am 19.02.204 angekündigt hatten, wurde ein Rechtsgutachten zur Taubentötung in Auftrag gegeben, dass den Tierschutzorganisationen nun vorliegt.
Hier der Link:
www.erna-graff-stiftung.de/rechtsgutachten-bestaetigt-taubentoetung-in-limburg-rechtswidrig/
Insofern wäre auch die Abstimmung am kommenden Sonntag rechtswidrig.

Bitte schreibt kopiert die Adressen und schreibt an:
Marius.hahn@stadt.limburg.de
Peter.Rompf@spd-limburg.de
info@cdu-limburg.de
marion@schardt-sauer.de
kreis@gruene-limburg-weilburg.de
info@limburg-weilburg.de
40.50@limburg-weilburg.de

hzs@hr.de
info@swr.de
themen-news@stern.de
spiegel@spiegel.de
Info@faz.net
redaktion@rhein-zeitung.net
redaktion@sueddeutsche.de

Wir müssen den Protest aufrechterhalten und den Tauben unsere Stimmen geben !!!


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